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Handyverstoß
AKTUELLE GESETZGEBUNG
Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu
| Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. |
Länder begrüßen Bußgelderhöhung
Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine umfassende Streupflicht auf Parkplätzen besteht dann, wenn es sich um einen belebten Parkplatz handelt und die Nutzer mit nicht nur wenigen Schritten zum sicheren Weg gelangen können. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 25. August 2204 (Aktenzeichen 9 U 109/04) hervor, welches die Deutsche Anwaltauskunft mitgeteilt hat.
Im vorliegenden Fall kam der Kläger auf einem Parkplatz vor dem Kurhaus zu Fall. Die Fahrbahn, die die Benutzer zum Erreichen der Gehwege betreten müssen, war vollständig geräumt und sicher begehbar. Ebenso war der Fußweg, der unmittelbar an den Parkbuchten anschließt, geräumt. Auf einer Teilfläche zwischen den einzelnen Stellplätzen kam der Kläger zu Fall.
Nach Ansicht ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Brennt ein Kraftfahrzeug völlig aus, so muss eine Vollkaskoversicherung nur den Fahrzeugwert ersetzen. Für die Abschleppkosten eines erkennbar wertlosen Fahrzeugs muss die Versicherung dagegen nicht aufkommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 5. Januar 2015 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 12 U 101/15).
Im entschiedenen Fall war im Mai 2014 ein Laster einer Transportfirma in Österreich völlig ausgebrannt. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen und berechnete der Transportfirma hierfür 5.253 Euro.
Der Vollkasko-Versicherer regulierte den Fahrzeugschaden, weigerte sich aber, auch die Abschleppkosten zu übernehmen. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren ? weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder ?nur? mit einem Fahrrad unterwegs war. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2008 (AZ: 1 N 80.07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches ... weiter lesen
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung
wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum
Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der wegen
Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer
Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war, hatte Erfolg. Die
2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
angegriffenen Entscheidungen des Amtsgerichts (AG) und
Oberlandesgerichts (OLG) aufgehoben, da sie die allgemeine
Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) des Bf verletzen. Die Sache wurde
an das AG zurückverwiesen.
Sachverhalt:
16 Stunden nach der Einnahme von Cannabis fuhr der Bf mit einem Pkw. In
einer anschließend ... weiter lesen
Alkohol und Drogen spielen eine große Rolle in der Gesellschaft. Leider sind v.a. Trunkenheitsfahrten ebenfalls keine Seltenheit. Viele unterschätzen die Wirkung der Substanzen und überschätzen ihre eigenen Fahrkünste.
Alkohol
Wird man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, so stellt sich naturgemäß die Frage nach der Bestrafung. Dies hängt einerseits davon ab, wie hoch der Promillewert ist. Maßgeblich ist nicht der Atemalkoholwert, sondern die Blutalkoholkonzentration (BAK). Wird man von der Polizei angehalten, ist man nicht dazu verpflichtet, in das Messgerät zu pusten. Jedoch muss man regelmäßig eine Blutabnahme bei einem Arzt dulden, sofern der Verdacht einer ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet.
Dieser ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft.
Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
AUGSBURG (DAV). Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Es muss vielmehr konkrete Hinweise dafür geben, dass der Führerscheininhaber Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Beschluss, den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben.
Anlass für den Rausch war eine schwere Ehekrise der Betroffenen, sie musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen zeigte, schloss die Behörde, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer den Mindestabstand nur geringfügig unterschreitet, kann auf ein mildes Urteil hoffen wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Das Amtsgericht Bayreuth hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2006 (AZ.: 2 OWi 139 Js 11473/05) bei Unterschreiten des 50-Meter-Abstandes um nur 5,7 Meter eine nur leichte Fahrlässigkeit festgestellt und die übliche Strafe ermäßigt.
Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf einer Autobahn mit 70 km/h. Der Abstand zum vorderen Fahrzeug betrug anstatt der vorgeschriebenen 50 Meter nur 44,3 Meter. Wegen seiner mehreren ? auch einschlägigen - Eintragungen in Flensburg wurde ihm eine erhöhte Geldbuße von 100 Euro und auch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Liegt besonders viel Herbstlaub auf einem Radweg, darf sich die Gemeinde nicht allein auf turnusmäßige Reinigungen beschränken. Kommt ein Radfahrer zu Fall, muss sie Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Dezember 2005 (AZ - 9 U 170/04) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Wenn der Radfahrer die Gefahr erkennen kann, kann ihn eine Mitschuld treffen.
Der Kläger stürzt an einem Montag mit seinem Fahrrad auf einem laubbedeckten Radweg. Die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Gemeinde führt im Wochenrhythmus Kehrarbeiten durch. Aufgrund enger Kapazitäten kam sie aber am Freitag vor dem Unfall nicht ... weiter lesen
Erhöhte Sorgfaltspflichten für rückwärts ausparkende Fahrer
OLG Saarbrücken, Urteil v. 9. Oktober 2014 – 4 U 46/14
Wer rückwärts aus einer Parkbucht ausparkt, sollte besonders umsichtig losfahren. Ansonsten ist es nicht unwahrscheinlich, dass man bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug voll für den Schaden haftet.
So entschied das OLG Saarbrücken einen Fall, bei dem eine Autofahrerin (Beklagte) rückwärts aus einer Parkbucht eines Kundenparkplatzes fuhr und dabei mit dem Klägerfahrzeug, das sich in der Mittelgasse befand, zusammenstieß.
Über den Unfallhergang gab es teilweise unterschiedliche Angaben. Ein Sachverständigengutachten ... weiter lesen