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Rechtsanwalt in Berlin - Urheberrecht
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Nachfolgend finden Sie Urheberrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Seit Jahren werden tausende Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing bzw. Downloadangebote von Filmen, Musik, Hörbüchern, Software in Tauschbörsen abgemahnt und mit hohen Abmahnkosten und Schadensersatzbeträgen überzogen. Sicher sind nicht alle Abgemahnten "unschuldig". Unsere Beratungspraxis zeigt aber, dass oft nicht der Anschlussinhaber, sondern Familienmitglieder, Freunde oder WG-Mitbewohner den Film oder Song in einer Tauschbörse heruntergeladen und somit automatisch auch anderen zum Download zur Verfügung gestellt haben. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet, und wenn ja, als Täter oder Störer. ... weiter lesen
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen illegalem Download des Films "The Kings Speech" in Filesharing Tauschbörsen wie torrent, emule, limewire etc. Beauftragt wurde die Kanzlei durch die Firma Senator Film Verleih GmbH. Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 800,00 EUR zur pauschalen Abgeltung der bislang entstandenen Schadensersatzansprüche. Oftmals bestehen gute Aussichten, gegen die Abmahnung anwaltlich vorzugehen. Wir raten allen Empfängern dieser Abmahnung, die genannten Fristen ernst nehmen und sich anwaltlich beraten lassen. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch für ... weiter lesen
Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH lässt seit Juli 2011, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Arthur" verfolgen. Die US-amerikanische Komödie ist seit 2011 in Deutschland im Kino zu sehen. Der Filmtitel „Arthur" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung ... weiter lesen
In einer neuen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer geht es um den Film "Die Eiserne Lady". Die Firma Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft, welche inhaberin der Exklusivrechte an diesem Film ist, lässt durch die Detektei ipoque GmbH Peer to Peer - Tauschbörsen wie BitTorrent, EMule, EDonkey oder Limewire überwachen. IP - Adressen der Tauschpartner werden auf diese Weise protokolliert, die Anschlussinhaber über ein Auskunftsverfahren unter Beteiligung des Landgerichts am Sitz des Providers (§ 101 Abs. 9 UrhG) ermittelt. Den Ansschlussinhabern wird vorgeworfen, mittelbar für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, die über ihren Internetanschluss ... weiter lesen
Die Firma Triple X Entertainment Ltd. lässt, vertreten durch den Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel, Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Lesbische Disco Schlampen" verfolgen. Das pornografische Werk wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert der Rechtsanwalt Philipp Marquort den betreffenden Internetanschlussinhaber ... weiter lesen
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen illegalen Downloads des Musikalbums "Musik for Men" der Künstlergruppe Gossip versenden. Den Adressaten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das Album der Gossip über P2P -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG. ... weiter lesen
Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen. Anlass des Schreibens ist eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Die beauftragte Ermittlungsfirma überwacht und dokumentiert Rechtsverletzungen durch das s.g. “Peer-to-Peer Forensic System” in den Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent. Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses für die öffentliche Zugänglichmachung des Films „Der Marsianer ... weiter lesen
Die Kanzlei SCHALAST & PARTNER versendet derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird das Anbieten der Tonaufnahme "Groove Coverage" (Hot Summer Hits 2011). Der Dance-Sampler wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Musiktitel auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer „Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Films "Sanctum". Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR. Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte Erklärung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden und birgt darüber hinaus erhebliche Risiken. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ... weiter lesen
Die Firma DigiProtect lässt, vertreten durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Mailed in Amateurs 2" verfolgen. Die Rechtsanwälte Urmann und Kollegen behaupten, die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte des pornografischen Filmwerkes zu vertreten. Der Filmtitel „Mailed in Amateurs 2" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte ... weiter lesen
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt zur Zeit Urheberrechtsverletzungen wegen illegalen Downloads des Musikalbums „New Life" von Merzahd Marashi durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgen. Den Adressaten wird vorgeworfen, dass das Album ihrem Internetanschluss aus über Peer-to-Peer-Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde worin ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG liegt. Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 856,00 EUR. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch ... weiter lesen
Grundsätzlich heißt es – innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen und sich anwaltlich oder durch eine Verbraucherzentrale beraten lassen. Was ist ein Mahnbescheid? Mahnbescheid ist nicht mit der Abmahnung zu verwechseln. Eine Abmahnung wird in der Regel von einer Kanzlei erstellt und hat noch nichts mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu tun. Mahnbescheide (geregelt in §692 ZPO ) werden hingegen von einem Amtsgericht verschickt. Prüft das Amtsgericht, ob der Anspruch tatsächlich besteht? Nein. Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung in Wirklichkeit berechtigt ist. Es reicht, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids korrekt ausgefüllt ist ... weiter lesen