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Rechtsanwalt in Vereinigte Arabische Emirate
Über Rechtsanwälte in Vereinigte Arabische Emirate
Sowohl Handel als auch Tourismus boomen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Doch gleich ob in Handelsbeziehungen oder in der Tourismusbranche, kommt es zu rechtlichen Schwierigkeiten oder gerät man mit dem Recht in Konflikt, dann sollte man Rat und Hilfe bei einem Anwalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten suchen. Denn in den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt neben dem britisch geprägten Recht auch die Schari'a. Es ist damit dringend empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt vor Ort zu wenden, da dieser mit dem britische geprägten Recht als auch mit der Schari'a vertraut ist und damit optimalen rechtlichen Beistand leisten kann. Bevorzugt sind hier selbstverständlich Anwälte, die der deutschen Sprache mächtig sind.
Für das Jurastudium an einer staatlichen Universität ist der Abschluss der Sekundarschule erforderlich, der etwa dem Abitur entspricht, sowie eine Aufnahmeprüfung. Das vierjährige Jurastudium wird mit dem Bachelor of Laws (B.LL.) abgeschlossen.
über die Zulassung als Rechtsanwalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten entscheiden die jeweiligen Emirate selbst (z. B. in Dubai die Regierung). Auch wenn im Familienrecht häufig die Schari'a im Vordergrund steht und im öffentlichen Leben eher das britisch geprägte Rechtssystem, ist grundsätzlich die Verfassung maßgeblich. Wie im britischen Recht gibt es auch hier spezialisierte Prozessanwälte bzw. beratende Rechtsanwälte (z. B. Bei Steuer- bzw. Vertragsangelegenheiten, Immobiliengeschäften).
Prozessanwälte können unabhängig von der jeweiligen Instanz vor jedem Gericht der Vereinigten Arabischen Emirate tätig werden. Eine Besonderheit gilt vor dem Kassationsgerichten bzw. dem Federal Supreme Court in Dubai und Abu Dhabi. Hier sind neben Prozessanwälten auch ausländische Anwälte als Beratungsanwälte (ähnlich dem britischen Solicitor) zugelassen, insbesondere wenn eine ausländische Partei beteiligt ist.
Ein Anwaltszwang besteht für Kläger nicht, allerdings steht es Beklagten frei, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Bei einem zu erwartenden hohen Strafmaß (z. B. Todesstrafe) wird von Gesetzes wegen ein Pflichtverteidiger bestellt, den der Beklagte aber auch ablehnen kann.
Eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht. Zwischen Mandant und Rechtsanwalt wird daher ein Honorar (meist Stundenhonorar) vereinbart. Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate können beantragen, dass die Gerichtskosten teilweise oder ganz erlassen werden. Die Gerichtskosten sind in voller Höhe und im Voraus vom Kläger zu zahlen.