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Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10 Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich erstmals zur Zulässigkeit der sog. Organisationshaft geäußert. Das Strafgesetzbuch ordnet in § 67 StGB an, dass in den Fällen, in denen die Unterbringung im Maßregelvollzug neben einer Freiheitsstrafe angeordnet wird, grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen wird. Organisationshaft liegt vor, wenn ein Verurteilter, für den nicht sofort ein Unterbringungsplatz im Maßregelvollzug zur Verfügung steht, die Zwischenzeit in der "normalen" Strafhaft verbringt. Der Beschwerdeführer wurde wegen Betäubungsmitteldelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt; zugleich wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Da ein Unterbringungsplatz ... weiter lesen
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) Körperverletzung - Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt oder dies versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies ist der sogenannte einfache Fall der Körperverletzung. Eine sogenannte gefährliche Körperverletzung liegt dagegen nach § 224 StGB vor, wenn jemand die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
1. Verschiedene Arten von Führungszeugnissen Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) regelt detailliert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird. Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= so genanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist. Ein Führungszeugnis Belegart O ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals zu entscheiden, ob sich ein Polizeibeamter durch die Mitteilung, daß in einem polizeilichen Datensystem zu bestimmten Personalien keine Einträge vorhanden waren, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB strafbar machen kann. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in sieben Fällen zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der als Polizeioberkommissar bei einer Zugriffseinheit der Polizei in Frankfurt am Main tätige Angeklagte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mittels seiner ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Drogen am Steuer werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht geduldet und hart bestraft. Neben dem Fahrverbot droht der Führerscheinentzug und die Einleitung eines strafrechtliches Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltsschaft. Daher sollte jedem bewusst sein, dass ein Drogenkonsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist. In Deutschland sind diese Drogen häufig im Straßenverkehr anzutreffen: Cannabis Kokain Heroin Amphetamine Wie können die Drogen im Körper nachgewiesen werden? Der Drogennachweis im Körper des Menschen richtet sich zunächst einmal nach dem konsumierten Betäubungsmittel. So ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - LG Nürnberg-Fürth StGB § 211 Abs. 2, § 32 Leitsatz: 1. Der Erpresser ist in einer von ihm gesuchten Konfrontation mit dem Erpreßten gegenüber einem wehrenden Gegenangriff des Erpreßten auf sein Leben regelmäßig nicht arglos im Sinne des Mordmerkmals der Heimtücke, wenn er in dessen Angesicht im Begriff ist, seine Tat zu vollenden und zu beenden und damit den endgültigen Rechtsgutsverlust auf Seiten des Erpreßten zu bewirken. 2. Zur Notwehr gegen eine Erpressung. Kurzfassung: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Angeklagten T im März 2002 wegen Heimtückemordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revision des ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Juni 2018 – 4 StR 561/17 § 266 StGB stellt den Missbrauch einer Vermögenbetreuungspflicht oder deren andersartige Verletzung unter Strafe. Bekannt ist dieses Phänomen unter dem Namen Untreue. Da Geschäftsleiter im Allgemeinen eine solche Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Gesellschaft innehaben, sind jene grundsätzlich tauglicher Täter dieses Delikts. Sie laufen somit Gefahr, den Tatbestand zu erfüllen. Insoweit verwundert es nicht, dass in Letzter Zeit vermehrt Fälle an die Öffentlichkeit gelangen, die sich mit der Organuntreue befassen, also der Verwirklichung des § 266 StGB durch ein Organ im juristischen ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Kommt das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung zu der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, stellt sich die Frage, wie dessen Verhalten zu sanktionieren ist. Die Strafzumessung hat sich dabei grundsätzlich an der Schwere der Schuld zu orientieren. Diese Grundsätze finden sich in § 46 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei ist unter Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit zu verstehen, weshalb es niemals eine ganz bestimmte Strafe für ein spezielles Delikt geben kann. Die einzelnen Strafrahmen für jeden Tatbestand werden im Gesetz genannt, das heißt eine Unter- und eine Obergrenze. Darüber hinaus gibt es noch in bestimmten Fällen Sonderstrafrahmen für besonders schwere oder ... weiter lesen