Rechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 18.09.2018 zum Aktenzeichen 3413/09 entschieden, dass eine Nebenklägerin im Strafprozess ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen darf.
Im Ausgangsstreit ist eine muslimische Frau Nebenklägerin in einem Strafprozess, der die Tötung ihres Bruders zum Gegenstand hat.
Die Strafrichter erließen eine gerichtliche Verfügung, die es der Frau verbot, im Gerichtsaal als Nebenklägerin ein Kopftuch zu tragen.
Die Strafrichter begründeten dies damit, dass mit dem Kopftuchverbot die öffentliche Ordnung gewahrt werden soll. Die Strafrichter argumentierten weiter damit, dass das Tragen des Kopftuches geeignet ist, die ... weiter lesen