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München (jur). Eine Veranstaltung, die einem gemeinnützigen Verein nur zur Geldbeschaffung dient, ist selbst nicht gemeinnützig und daher nicht steuerbegünstigt. Das gilt etwa für eine Karnevalsparty, die kaum Elemente des karnevalistischen Brauchtums enthält, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Dienstag, 7. Februar 2017, bei der BFH-Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: V R 53/15).
Es wies damit einen Karnevalsverein aus dem Bergischen Land ab. Seit Ende der 70-er Jahre veranstaltet der Verein am Karnevalssamstag die „Nacht der Nächte“. Im Streitjahr 2009 nahmen etwa 1.200 durchweg kostümierte Karnevalisten an dieser ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Az: 5 U 288/00
Informationen zum Sachverhalt:
Der Kläger begehrte von dem beklagten Tennisverein Schadensersatz und Schmerzensgeld für Verletzungen, die er anlässlich eines Sportunfalls auf dem Tennisplatz des Beklagten im Jahr 2000 erlitten hatte. Der Kläger ist von Beruf Zahnarzt, betreibt eine Einzelpraxis und ist seit mehreren Jahren aktives Mitglied im Tennissportverein des Beklagten. Der Beklagte unterhält und betreibt in Aschaffenburg eine Sportanlage mit 16 Plätzen, auf welchen auch Medenspiele ausgetragen werden. Im Mai 2000 nahm der Kläger für den Beklagten an einem Medenspiel teil, wobei er im Rahmen eines Doppels auf dem Spielfeld Nr. 12 des ... weiter lesen
Das Amtsgericht Memmingen hat mit Urteil vom 31.08.2020 zum Aktenteichen 21 C 952/19 entschieden, dass Frauen genauso gut fischen können, wie Männer.
Die Parteien streiten darüber, ob ein gemeinnütziger Verein verpflichtet ist, eine Frau, die Vereinsmitglied ist in die Gruppe der Stadtbachfischer aufzunehmen und ob der Verein die Frau aufgrund des weiblichen Geschlechts von der Teilnahme am Ausfischen des Stadtbaches am sogenannten Fischertag ausschließen darf.
In der Satzung des Vereins ist in § 2 geregelt:
Der Verein dient der Heimatpflege, Heimatkunde, Kultur und dem Umweltschutz. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung und festliche Gestaltung des ... weiter lesen