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Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen
Dies hat am 15.11.2002 der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 8.5.2002 aufgehoben. Dieses hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 25jährigen Studenten und einen 26jährigen Handwerker abgelehnt und damit eine Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 8.2.2002 zurückgewiesen. Beiden wird hierin vorgeworfen, auf ein von ihnen in Karlsruhe betriebenes sog. „nationales Infotelefon“ als Bandansage im Anschluss an verschiedene Veranstaltungshinweise der rechten Szene die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ aufgesprochen und hierdurch Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB verwendet ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Journalisten, die „geleakte“ Daten auswerten und darüber berichten, machen sich wohl nicht der „Datenhehlerei“ schuldig. „Ein hinreichendes Risiko, dass sich Journalisten strafbar machen, besteht nicht“, heißt es in einem am Mittwoch, 22. Juni 2022, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2821/16). Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde wiesen die Karlsruher Richter daher als unzulässig ab. In dem Streit geht es um den 2015 eingeführten Strafparagrafen der „Datenhehlerei“ (Paragraf 202d Strafgesetzbuch). Er stellt unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe rechtswidrig erlangter Daten unter ... weiter lesen
Straßburg (jur). Deutschland darf weiterhin als gefährlich geltende psychisch kranke Straftäter nachträglich in die Sicherungsverwahrung nehmen, auch wenn sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag, 4. Dezember 2018, verkündeten Urteil bestätigt (Az.: 10211/12 und 27505/14). Die Straßburger Richter lehnten damit die Beschwerde eines psychisch Kranken ab, der sich gegen seine Sicherungsverwahrung wandte. Der damals 19-Jährige Mann wurde vom Landgericht Regensburg 1997 nach dem Jugendstrafrecht zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Mordes an einer Joggerin ... weiter lesen
Die U-Haft ist eine staatliche Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren. Sie ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen, der aufgrund eines in diesem Stadium fehlenden Schuldspruchs des Gerichts als unschuldig zu gelten hat. Zweck ist es hier einzig, die Durchführung des Strafverfahrens zu gewährleisten. Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft sind die Folgenden: Der Haftbefehl wird zunächst von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt. Erlassen darf den Haftbefehl nur der Richter. Hierzu hat dieser die Sach- und Rechtslage des Falles zu prüfen. Eine Festnahme durch die Polizei ist noch keine U-Haft. Ein Beschuldigter ist dann aber unverzüglich ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Die Untreue nach § 266 StGB gilt als eines der komplexesten und gleichzeitig umstrittensten Delikte des deutschen Strafrechts. Besondere Relevanz erhält es im Wirtschaftsstrafrecht. Darin heißt es, dass, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen ... weiter lesen
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten von dem Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aus Rechtsgründen freigesprochen. Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der Angeklagte im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit an, Wetten auf das Ergebnis von Fußballspielen oder von anderen sportlichen Ereignissen zu festen Gewinnquoten abzuschließen. Gegenstand der Wetten waren alle Europaligen bis herunter zu Regionalligen. In den Geschäftsräumen des Angeklagten lagen Wettprogramme aus, anhand derer die Mitspieler Tipzettel ausfüllten und diese dem Angeklagten oder einem seiner Angestellten übergaben. Die Wettdaten gab der Angeklagte nach Zahlung des Einsatzes in einen Computer ein und leitete sie ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird. Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger Im Zivilverfahren besteht bei geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit, beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht PKH = Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht genannt) zu beantragen und sich so die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Anwaltsgebühren ganz oder teilweise von der Staatskasse erstatten zu lassen. Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen. Dazu zählen unter anderem auch Mietstreitigkeiten sowie Kindschafts- und Familiensachen. Im Strafverfahren ... weiter lesen
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat auf Vorlage des 4. Strafsenats die Rechtsprechung zum Bandendiebstahl grundlegend geändert. Nach § 244 StGB, der dem Dieb für verschiedene besonders gefährliche Fälle des Diebstahls schwerere Strafe androht, wird wegen Bandendiebstahls bestraft, wer "als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB). In ihrer bisherigen Rechtsprechung haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Bande im Sinne dieser Vorschrift – sowie anderer Bandentatbestände – bei Vorliegen der ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10 Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen