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Rechtsanwalt in Berlin - Urheberrecht
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Nachfolgend finden Sie Urheberrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei FAREDS versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung des Musiktitels "Anders/Fahrenkrog-Gigolo Der Musiktitel wird als Bestandteil der Containerdatei "German TOP100 Single Charts 13 06 2011-MCG" in Tauschbörsen verbreitet. Indem der Tauschbörsennutzer die Datei auf seinen PC lädt, verletzt er die Verwertungsrechte des Urhebers. Dem Adressat der Abmahnung wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein. Die Kanzlei FAREDS fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von ... weiter lesen
Ein Fotojournalist hat für die Überlassung von Bildrechten an Zeitungen vom OLG Hamm ( Urteil vom 11.02.2016, AZ: 4 U 40/15 ) eine Nachzahlung in Höhe von ca. 79.000 Euro zugesprochen bekommen. Maßgeblich war dabei § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG, wonach eine angemessene nachträgliche Vergütung gewährt werden muss, wenn die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist. Der Fotograf hatte im Jahr 2010-2012 pro Bild, unabhängig von Auflösung, Größe und Auflagenzahl 10 Euro pro Bild erhalten. Obwohl „Die Gemeinsamen Vergütungsregeln zu Bildhonoraren für freie hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen“ erst 2013 in Kraft getreten seien, berief sich ... weiter lesen
Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen. Anlass des Schreibens ist eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Die beauftragte Ermittlungsfirma überwacht und dokumentiert Rechtsverletzungen durch das s.g. “Peer-to-Peer Forensic System” in den Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent. Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses für die öffentliche Zugänglichmachung des Films „The Secret ... weiter lesen
Die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft hat die Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer Rechtsanwälte beauftragt, Abmahnungen für den illegalen Download des Films „New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde zu versenden. Dieser Film ist derzeit über Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Bittorrent zum Download zugänglich. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch für andere Teilnehmer der Tauschbörse öffentlich zugänglich machen, verstoßen sie gegen urheberrechtliche Verwertungsrechte gemäß § 19a UrhG. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet an Anschlussinhaber, von deren Anschluss der betreffende Film ... weiter lesen
Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der BB-Video GmbH. Abgemahnt werden Personen, die bei P2P Tauschbörsen den Filmtitel "Simones.Hausbesuche.63.German.XXX.DVDRiP.XviD-CHiKANi" öffentlich zugänglich gemacht haben. In keinem Fall sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und die geforderte Summe ungeprüft überweisen. In vielen Fällen können die Forderungen der Kanzlei U + C Rechtsanwälte abgewehrt werden. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern. weiter lesen
Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit vertreten durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte illegale Downloads des Debutalbums "The Fame" der Künstlerin "Lady Gaga" abmahnen. Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vorgeworfen. Von dem Internetanschluss des Abgemahnten sei das Album der Künstlerin öffentlich zugänglich gemacht worden. Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von ... weiter lesen
Die GSDR GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner illegale Downloads des Albums der Künstlergruppe Selig "Von Ewigkeit zu Ewigkeit " abmahnen. Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das Musikalbum der Hamburger Rockgruppe über Torrent -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von der Kanzlei geltend gemachte Vorwurf ... weiter lesen
Die Kanzlei Rasch versendet derzeit im Auftrag der Firma Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download unter anderem folgender Musiktitel: „The Time (Dirty Bit)" der Künstlergruppe The Black Eyed Peas, „Helele (Safri Duo Mix)" der Künstlerin Velile, „Only Girl (In The World)" der Künstlerin Rihanna, „The Flood" der Künstlergruppe Take That, „Elektrisches Gefühl" der Künstlerin Juli, „Alejandro" der Künstlerin Lady Gaga, „Alors On Danse" des Künstlers Stromae sowie „I Die For You Today" der Künstlergruppe „Alphaville". Die ... weiter lesen
Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Come Around Sundown" der Künstlergruppe Kings of Leon, das 2010 erschien. Das Album "Come Around Sundown" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule oder Limewire im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. ... weiter lesen
Die Kanzlei SCHALAST & PARTNER versendet derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird das Anbieten der Tonaufnahme "Groove Coverage" (Hot Summer Hits 2011). Der Dance-Sampler wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Musiktitel auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer „Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung ... weiter lesen
Der Fotograf genießt als Schöpfer seiner Lichtbildwerke und Lichtbilder Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Ihm ist die ausschließliche Nutzung seiner Fotografien zugewiesen. Verwenden Dritte seine Bilder ohne sein Einverständnis, kann er neben Unterlassung, Auskunft auch Schadensersatz verlangen. Darüber hinaus hat der Urheber gemäß § 13 UrhG Anspruch auf Urheberbenennung. ###Höhe des Schadensersatzes### Bei unberechtigter Benutzung seiner Bilder kann der Fotograf Schadensersatz nach der sog. Lizenzanalogie verlangen. Dabei gilt als angemessen, was der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei SCHALAST & PARTNER mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab. Gegenstand der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme "Inna-Sun is Up" (Bravo Hits Vol. 73). Das Musikwerk wird über Filesharing Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Torrent zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Indem die Mitglieder der Tauschbörsen die Tonaufnahmen für andere zum Herunterladen verfügbar machen, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19a UrhG. Die Anschlussinhaber, von deren ... weiter lesen