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Rechtsanwalt in Chemnitz - Vergaberecht
Experten-Ratgeber
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Zur Versorgung von gesetzlichen Versicherten beabsichtigte eine gesetzliche Krankenkasse den Abschluss von Verträgen gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln (für eine Sauerstofftherapie) im Wege einer europaweiten Ausschreibung. Als Nachweis der Leistungsfähigkeit wurde ein Fragebogen vorgelegt, um Fachkunde und Zuverlässigkeit des jeweiligen Bieters festzustellen. Die Vergabestelle schloss das Angebot eines Bieters mangels Eignung gem. VOL/A § 19 Abs. 5 aus. Der öffentliche Auftraggeber hat den Zuschlag an ein fachkundiges, leistungsfähiges, gesetztreues und zuverlässiges Unternehmen zu erteilen. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche ... weiter lesen
Die Vergabestelle schrieb Architektenleistungen (Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 3 Abs. 4 HOAI) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens für den Neubau aus, wobei die Vergabestelle von einem Honorarvolumen von 250.000,00 Euro in einem Zeitraum von 2 Jahren ausgegangen war. In den Bewerbungsunterlagen mussten die Bieter Nachweise zu den Erfahrungen mit einer eingetragenen Matrix ausfüllen. Unter anderem würden die Anzahl der Mitarbeiter sowie der Gesamtumsatz abgefragt. Die höchste Punktzahl bei einem Umsatz konnte erst ab 2.000.000,00 Euro erreicht werden und bei der Mitarbeiterzahl erst ab 15 Beschäftigten. Auf der ersten Stufe eines zweistufigen Verfahrens gemäß § 10 VOF ist ... weiter lesen
Nach § 19 Abs. 3 a VOL/A-EG werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen enthalten, ausgeschlossen. Gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 VOL/A-EG können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Nachweise oder Erklärungen sind nur dann nicht vorgelegt, wenn sie gar nicht eingereicht worden sind oder wenn sie formale Mängel aufweisen. Der Auftraggeber ist nicht gefordert, im Rahmen der Prüfung, ob die Angebote formal vollständig sind, eine inhaltliche Prüfung der mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen vorzunehmen. Bei körperlich vorhandenen ... weiter lesen
Eine Rahmenvereinbarung setzt voraus, dass zwischen öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen Bedingungen für eine Mehrzahl von Einzelaufträgen festgelegt werden, die anhand eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen. Kennzeichnend für eine Rahmenvereinbarung ist, dass der rechtliche Rahmen für die wesentlichen Bedingungen von zukünftig noch zu erteilenden Einzelaufträgen festgelegt wird, wobei die Einzelaufträge jeweils durch Einzelabruf entstehen sollen. In § 4 Abs. 1 VOL/A ist nicht aufgeführt, dass eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers besteht. Eine Rahmenvereinbarung ist vergaberechtlich allerdings dann unzulässig, wenn ein ... weiter lesen