Vereinsgründung
Auch bei einer Vereinsgründung gilt es, bestimmte gesetzliche Regelungen zu beachten. Diese Bestimmungen, welche vom Gesetzgeber zur Vereinsgründung vorgegeben sind, sind im Zivilrecht angesiedelt und finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Und auch wenn es relativ einfach ist, sich mit Gleichgesinnten zu einem Verein zusammenzuschließen, sollten Vereinsrecht und Organisation bereits im Vorfeld einer Vereinsgründung bekannt sein.
Vor der Gründung eines Vereins sollten sich die Mitglieder darüber im Klaren sein, ob es sich um einen eingetragenen Verein oder einen nichteingetragenen Verein handeln soll. Auch sollten sich die Mitglieder darüber im Klaren sein, dass nach der Vereinsgründung in der Regel keine wirtschaftlichen Zwecke und Ziele verfolgt werden dürfen. Im Falle von einem gemeinnützigen Verein ist bereits bei der Vereinsgründung eine eigene Satzung unabdingbar.
Es ist sowohl bei der Vereinsgründung als auch im späteren Tätigkeitsbereich des Vereines ratsam, einen kompetenten Rechtsanwalt für Vereinsgründung hinzuzuziehen. Der Anwalt für Vereinsgründung nimmt in diesem Fall meist beratende Position ein. Er kann aber durchaus, nach Kenntnis aller relevanten Gesetze und Verordnungen, dem Verein hilfreich zur Seite stehen. So kann es beispielsweise nicht zu gesetzeswidrigen Handlungen innerhalb des Vereins kommen, weil beispielsweise Kinder und Jugendliche im Verein mithelfen.
Ebenso kann ein Rechtsanwalt einen Verein dabei unterstützen, wenn es darum geht, gemeinnützige Arbeit zu leisten oder etwa wertvolle Kinder- und Jugendfürsorge zu betreiben. Hierfür ist zum Beispiel die hohe Fachkompetenz des Anwalts gefragt, der sich genauestens mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auskennt. Aktive Jugendarbeit kann so über den Verein in hohem Maße dergestalt betrieben werden, dass dieser die Jugendarbeit fördert und gleichzeitig Unterstützung von Bund und Ländern erhalten kann.