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Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des OLG Köln vom 22.09.2015, Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15. Fall: Ein Mann hatte sich, ohne einen Fahrschein gekauft zu haben, mit einem an seiner Mütze angebrachten Zettel, auf dem gut sicht- und lesbar „Ich fahre schwarz“ stand, in einen ICE gesetzt. Er machte weder beim Einsteigen noch bei der Suche nach einem Sitzplatz einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn auf sich aufmerksam. Der Zugbegleiter bemerkte den Schwarzfahrer sowie dessen Zettel erst bei der routinemäßigen Fahrscheinkontrolle. Nachdem das LG Bonn den Mann wegen Beförderungserschleichung verurteilt hatte, hat das OLG Köln diese ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ein in der Sicherungsverwahrung befindlicher Gefangener darf während eines Krankenhausaufenthaltes nicht wegen einer pauschal angenommenen Fluchtgefahr vier Tage lang gefesselt werden. Ohne Berücksichtigung der individuellen Vorgeschichte und des Gesundheitszustands des Gefangenen sowie weiterer Umstände verletzt die Zwangsmaßnahme das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 1. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1719/21). Die Karlsruher Richter werteten damit die Verfassungsbeschwerde eines in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl in der Sicherungsverwahrung untergebrachten ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein Arzt sollte sich mit Todesdrohungen gegen eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auch in Form eines Verweises auf ein Märchen der Brüder Grimm zurückhalten. Nimmt die Mitarbeiterin die Drohung ernst, kann es sich um eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen handeln, enschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 19. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 ORs 10/23). Damit wurde der angeklagte Facharzt für forensische Psychiatrie zu Recht wegen einer Todesdrohung in Form eines Hinweises auf das Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm verwarnt. Der Mediziner hatte sich per E-Mail mit einer Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, mußten die Kunden bei den Angeklagten einen Aufnahmeantrag stellen. Dabei wurden ihre Angaben nach persönlicher Vorsprache anhand eines vorzulegenden Ausweispapiers überprüft und der Daumenabdruck eingelesen. Anschließend ... weiter lesen
Das Landgericht Oldenburg hatte die Angeklagten, zwei ortsansässige Rechtsanwälte, nach einer Hauptverhandlung von über 100 Tagen Dauer u.a. wegen neunfacher Beihilfe zum Betrug zu Freiheitsstrafen von fünf bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt und ihnen die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für mehrere Jahre untersagt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten ein Kaufmann und seine Mittäter in neun Fällen verschiedene Kreditinstitute jeweils durch Täuschung über den Wert eines Grundstücks und die Werthaltigkeit von Sicherheiten zur Gewährung von Darlehen veranlaßt und die durch die "Überfinanzierung" erlangten Beträge für sich vereinnahmt. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Kredite alsbald nicht mehr bedient, so daß die ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Wie bereits ausführlich berichtet, wurden im Rahmen der Operation "Himmel" ca. 12.000 Verdächtige von den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften ermittelt. Betroffene sollten sich im Strafverfahren keinesfalls ohne vorherige rechtsanwaltliche Prüfung zu einer DNA-Untersuchung von der Justiz drängen lassen. Die Verpflichtung zur Abgabe des genetischen Fingerabdrucks unterliegt hohen rechtlichen Voraussetzungen, die vielmals schlichtweg nicht gegeben sind. Gleiches gilt für die Durchführung einer sogennaten ED-Behandlung (= erkennungsdienstliche Behandlung). „Was ist eigentlich eine DNA-Untersuchung?" Die Möglichkeit der DNA-Analyse oder DANN-Untersuchung wird in einem laufenden ... weiter lesen
Zu einer Verhaftung in Polen kann es schneller kommen als man denkt. So gilt bereits das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,2% als Straftat mit Freiheitsstrafe. Kommt es dabei noch zu einem Unfall mit Personenschaden, ist eine Verhaftung und spätere Untersuchungshaft hoch wahrscheinlich. Wer kann verhaften? Nach der polnischen Strafprozessordnung können folgende staatliche Institutionen bei Vorliegen eines Haftgrundes Verhaftungen vornehmen: Polizei Grenzpolizei (Straż Graniczna), Agentur für Innere Sicherheit (Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego), Zoll (Służba Celna), Zentrales Antikorruptionsbüro (Centralne Biuro ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Entgegen landläufiger Meinung gibt es für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland kein absolutes Werbeverbot mehr. Es wäre auch nicht mit EU-Recht vereinbar, wie am Donnerstag, 4. Mai 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-339/15). Er verwarf damit ein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte in Belgien. Ein Zahnarzt aus Brüssel hatte mit einem Plakatständer für seine Praxis geworben, hatte Anzeigen in lokalen Tageszeitungen geschaltet und informierte im Internet über seine Praxis und die dort angebotenen Behandlungen. All dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Denn belgisches Recht verbietet ... weiter lesen
Die Polizei darf bei einem Hartz IV Empfänger nicht Geldscheine im Wert von 4.200 Euro mit der Begründung sicherstellen, dass diese erfahrungsgemäß aus einer Straftat stammen würden. Vorliegend war ein Hartz IV Empfänger in eine Verkehrskontrolle geraten. Als die Beamten zudem Marihuana Geruch im Fahrzeug bemerkten, durchsuchten sie das Fahrzeug. Doch diesbezüglich wurden sie nicht fündig. Als sie jedoch im Kofferraum Geldscheine im Wert von 4.200 Euro vorfanden, nahmen sie das Geld an sich im Wege der Sicherstellung. Sie nahmen dem Bedürftigen nicht ab, dass er sich diesen Betrag angespart habe und dieses Geld für seine Freundin zum Einkaufen bestimmt sei. Doch der Betroffene ... weiter lesen