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Rechtsanwalt in Rückerdorf - Strafrecht
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Gerade in den Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftkrise sind in Fachkreisen ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialbetrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an. Nach der im Strafgesetzbuch (§ 263 StGB) normierten Strafvorschrift macht sich wegen Betruges u.a. strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der in der Vollzugsanstalt Bruchsal bislang gestattete Verkauf mohnhaltiger Produkte an Gefangene über den externen Bäcker untersagt, weil derartige Erzeugnisse Rückstände an Rauschgift im Urin hinterlassen würden und hierdurch die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden könnten. Hiergegen wandte sich ein 32jähriger Gefangener mit dem Hinweis, dass er bekanntermaßen kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde. Seinen Antrag, ihm weiterhin den Bezug von Mohnbrötchen zu gestatten, hat die ... weiter lesen
Das Landgericht Mönchengladbach hat den Angeklagten mit Urteil von 1. März 2000 wegen Bestechlichkeit in 17 Fällen und wegen Untreue in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Angeklagte war seit der Gründung der aufgrund des Staatsvertrags der Bundesländer über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens im Jahre 1974 errichteten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) dort bis zu seiner Entlassung Ende 1993 tätig. Nach den Feststellungen ließ er bei der Auftragsvergabe nur ihm persönlich vertraute Unternehmen zu. Andere Anbieter wurden selbst bei offensichtlich wirtschaftlicheren Angeboten nicht berücksichtigt. Im Gegenzug ließen sich der Angeklagte und andere Mitarbeiter der GEZ von den begünstigten ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Hamm (jur). Rügt ein Bürger mit einem grau-silberfarbenen „POZILEI“-Aufdruck auf einer neongelben Jacke das Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, darf er sich über eine Geldstrafe wegen strafbaren Missbrauchs von Polizeiuniformen nicht wundern. Dies gilt zumindest dann, wenn die Jacke und das äußere Erscheinungsbild einer echten Polizeiuniform zum verwechseln ähnlich ist, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag, 27. Juni 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 RVs 62/22). Damit muss ein 43-Jähriger aus Borchen bei Paderborn wegen unbefugten Tragens von Uniformen eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 55 Euro, insgesamt 1.650 Euro ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Scheinbewerbungen auf diskriminierende Stellenangebote zum Erhalt von Diskriminierungsentschädigungen können nur unter engen Voraussetzungen eine Verurteilung wegen Betrugs begründen. Macht ein abgelehnter Stellenbewerber außergerichtlich eine Diskriminierungsentschädigung geltend, ohne dass die Ernsthaftigkeit seiner Bewerbung geklärt ist, liegt noch keine strafbare Täuschungshandlung gegenüber dem Arbeitgeber vor, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 26. September 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 StR 3/21). Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können abgelehnte Stellenbewerberinnen und -bewerber eine ... weiter lesen
Leipzig/Karlsruhe (jur). Wegen der „Detektivaffäre“ in der saarländischen Stadt Homburg muss der von seinem Amt suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) gut 10.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am Donnerstag, 3. März 2022, ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 5 StR 228/21). Schneidewind war 2014 zum Oberbürgermeister der gut 40.000 Einwohner zählenden Kreisstadt Homburg gewählt worden. Er war unter anderem mit dem Versprechen angetreten, gegen Missstände im städtischen Baubetriebshof anzugehen. Dort sollen Mitarbeiter unter anderem Holz aus dem Staatsforst auf ... weiter lesen
1. Der Diebstahl § 242 StGB (Strafgesetzbuch) Diebstahl - Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird nach dieser Strafvorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Dies ist der sogenannte einfache Fall des Diebstahls. Wesentlich härter sanktioniert sind als besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 244 StGB der Diebstahl mit Waffen sowie der Bandendiebstahl und der Wohnungseinbruchdiebstahl. Nach dieser Strafnorm wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Entgegen landläufiger Meinung gibt es für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland kein absolutes Werbeverbot mehr. Es wäre auch nicht mit EU-Recht vereinbar, wie am Donnerstag, 4. Mai 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-339/15). Er verwarf damit ein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte in Belgien. Ein Zahnarzt aus Brüssel hatte mit einem Plakatständer für seine Praxis geworben, hatte Anzeigen in lokalen Tageszeitungen geschaltet und informierte im Internet über seine Praxis und die dort angebotenen Behandlungen. All dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Denn belgisches Recht verbietet ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Teilt ein Gericht einem Anwalt den Termin einer Anhörung zu einem Haftantrag mit, darf dieser nicht zu kurzfristig stattfinden. Dem Anwalt muss Gelegenheit gegeben werden, zum Anhörungstermin pünktlich erscheinen zu können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 18. August 2014, veröffentlichten Beschluss vom 10. Juli 2014 (Az.: V ZB 32/14). Das Recht des Anwalts auf Teilnahme an der Anhörung kann auch nicht durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme gewahrt werden, so der V. Zivilsenat des BGH. Hintergrund des Rechtsstreits war die Abschiebung eines Georgiers, der in Deutschland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen ... weiter lesen
Für den Fall, dass jemand einer Straftat bezichtigt und somit als Beschuldigter geführt wird, gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um nicht später den Weg zu einer optimalen Verteidigung zu verbauen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen , denn niemand braucht sich selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereicht werden. Insbesondere können und dürfen hieraus auch keine Rückschlüsse hinsichtlicht Ihrer Eigenschaft als Täter erfolgen. Es gilt also nicht das Motto: Wer schweigt hat etwas zu verbergen. Anders ist es jedoch bei einer teilweisen Einlassung und einem teilweisen Schweigen zu einigen Tatvorwürfen. Da ... weiter lesen