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1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird. Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen: a) Belegart N b) Belegart O Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig. Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten, der von Beruf Rechtsanwalt ist, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in einem anderen Strafverfahren den vormaligen NPD-Vorsitzenden Deckert verteidigt und dort einen Beweisantrag gestellt, mit dem er den früheren Bundespräsidenten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den vormaligen Bundeskanzler als Zeugen dafür benannte, daß es "primär massive politische Interessen" seien, "welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, "und zwar nicht einmal in erster Linie diejenigen der überlebenden Juden und deren Abkömmlinge oder gar des Staates Israel, sondern vor allem diejenigen" der "eigenen ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben. Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt. Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen. In ... weiter lesen
Der als Ladendetektiv in einem Kaufhaus eingesetzte Angeklagte hatte einen Ladendieb, der sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt und versucht hatte, mit seiner Beute von fünf Compactdiscs zu fliehen, verfolgt, zu Boden geworfen und dort "fixiert". Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung würgte er den ertappten Dieb, dessen Hals in seiner linken Armbeuge lag, ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten; hierdurch trat der Tod des Diebes ein. Das Landgericht Arnsberg hat darin eine (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge gesehen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hagen zurückverwiesen, weil die bisher getroffenen ... weiter lesen
Kommt das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung zu der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, stellt sich die Frage, wie dessen Verhalten zu sanktionieren ist. Die Strafzumessung hat sich dabei grundsätzlich an der Schwere der Schuld zu orientieren. Diese Grundsätze finden sich in § 46 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei ist unter Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit zu verstehen, weshalb es niemals eine ganz bestimmte Strafe für ein spezielles Delikt geben kann. Die einzelnen Strafrahmen für jeden Tatbestand werden im Gesetz genannt, das heißt eine Unter- und eine Obergrenze. Darüber hinaus gibt es noch in bestimmten Fällen Sonderstrafrahmen für besonders schwere oder ... weiter lesen
Ein in der Verkaufsfahrtenbranche tätiger Unternehmer führte Tagesbusreisen mit Verkaufsveranstaltungen durch, auf denen Wolldecken, Porzellanwaren u.ä. verkauft werden sollten. Für jede Fahrt richtete er mindestens 1500 persönlich adressierte Werbeschreiben vorwiegend an ältere, nicht mehr berufstätige Personen. Sechs dieser Fahrten hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Oldenburg zum Gegenstand einer Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Oldenburg gemacht, um eine rechtsgrundsätzliche Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter Werbemethoden zu erlangen. Soweit der Angeklagte bei fünf dieser Fahrten ein "leckeres Mittagessen" versprochen, jedoch nur je eine Konservendose mit Suppe, bzw. mit ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der in der Vollzugsanstalt Bruchsal bislang gestattete Verkauf mohnhaltiger Produkte an Gefangene über den externen Bäcker untersagt, weil derartige Erzeugnisse Rückstände an Rauschgift im Urin hinterlassen würden und hierdurch die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden könnten. Hiergegen wandte sich ein 32jähriger Gefangener mit dem Hinweis, dass er bekanntermaßen kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde. Seinen Antrag, ihm weiterhin den Bezug von Mohnbrötchen zu gestatten, hat die ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2017 – 5 StR 164/16 Der Betrieb illegaler Streaming-Webseiten ist nicht nur zivilrechtlich in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße relevant und kann sowohl für Nutzer, als auch Betreiber der entsprechenden Seiten zu Abmahnungen oder sogar Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus wird der Betrieb auch strafrechtlich geahndet. Auch das bloße Bereitstellen von Internetlinks, die auf die Seiten Dritter, welche die konkreten Inhalte anbieten, verweisen, erfüllt den Tatbestand des § 106 Variante 1 UrhG. Vorgesehen ist dafür eine Strafe von drei Jahren oder Geldstrafe. Denn der Vorgang des Bereitstellens lässt sich unter das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Gefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten (JVA) müssen für ihre geleistete Arbeit einen „angemessenen“ Gegenwert erhalten, der für sie „unmittelbar erkennbar“ ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 20. Juni 2023, verkündeten Urteil klargestellt und die Vergütungsregelungen für Gefangene in Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot sei verletzt worden. Die über 42.000 Häftlinge und Sicherungsverwahrte in deutschen Gefängnissen sind in den meisten Bundesländern zur Arbeit im Knast verpflichtet, in einigen Bundesländern ist die Arbeit freiwillig möglich. Die Höhe der Gefangenenbezahlung bemisst sich grundsätzlich ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein Arzt sollte sich mit Todesdrohungen gegen eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auch in Form eines Verweises auf ein Märchen der Brüder Grimm zurückhalten. Nimmt die Mitarbeiterin die Drohung ernst, kann es sich um eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen handeln, enschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 19. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 ORs 10/23). Damit wurde der angeklagte Facharzt für forensische Psychiatrie zu Recht wegen einer Todesdrohung in Form eines Hinweises auf das Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm verwarnt. Der Mediziner hatte sich per E-Mail mit einer Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ... weiter lesen
Bewährungsstrafen für Diebstahl von Reifen und Felgen im Wert von mehreren tausend Euro aus einem Autohaus in Bietigheim. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach hat 3 Männer nach 5 Monaten Untersuchungshaft zu Freiheitsstrafen (= Haftstrafen) verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Nach § 242 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Diebstahl mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl nach § 243 StGB als Besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe von ... weiter lesen