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Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04).
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg.
Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen
Eine der größten Herausforderungen für auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sowie deren Mandanten bleibt auch im Jahr 2012 das Feld der Anmietung von Ersatzfahrzeugen nach Verkehrsunfällen. Die Ausgangslage ist eigentlich übersichtlich: Der Mandant erleidet einen Unfall, den der Unfallgegner verschuldet hat. Für die Dauer der Fahrzeugreparatur oder der Beschaffung eines Neuwagens mietet der Geschädigte einen Pkw oder Lkw bei einer Autovermietung. Die Schwierigkeiten beginnen, sobald es um den Ersatz der Anmietungskosten geht: Haftpflichtversicherungen verweisen gerne auf von ihnen selbst vorgeschlagene oder vermeintlich ermittelte Tarife, die regelmäßig weit ... weiter lesen
Bei einem Rotlichtverstoß von über 1 Sekunde spricht man von einem qualifiziertem Rotlichtverstoß. Darauf folgt ein Monat Fahrverbot, 4 Punkte im Verkehrszentralregister sowie 200,00 € Bußgeld. Im vorliegenden Fall aus dem Jahre 2009 zeigte die Ampel bereits über sieben Sekunden Rotlicht. Die Frage war, wie ist der Betroffene bei einem solchen Verstoß zu bestrafen! Dieser Verstoß veranlasste das Amtsgericht Tiergarten dazu, das Bußgeld und das Fahrverbot drastisch zu erhöhen. Das Urteil hatte vor dem Kammergericht jedoch keinen Bestand. Die in der geltenden Fassung des Bußgeldkataloges vorgesehene Regelbuße ist gegenüber so genannten einfachen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen.
Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
STENDAL (DAV). Bei ersten Anzeichen von Übermüdung sollte ein Autofahrer stoppen und seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er völlig ausgeruht ist. Wer nämlich trotz deutlicher Warnzeichen am Steuer einschläft und dabei einen Unfall verursacht, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen und wird für die Folgen haftbar gemacht. So entschied das Landgericht Stendal in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Fall.
Ein Lkw-Fahrer war, obwohl er zuvor ausreichend geschlafen hatte, zwei Stunden nach Fahrantritt eingenickt, mit dem schweren Fahrzeug von der Straße abgekommen und umgekippt. Der Sachschaden betrug knapp 38.000 Euro. Die Kaskoversicherung zahlte ... weiter lesen
Mainz (jur). Nach einem Tempoverstoß kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden, wenn der Halter angibt, den Verstoß selbst begangen zu haben. Das ist angebracht, wenn das Blitzerfoto nicht mit dem Aussehen des Halters übereinstimmt, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag, 4. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 L 68/22.MZ).
Das Auto des Antragstellers war außerhalb einer Ortschaft mit bereinigt 28 Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. In dem von der Bußgeldbehörde zugesandten Anhörungsbogen gab der Halter an, den Verstoß selbst begangen zu haben.
Die Behörde stellte allerdings ... weiter lesen
Karlsruhe (DAV). Beim Hindernis am rechten Straßenrand darf der Vorbeifahrende die Gegenfahrbahn mit benutzen, wenn auch für den entgegenkommenden Verkehr genügend Raum verbleibt. Dies geht aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Mai 2004 (Aktenzeichen: 10 U 214/03) hervor.
Der Kläger befuhr mit seinem PKW eine 2-spurige Straße, an deren rechtem Fahrbahnrand PKW geparkt waren. Die eigentlich 7,35 m breite Fahrbahn wurde so auf 5,35 m verengt. Beim Vorbeifahren nutzte er teilweise auch die linke Fahrbahnseite und es kam zum Zusammenstoß mit des entgegenkommenden Beklagten, obwohl die verbleibende Fahrbahnbreite ein ... weiter lesen
Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Die Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Auf die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2007 (Az: 30 AC 30480/06-25) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Eine Frau hatte sich bereits einige 100m vor der Bushaltestelle von ihrem Platz erhoben und wollte zur Ausstiegstür gehen. Plötzlich musste der Omnibus stark bremsen, weil ein Kind auf die Fahrbahn gelaufen war. Die Frau stürzte und erlitt eine schwere Schulterverletzung.
Der Richter entschied, dass die Frau den Sturz selbst verursacht habe. Fahrgäste seien stets ... weiter lesen
Mit dieser Frage hatte sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu befassen.
Der 24jährige Angeklagte hatte im Juni 1999 mit seinem Sportwagen der Marke Lotus gemeinsam mit einem Freund eine „Spritztour“ unternommen, wobei er als Fahrer auf einer Landstraße im Raum Pforzheim in einer Linkskurve bei einer Kurvengeschwindigkeit von 127 km/h ins Schleudern geriet und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenprallte. Dessen 36jährige Fahrerin - eine Mutter zweier Kinder - verstarb an ihren schweren Verletzungen noch am Unfalltag. Das Landgericht Karlsruhe hat den nicht vorbestraften Angeklagten im März 2002 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt, die Vollstreckung der Strafe jedoch ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Brennt ein Kraftfahrzeug völlig aus, so muss eine Vollkaskoversicherung nur den Fahrzeugwert ersetzen. Für die Abschleppkosten eines erkennbar wertlosen Fahrzeugs muss die Versicherung dagegen nicht aufkommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 5. Januar 2015 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 12 U 101/15).
Im entschiedenen Fall war im Mai 2014 ein Laster einer Transportfirma in Österreich völlig ausgebrannt. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen und berechnete der Transportfirma hierfür 5.253 Euro.
Der Vollkasko-Versicherer regulierte den Fahrzeugschaden, weigerte sich aber, auch die Abschleppkosten zu übernehmen. ... weiter lesen
MÜNSTER (DAV). Beim Passieren eines Müllfahrzeugs müssen Autofahrer einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten oder sich strikt auf Schrittgeschwindigkeit beschränken. Mit Blick auf die Risiken für die Müllarbeiter seien die gleichen Regeln anzuwenden, wie sie für an Haltestellen wartende Busse gelten, entschied das Landgericht Münster in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil.
Im zu Grunde liegenden Fall war ein Autofahrer mit einem Meter Abstand und etwa 20 Stundenkilometer an einem stehenden Müllfahrzeug vorbeigefahren. Ein Müllarbeiter wollte plötzlich auf die andere Straßenseite gehen, um Müllsäcke abzuholen, und achtete nicht auf das ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke.
2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf.
3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt!
4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen