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Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen
Welche Strafe kann mich treffen? Ist die Rückzahlung ein Schuldeingeständnis? Muss ich trotz Rückzahlung mit einer Strafanzeige rechnen? Dies sind zur Zeit die von Mandanten am häufigsten gestellten Fragen an den im Bereich des BAföG-Betruges tätigen Strafverteidiger. Zur Recht - denn Verwirrung und Fehlinformation durch das Internet, die Polizei oder durch die Behörden kommt bei dem durch einen Datenabgleich der Steuern bzw. Freistellungsaufträge ins Visier der Strafverfolger geratenen Student leider häufig vor. Rückzahlung = Schuldeingeständnis? Möglicherweise! Hat das BAföG-Amt bzw. das Studentenwerk Kenntnis über Freistellungsaufträge und ... weiter lesen
Das Landgericht Mönchengladbach hat den Angeklagten mit Urteil von 1. März 2000 wegen Bestechlichkeit in 17 Fällen und wegen Untreue in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Angeklagte war seit der Gründung der aufgrund des Staatsvertrags der Bundesländer über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens im Jahre 1974 errichteten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) dort bis zu seiner Entlassung Ende 1993 tätig. Nach den Feststellungen ließ er bei der Auftragsvergabe nur ihm persönlich vertraute Unternehmen zu. Andere Anbieter wurden selbst bei offensichtlich wirtschaftlicheren Angeboten nicht berücksichtigt. Im Gegenzug ließen sich der Angeklagte und andere Mitarbeiter der GEZ von den begünstigten ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB) Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail. Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wünscht sich ein in der Sicherungsverwahrung untergebrachter Straftäter, außerhalb der regulären Besuchszeiten an seinem Geburtstag seine Verlobte empfangen zu können, muss dies von der Verwaltung auch geprüft werden. Ohne die erforderliche Einzelfallprüfung ist die Ablehnung des Besuchs rechtswidrig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 19. April 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 Ws 68/16). Nach den geltenden Bestimmungen in Baden-Württemberg dürfen Sicherungsverwahrte regelmäßig mindestens zehn Besuche pro Monate erhalten. Darüber hinaus sind Besuche zuzulassen, „wenn sie die Behandlung oder ... weiter lesen
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Urteil des Landgerichts Kassel, durch das der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war, aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Gegenstand der Revisionshauptverhandlung war insbesondere die Frage, ob sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen gegen die guten Sitten verstoßen und daher trotz einer Einwilligung des Opfers rechtswidrig sind. Der Senat hat diese Frage für den Fall lebensgefährlicher Handlungen bejaht. Nach den Feststellungen des Landgerichts ... weiter lesen
Die professionelle und erfolgsorientierte anwaltliche Verteidigung in einem Strafverfahren hat viel mit fundiertem Wissen im Strafrecht, aber ebenso viel mit Erfahrung und Taktik im Strafprozess zu tun. Erfolgreiche Verteidigung in einer Strafsache setzt beides voraus. Anwaltswahl Ein Beschuldigter oder bereits angeklagter Mandant fordert im Rahmen seiner Verteidigung einen loyalen und mitfühlenden Strafverteidiger, der der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber als starker Helfer seriös auftritt und die nachhaltige, kompetente Vertretung seiner rechtlichen Interessen gegenüber der Justiz wahrnimmt. Dabei wird der Mandant einen Anwalt nur dann mit seiner Verteidigung beauftragen und als ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03 1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann. 2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt. 3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung. StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Die U-Haft ist eine staatliche Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren. Sie ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen, der aufgrund eines in diesem Stadium fehlenden Schuldspruchs des Gerichts als unschuldig zu gelten hat. Zweck ist es hier einzig, die Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind die Folgenden: Der Haftbefehl wird zunächst von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt. Erlassen darf den Haftbefehl nur der Richter. Hierzu hat dieser die Sach- und Rechtslage des Falles zu prüfen. Eine Festnahme durch die Polizei ist noch keine U-Haft. Ein Beschuldigter ist dann aber unverzüglich ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) setzt als Tatgegenstand und Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von kinderpornographischen Schriften voraus. Was das ist, wird im folgenden erläutert: Was eine kinderpornographische Schrift ist, definiert das Gesetz in § 184 b Absatz 1 StGB: Nämlich „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“. Jetzt dürfte man als Laie nur ein wenig schlauer geworden sein. Am besten man zergliedert den Begriff noch weiter, - nämlich in „pornographische Schrift“, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso: Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland – anders als zum Beispiel in Österreich – straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung? ... weiter lesen