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Straßburg (jur). Wer über 1.400 Kilometer nackt durch Großbritannien wandert, darf sich nicht über immer wieder verhängte Freiheitsstrafen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses wundern. Auch wenn das öffentliche Zurschaustellen seiner Nacktheit Ausdruck der Meinungsfreiheit und des eigenen Privatlebens sein kann, verstoßen die dagegen verhängten Strafen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte am Dienstag, 28. Oktober 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 49327/11). Die Richter wiesen damit die Beschwerde des Engländers Stephen Peter Gough zurück. Dieser wanderte 2003 und 2004 mit ... weiter lesen
Der Kläger hatte Transporte von Containern aus China organisiert, in denen sich hinter einer Tarnladung Zigaretten befanden. Der Transport erfolgt über den damaligen Freihafen in Hamburg. Wegen dieser Vorgänge wurde der Kläger zwischenzeitlich vom Landgericht Hamburg wegen bandenmäßigen Schmuggels in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt. Das Finanzgericht Hamburg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob die Einfuhrabgabenschuld zumindest hinsichtlich eines Containers eventuell wieder erloschen sein könnte, da der Container, bevor die geschmuggelten Zigaretten in den Wirtschaftskreislauf einfließen konnten, ... weiter lesen
Der zweite Strafsenat verkündete am 25.06.2010 ein Grundsatzurteil, welches zur Rechtslage nach dem neuen Patientenverfügungsgesetz vom 01.09.2009 Stellung nimmt. Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt, welcher auf den Fachbereich des Medizinrechts spezialisiert war, insbesondere auf den Bereich der Palliativmedizin, beriet 2006 die Kinder der verstorbenen Mutter E.K., nämlich deren Tochter G, sowie deren zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen Bruder. Frau K erlitt eine Gehirnblutung und lag seit Oktober 2002 im Wachkoma. Sie war nicht ansprechbar. Ihre künstliche Ernährung erfolgte über einen Zugang in der Bauchdecke. Im Jahr 2006 wurde Frau K der linke Arm amputiert. Ende 2007 war die 1,59 m ... weiter lesen
Osnabrück/Karlsruhe (jur). Ein Vergewaltiger aus dem Landkreis Emsland muss es nach damals noch unklarer Rechtslage hinnehmen, dass er mit Hilfe eines Massengentests indirekt durch die Identifizierung zweier Verwandter entdeckt wurde. Der DNA-Massentest mit den dabei erzielten „Beinahetreffern“ durfte als Beweismittel verwendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 13. Mai 2015 gefällten Beschluss (Az.: 2 BvR 616/13), auf den das Landgericht Osnabrück am Freitag, 12. Juni 2015, hingewiesen hat. Danach verstieß im konkreten Fall die Verwendung der Verwandten-DNA nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren oder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. ... weiter lesen
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines Bankangestellten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestätigt, der im Rahmen seiner Tätigkeit in der Wertpapierabteilung Kunden dabei behilflich war, ihre Kapitalanlagen zur Vermeidung der 1993 eingeführten Zinsabschlagsteuer anonym ins Ausland zu transferieren. Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten deswegen mit Strafvorbehalt verwarnt. Der Bundesgerichtshof ist dem Angeklagten nicht darin gefolgt, die von ihm geleisteten banktypischen "neutralen" Handlungen könnten keine strafbare Beihilfe darstellen. Der Angeklagte habe ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung wendet, stattgegeben und festgestellt, daß die Fristüberschreitung das Grundrecht des Bf auf Freiheit der Person (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt. 1. Zum Sachverhalt: Der Bf wurde seit 1976 mehrfach wegen Körperverletzungen, sexueller Nötigungen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigungen verurteilt. Seit 1993 befand er sich erneut in Untersuchungs- und Strafhaft. Seit Januar 2001 wird die Sicherungsverwahrung vollzogen. Die Strafvollstreckungskammer hat ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldigvor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart. Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch existenzbedrohend sein ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Das Amtsgericht Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 917 Ls 6443 Js 217242/23 entschieden, dass das Wegnehmen eines Fan-Schals von einem Anhänger der gegnerischen Mannschaft als Nötigung zu bewerten ist, nicht jedoch als Diebstahl. Der Fall drehte sich um einen Eintracht Frankfurt Fan, der während eines Spiels gegen FC Schalke 04 einem gegnerischen Fan den Schal entwendet hatte. Auseinandersetzung um Fan-Schal im Deutsche Bank Park Während des Fußballspiels zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 entwendete der beschuldigte Fan der Heimmannschaft einem Anhänger der Gäste dessen Fan-Schal direkt vom Hals, als er das Stadion verließ. Auf die Aufforderung hin, den Schal zurückzugeben, stieß der beschuldigte Fan den ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen