Kurzfassung
Auf Postsendungen ist zukünftig mehr zu achten, können sie sich doch als wahre Goldgrube erweisen. Wird in dem Brief nämlich ein Gewinn zugesagt, kann er unter Umständen auch tatsächlich beansprucht werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Mitteilung nur so zu verstehen ist, der Empfänger habe den Preis schon gewonnen.
Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg. Das Landgericht verurteilte eine einen Geldgewinn versprechende Firma, rund 38.300 € an den Adressaten zu zahlen. Abzustellen sei darauf, wie ein unbefangener Dritter die Benachrichtigung auffassen müsse. Ein solcher habe aus dem Firmenschreiben aber nur schließen können, das Geld sei schon ... weiter lesen