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Experten-Ratgeber
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Stuttgart/Berlin (DAV). Sicherheitstrainings dienen der Verbesserung der Fahrsicherheit, es sind keine Rennen. Die Teilnehmer sind zudem über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGB´s des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. Juli 2008 (AZ: 5 U 44/08). Bei einer Kollision zweier Teilnehmer gelten für die Haftung die üblichen Regeln, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, ... weiter lesen
§ 142 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach dieser Vorschrift wird ein Unfallbeteiligter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. § 223 StGB (Strafgesetzbuch) - Körperverletzung. Wer eine andere Person körperlich ... weiter lesen
Der unter anderem für das Verkehrsunfallrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der rechtlichen Einordnung von Inline-Skates im Straßenverkehr zu befassen. Im zugrundeliegenden Fall machte die Klägerin Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei dem sie auf einer Straße im außerörtlichen Bereich auf Inline-Skates in einer langgezogenen Linkskurve mit dem ihr auf einem bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten Motorroller entgegenkommenden Beklagten zu 2 zusammenstieß und sich schwere Verletzungen zuzog. Die Straße ist dort knapp fünf Meter breit und hat keinen Rad- oder Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf. Die zulässige ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Randstreifen der Straßen werden im Sommer regelmäßig geschnitten. Bei einem Unfall wegen Verschmutzung der Straße durch Grünschnitt oder abgemähtem Gras haben Autofahrer jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einem Urteil der Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. April 2005 (Az.: 15 U 132/04) hervor. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin auf feuchtem Gras mit ihrem Wagen ins Schleudern gekommen und gegen einen Baum geprallt. Sie verklagte anschließend das Land, weil es ihrer Ansicht nach seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die "fahrende" Grünschnittkolonne, die den Randstreifen mähte, hat die Straße verunreinigt und nicht genügend vor der ... weiter lesen
Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer sich als Autofahrer umdreht, um auf die Rücksitze zu sehen, handelt riskant. Verursacht er durch seine Unaufmerksamkeit einen Unfall, kann sein Verhalten ? abhängig vom Anlass ? als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Saarbrücken zeigen. Im ersten der Fälle, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht wurden, war es im Auto auf nächtlicher Fahrt zu einer Beziehungskrise gekommen: Der Fahrer hatte sich handfest seiner Beifahrerin genähert, was seiner im Fond sitzenden Freundin gar nicht recht war. Die wütende Frau versetzte ihm daraufhin von hinten einen Schlag. Als sich der ungetreue Freund umdrehte, verlor er die ... weiter lesen
Kurzfassung Ein Hundebesitzer darf seinen Vierbeiner grundsätzlich nicht unangeleint auf einem offenen Grundstück herumlaufen lassen. Springt das Tier nämlich plötzlich auf eine angrenzende Straße und stößt dort mit einem Fahrzeug zusammen, kann es für Herrchen teuer werden: Er muss dann unter Umständen für sämtliche Schäden am Pkw aufkommen. Das zeigt ein vom Amtsgericht Lichtenfels entschiedener Fall, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht verurteilte eine Hundehalterin zur Zahlung von fast 400 Euro an den Eigentümer eines Kraftfahrzeuges. Dessen Wagen war durch die Kollision mit dem Tier beschädigt worden. Der Autofahrer habe den Unfall nicht vermeiden können. An einer Hauptstraße müsse nicht mit dem ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch für die auf ihn angemeldeten Fahrzeuge zu führen, offensichtlich rechtmäßig ist. Im Einzelnen lag der Entscheidung folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, ein Rentner, ist Halter von drei Fahrzeugen. Mit einem dieser Fahrzeuge wurde im Sommer 2004 eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, der Fahrer des Wagens überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h. Der Antragsteller gab im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei an, nicht selbst gefahren zu sein. Er war trotz eines Beweisfotos nicht bereit, Angaben zur Identität des ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer sein Auto ? ob im Urlaub oder zu Hause - so abstellt, dass sich Autodiebe nur noch bedienen müssen, handelt grob fahrlässig und verliert den Schutz seiner Teilkasko-Versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten. Ein in Deutschland lebender Jugoslawe war auf Heimat-Urlaub gefahren und hatte deshalb vorher für einen Monat eine Auslands-Teilkaskoversicherung abgeschlossen. In Belgrad ereignete sich nach Schilderung des Mannes folgendes Missgeschick: Er wollte auf einem Parkplatz einen Parkschein ziehen, stieg aus, ließ den Wagen mit laufendem Motor und steckendem Zündschlüssel stehen und ging zum Automaten, von wo aus er das ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ ? 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die ... weiter lesen
Mit Urteil vom 04.06.2008 hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass ein Fahrzeug, welches über einen so genannten Dieselpartikelfilter verfügt und im Kurzstreckbetrieb nicht einsetzbar ist, mangelhaft ist. Der Käufer könne deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Entscheidung lag der Kauf eines Fahrzeugs zu Grunde, welches mit einem so genannten ?Dieselpartikelfilter? ausgestattet war. Bereits kurze Zeit nach der Übergabe des Fahrzeugs kam es mehrfach zu Störungen beim Betrieb des Fahrzeugs, die überwiegend auf eine Verstopfung des Partikelfilters beruhten. Der Käufer fuhr damit überwiegend im Kurzstreckenverkehr. Daher ist der Verkäufer der Auffassung, dass der Partikelfilter in bestimmten Intervallen nicht ... weiter lesen
Das OLG Brandenburg entschied am 23.06.2011 ( Aktenzeichen: 12 U 270/08 ) einen Verkehrsunfall, in dem ein Motorrad zwei Fahrzeuge auf einer Bundesstraße zu überholen versuchte, währenddessen das vorausfahrende Kraftfahrzeug ebenfalls zum Überholen ausscherte. Die Besonderheit des Falls lag zunächst darin, dass es zu keiner Berührung zwischen dem Motorrad und dem Fahrzeug gekommen war. Aufgrund eines Ausweichmanövers kollidierte der Motorradfahrer mit einem Straßenbaum. Beide Unfallparteien waren im gerichtlichen Verfahren der Ansicht, dass der jeweilige Unfallgegner den Unfall alleine zu verschulden habe. Das OLG Brandenburg legte zunächst in seinem Urteil fest, dass in diesem Fall ... weiter lesen