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Rechtsanwalt in Regensburg - Unterhaltsrecht
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Nach dem BGH besteht ein Anspruch auch bei kinderloser Ehe wegen sog. „ehebedingter Nachteile", d. h. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat oder seine Tätigkeit reduziert hat. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Der Anspruch besteht grundsätzlich unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind. Ausreichend ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Das Unterhaltsrecht entwickelt sich zunehmend familienfreundlicher. Rechtsanwalt Sebastian Windisch Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch & ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung zur Frage des Betreuungsunterhaltes über das 3te Lebensjahr des Kindes hinaus erneut dem alten „Altersphasenmodell" eine Absage erteilt. (BGH XII ZR 3/09). I. Rechtliche Ausgangslage Trennt sich ein Ehepaar bzw. wird es geschieden, stellt sich bei Vorhandensein von minderjährigen Kindern in der Regel die Frage, ob und wieviel Unterhalt der Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin aufwachsen sollen, vom jeweils anderen Elternteil einfordern kann, weil er selbst wegen der Kinderbetreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist. 1. Trennungsunterhalt Im Rahmen des Trennungsunterhalts war und ist die Frage leicht zu beantworten: ... weiter lesen
Das Unterhaltsrecht unterliegt als Teil des Familienrechts, wie auch das Familienrecht selbst, Veränderungen. Während der Trennung erhält der jeweils finanziell schwächere Ehepartner bei Bedarf und Leistungsfähigkeit des anderen grundsätzlich Trennungsunterhalt. Während der Trennung ist der Ehepartner, der in der Ehe keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen ist, auch nicht verpflichtet, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber während der Ehe, dazu gehört auch noch die Trennungszeit, den Ehepartnern den Weg zu einer Versöhnung nicht verstellen möchte und daher noch keine gravierenden Änderungen eintreten sollen. Nach der ... weiter lesen
Das Unterhaltsrecht unterliegt als Teil des Familienrechts, wie auch das Familienrecht selbst, Veränderungen. Während der Trennung erhält der jeweils finanziell schwächere Ehepartner bei Bedarf und Leistungsfähigkeit des anderen grundsätzlich Trennungsunterhalt. Während der Trennung ist der Ehepartner, der in der Ehe keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen ist, auch nicht verpflichtet, eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber während der Ehe, dazu gehört auch noch die Trennungszeit, den Ehepartnern den Weg zu einer Versöhnung nicht verstellen möchte und daher noch keine gravierenden Änderungen eintreten sollen. Nach der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) - XI ZR 108/09- hat in einer aktuellen Entscheidung hinsichtlich einer in der Praxis recht häufigen Fallgestaltung klargestellt, dass bei Aufgabe und Beendigung eines Erwerbstätigkeit während der Ehe sich dieses nach der Ehe auch dann als ehebedingter Nachteil darstellt, wenn der andere Ehepartner damit nicht einverstanden war. I. Nachehelicher Unterhalt allgemein Wenn nach der Scheidung um den nachehelichen Unterhalt gestritten wird, kommt es zumeist darauf an, ob der den Unterhalt Begehrende überhaupt durch die Ehe einen sogenannten ehebedingten Nachteil erlitten hat: Der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt ist bekanntlich seit ... weiter lesen
München (jur). Nur wer regelmäßig monatlich mehr Unterhalt an das allein lebende erwachsene Kind zahlt, kann für sich auch das Kindergeld beanspruchen. Einmalige oder gelegentliche Zahlungen eines Elternteils führen nicht zu einem Vorrang beim Kindergeldanspruch, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. März 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 45/17). Im konkreten Fall hatte eine getrennt lebende Mutter für ihren erwachsenen allein lebenden studierenden Sohn Kindergeld beantragt. Sie verwies darauf, dass sie im Streitjahr 2014 monatlich 400 Euro und ab September 490 Euro Unterhalt an ihr Kind gezahlt habe. Zusätzlich hatte sie angegeben, ... weiter lesen
Unterhalt fuer's Kind in Polen ? Dies sollte man beachten. Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind und eine eventuelle Änderung oder Aufhebung der Unterhaltspflicht regeln die Vorschriften des polnischen Familiengesetzbuches – Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy (weiter genannt: KRiO). Gemäß dem Artikel 133 § 1 des KRiO sind die Eltern dazu verpflichtet Unterhaltsleistungen gegenüber dem Kind zu leisten, dass noch nicht selbstständig ist, außer wenn das Einkommen aus dem Vermögen des Kindes ausreichend ist um die Unterhaltskosten und Ausbildungskosten zu decken. Gemäß dem Artikel 135 § 1 des KRiO hängt der Umfang der Unterhaltsleistungen von ... weiter lesen
Kassel (jur). Einkünfte als Gesellschafter oder Kommanditist eines Unternehmens sind beim Elterngeld zweifach zu berücksichtigen. Sie erhöhen das für die Berechnung des Elterngeldes maßgebliche Einkommen, werden im Elterngeldbezug aber auch als Einkommen angerechnet, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 26. März 2014 in Kassel (Az.: B 10 EG 4/13 R). Die Klägerin hatte im Mai 2008 ein Kind bekommen und danach ihre Arbeit als Kauffrau bei einer Grundstücksgesellschaft von einer vollen Stelle auf zehn Stunden pro Woche reduziert. Zudem war die Kauffrau als Kommanditistin an drei weiteren Unternehmen beteiligt. Im Streit um die Höhe des Elterngeldes stellte das BSG nun klar, ... weiter lesen
Kurz-Hinweis: Die Senate des OLG Frankfurt a. Main haben beschlossen, zum 01.01.2011 die Sätze zum Selbstbehalt zu erhöhen. "Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen: * Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige, * Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige, * Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach ... weiter lesen
Auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen müssen gegebenenfalls einen Beitrag für die Heimkosten ihrer Eltern bezahlen. Das „Taschengeld", auf das sie Anspruch gegenüber ihrem Ehepartner haben, müssen sie allerdings nicht komplett für die Eltern einsetzen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 21. Januar 2013, veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2012 entschied (Az.: XII ZR 43/11). Wenn bei alten Menschen das Einkommen für ihren Heimaufenthalt nicht reicht, springt häufig zunächst das Sozialamt ein. Die Behörde versucht dann allerdings, sich das Geld von den Kindern zurückzuholen. Bereits 2002 entschied dazu der BGH, dass den erwachsenen Kindern ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat grundsätzlich Vorrang vor der Totenruhe. Daher können mutmaßliche Kinder eine Exhumierung verlangen, wenn zur Klärung der Vaterschaft ein DNA-Test erforderlich ist, heißt es in einem am Freitag, 14. November 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 20/14). Die heute 70-Jährige Antragstellerin ist in der DDR aufgewachsen, hatte aber von ihrer Mutter erfahren, dass ihr Vater ein Mann aus dem Westen ist. Zu dem mutmaßlichen Vater hatte sie später auch persönlichen Kontakt. Vor dem Hintergrund einer größeren Erbschaft will sie die Vaterschaft des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Auch bei einer fehlenden Berufsausbildung und einer nicht-deutschen Herkunft besteht eine reale Beschäftigungschance, so dass arbeitslosen Vätern oder Müttern zur Zahlung ihres Kindesunterhalts eine Jobsuche zuzumuten ist. Weise der arbeitslose Elternteil dann keine ausreichenden Bewerbungsbemühungen nach, könne für die zu leistenden Unterhaltszahlungen ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Februar 2014, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 185/12). Im konkreten Fall hatte ein in Marburg lebender türkischer Vater für seinen neunjährigen Sohn keinen Unterhalt gezahlt. Der seit ... weiter lesen