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Die Verfassungsbeschwerde (Vb) der Freien Demokratischen Partei
(Beschwerdeführerin; Bf), die die Teilnahme ihres Vorsitzenden an dem
gemeinsam von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF
am 8. September 2002 geplanten "TV-Duell" zwischen dem Bundeskanzler
und seinem Herausforderer erstrebt, wurde von der 2. Kammer des Zweiten
Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Bf war mit ihrem Begehren vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg
geblieben. Dagegen richtet sich ihre Vb. Mit deren Nichtannahme hat
sich auch ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der
die Teilnahme durchgesetzt werden sollte, erledigt.
Zur Begründung führt die Kammer aus: ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil in
dem Normenkontrollverfahren über das Zuwanderungsgesetz verkündet und
festgestellt, dass das angegriffene Gesetz mit Art. 78 GG unvereinbar
und daher nichtig ist. Damit tritt das Gesetz nicht am 1. Januar 2003
in Kraft. Von der Nichtigkeitsfolge werden auch die Regelungen des
Zuwanderungsgesetzes erfasst, die am 26. Juni und. 1. Juli 2002 wirksam
geworden sind.
Der Hintergrund des Verfahrens ist der Pressemitteilung Nr. 84/2002 vom
1. Oktober 2002 zu entnehmen.
Der Normenkontrollantrag ist zulässig und nach Auffassung der
Senatsmehrheit auch begründet.
1. Zur Begründung ihrer Entscheidung führt die Senatsmehrheit aus:
Das ... weiter lesen
Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf
und Schutz der Menschenwürde Verstorbener
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine
Verfassungsbeschwerde der Tochter von Wilhelm Kaisen, langjähriger
Bürgermeister Bremens, nicht zur Entscheidung angenommen.
Während des Bürgerschaftswahlkampfes 1991 hatte die
rechtsextreme DVU u. a. mit Kaisen's Foto geworben und behauptet,
der 1979 verstorbene Ex-Bürgermeister würde, falls er noch lebte,
DVU wählen. Als Untertext ist dem Foto ein aus dem Zusammenhang
gerissenes Zitat Kaisens beigegeben. Die Wahlkampfzeitung enthielt
ähnliche Foto/Text-Montagen von Kurt Schumacher, Friedrich Ebert
und Friedrich Engels. ... weiter lesen