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Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst in einem Fall (BGH, Az.: IV ZR 97/11 ) zu entscheiden, indem dem der spätere Kläger nach einem Ausweichmanöver aus der Rechtskurve einer Landstraße abkam und mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum prallte. In der Folge ließ er sein beschädigtes Fahrzeug abschleppen und sich selbst von einem Bekannten abholen, allerdings ohne die Polizei oder das Straßenbauamt als Geschädigte aufgrund des beschädigten Baumes zu informieren. Aufgrund dessen wurde gegen den Kläger ein strafrechtliches Verfahren wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB eingeleitet, welches jedoch später eingestellt wurde. In einem zivilrechtlichen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch Fahrradfahrer, die wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig wurden, können aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. November 2005 (AZ - 1 B 495/05 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Ein Fahrradfahrer war nachts einer Polizeistreife wegen seines Fahrstils aufgefallen - er fuhr in Schlangenlinien und konnte sich kaum noch auf dem Rad halten. Die Alkoholkontrolle ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,39 Promille. Dies wurde der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, die den Radfahrer zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, dem sogenannten ?*****entest? aufforderte. Der Mann unterzog sich einem solchen Test nicht, sondern reichte ... weiter lesen
Das Sichtfahrgebot verlangt von einem Kraftfahrer seine Geschwindigkeit zu jeder Zeit den äußeren Umständen anzupassen, um rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten zu können. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. Oktober 2002 (AZ: 3 U 26/02) hervorgeht, verstößt gegen das Sichtfahrgebot, wer bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn schneller als 45 km/h fährt. Kläger waren die Witwe und die Kinder des bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Mannes. Dieser hielt am 26. November 1996 gegen 17.30 Uhr den hinter ihr fahrenden PKW auf der Straße an und stieg selbst aus seinem Wagen aus. Dieses hatte er weder am rechten Fahrbahnrand noch mit eingeschaltetem ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer mit seinem Fahrzeug ins Ausland fährt, sollte darauf achten, dass es jederzeit ausreichend gegen Diebstahl geschützt ist. Nachlässigkeiten kosten möglicherweise den Kasko-Versicherungsschutz. Dies zeigt beispielhaft ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem zu Grunde liegenden Fall war eine Familie mit ihrem Wohnmobil nach Polen gefahren. An einem Getränkemarkt gingen die Eltern einkaufen, die Kinder blieben am Auto zurück. Der Wagen war unverschlossen und eine Seitentür geöffnet - jedenfalls so lange, bis unbekannte Täter die Chance nutzten und mit dem Fahrzeug auf und davon fuhren. Von seiner ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall folglich keine Rechtsanwaltskosten, dafür aber Rechtssicherheit und begeben sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe. Am effektivsten und am sinnvollsten beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts unmittelbar nach dem Verkehrsunfall. Geschädigte sollten sich nicht gegenüber Dritten; insbesondere nicht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung äußern. Auch sollte das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein, - auch wenn das liegengebliebene Fahrzeug, auf das er auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. September 2006 (AZ.: 1 O 308/05). Ein Autofahrer war auf der Autobahn auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufgefahren, dass am rechten Fahrbahnrand stand. An dieser Stelle verfügte die Autobahn über keinen Seitenstreifen. Allerdings war die Stelle mehrere Hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Autofahrers gesehen einsehbar. Der ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert. Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf. Bei einem Unfall steht ein Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Spiel. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 9. Januar 2006 (AZ: 12 U 958/04), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Der Mann hatte sich zu einem Bekannten ins Auto gesetzt, obwohl dieser erkennbar betrunken war. Bei einem anschließenden Unfall hatte er schwere Verletzungen der Wirbelsäule erlitten und war querschnittsgelähmt. Die Versicherung zahlte ihm rund 40.000,- Euro Schmerzensgeld. Eine höhere Zahlung lehnte sie mit der Begründung ab, den Kläger treffe an seinen Verletzungen ein Mitverschulden. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den hinzugezogenen Anwalt bezahlen. Dies gilt auch für einfach gelagerte Fälle, solange sie nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs abzulehnen sind, entschied das Amtsgerichtgicht Kehlheim am 14. November 2001 (AZ 3 C 0620/01), das die Deutsche Anwaltauskunft jetzt veröffentlicht hat. In dem vorliegenden Fall hatte die Versicherung die Begleichung der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Anwaltskosten, den sie ansonsten in vollem Umfang reguliert hat, abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe, den die Klägerin, als großes Unternehmen, auch ohne Hinzuziehung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Ansprüche von verletzten Personen. Ein Schmerzensgeld wird zukünftig auch dann bezahlt, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Wurde bisher ein Fußgänger oder Radfahrer von einem PKW angefahren und verletzt, konnte der Verletzte vom Haftpflichtversicherer nur dann ein Schmerzensgeld verlangen, wenn er dem Fahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nachweisen konnte. Waren keine Zeugen vorhanden oder konnte der Unfall nicht restlos aufgeklärt werden, ging dies zu Lasten des Verletzten. In Zukunft wird auch in solchen Fällen ein Anspruch auf ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen