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Berlin (DAV). Fahrlehrer haften für Schäden, die ein Fahrschüler anlässlich der ersten praktischen Fahrstunde erleidet, wenn sie diese nicht ausreichend darauf vorbereiten. Dies entscheid das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 24. April 2002 (AZ 9 O 3071/01), wie die Deutschen Anwaltauskunft mitteilt.
Die Klägerin war schon im Rahmen der ersten praktischen Ausbildung von dem Fahrlehrer veranlasst worden, sich mit einem Motorrad in den öffentlichen Straßenverkehr zu begeben. Der Fahrlehrer selbst fuhr mit seinem Fahrschul-PKW hinter ihr her, wobei er über Funk Anweisen erteilte. Die Klägerin wurde angewiesen an einer Kreuzung links abzubiegen. Sie musste aufgrund von Gegenverkehr zunächst anhalten wobei ihr sodann beim anfahren der ... weiter lesen
Fährt man im Land Brandenburg zu schnell und wird geblitzt oder begeht eine andere Ordnungswidrigkeit, so erhält man in den Regel binnen kurzer Zeit Post aus Gransee, dem Sitz der Zentralen Bußgeldstelle des Land Brandenburg. Betroffene bekommen in Brandenburg von der Bußgeldstelle Gransee die Möglichkeit online Einblick in die Akte zu nehmen. Die Zugangsdaten sind auf dem Anhörungsbogen oder auf dem Schreiben "Fahrerermittlung" abgedruckt. Die Online Akte beinhaltet bei einem Geschwindigkeitsverstoß neben dem Vorwurf, bei welchem neben dem Datum der genaue Standort zu erkennen ist, ein Messfoto. Zudem wird ein vergrößerter Bildausschnitt des Fahrers sowie des Kennzeichens abgebildet. ... weiter lesen
Mit der Frage, ob die in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO für Lastkraftwagen auf Autobahnen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auch für solche Mehrzweckfahrzeuge - z.B. der Baureihe „Sprinter“ - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt, die in den Zulassungspapieren als „Pkw“ bezeichnet sind, hatte sich jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu befassen.
In dem zu entschiedenen Fall hatte ein 33-jähriger Betroffener mit seinem Fahrzeug der Marke Mercedes Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen die BAB A 5 im Bereich der Gemarkung Freiburg mit einer Geschwindigkeit von 134 km/h befahren, wobei er in eine Radarkontrolle geriet. Die zuständige ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wie man sich bei einem ?Grünen Pfeil? an einer Kreuzung richtig verhält, ist vielen unklar. Dies liegt vor allem daran, dass nicht in allen Teilen der Bundesrepublik der ?Grüne Pfeil? Tradition hat und viele Autofahrer dadurch verunsichert sind. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt davor, unbewusst einen Rotlicht-Verstoß zu begehen. Wenn bei einer auf Rot geschalteten Ampel durch einen ?Grünen Pfeil? das Rechtsabbiegen gestattet ist, muss der Verkehrsteilnehmer vor dem Abbiegen an der Haltelinie dennoch stoppen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe von 50,- ? und drei Punkten in Flensburg rechnen.
Im Übrigen darf nur abgebogen werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ... weiter lesen
Im mitunter überfüllten und hektischen Straßenverkehr kann es durchaus dazu kommen, dass mancher Verkehrsteilnehmer sich die eine oder andere Verfehlung im Beachten der Verkehrsregeln zu Schulde kommen lässt. Bekanntermaßen werden die schwereren dieser Verfehlungen durch die Polizei mit einem katalogisierten Punktesystem bestraft. Kommt es nun dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Punktezahl erreicht, wird er dazu aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Es ist unbedingt empfehlenswert, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Denn der Gesetzgeber sieht den Führerscheinentzug als ein adäquates Mittel Personen, die eine solche Aufforderung unbeachtet lassen, zu ... weiter lesen
TECKLENBURG (DAV). Wer eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen überholt, geht ein erhöhtes Haftungsrisiko ein. Kommt es beispielsweise zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne abbiegenden Fahrzeug, trägt der Überholende regelmäßig mindestens die Hälfte des Schadens, entschied das Amtsgericht Tecklenburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben.
Im zu Grunde liegenden Fall wollte der Kläger vier vor ihm fahrende Autos überholen. Der Fahrer des Wagens an der Spitze der Schlange wollte zugleich nach links abbiegen. Beide Autos stießen zusammen. Die Versicherung des Linksabbiegers erstattete dem Überholer 50 Prozent seines Schadens, was ... weiter lesen
Darmstadt/Berlin (DAV). Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten, aber nur dort, wo mit ihnen zu rechnen ist. So musste nach einer Entscheidung vom 12. Februar 2009 (AZ: 304 C 181/08) des Amtsgerichts Darmstadt ein Radfahrer die Kosten eines Unfalls mit einem Auto tragen, da er auf einem Gehweg unterwegs war. Hinzu kam, dass er entgegen der Fahrtrichtung und auch zu schnell fuhr, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Radfahrer fuhr auf einem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung, als er mit einem Auto kollidierte, das aus einem Parkplatz kam. Er war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz.
Der Richter ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz gedachtes Fahrrad benutzt, muss keinen Schutzhelm tragen. Eine solche Pflicht könne aber für Sportrennradfahrer gelten. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2007 (Az.: I-1 U 278/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Entscheidung lag die Klage eines Dormagener Radfahrers zu Grunde, der auf einem Radweg in Neuss eine Vollbremsung machen musste, um nicht mit der beklagten Fußgängerin zusammenzustoßen, die auf dem Radweg ging. Bei der Vollbremsung blockierte das Vorderrad, der nicht durch einen Helm geschützte Kläger kippte mit dem Fahrrad vornüber und ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inlineskaters, kann dieser ? ebenso wie ein Fußgänger ? keinen Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2008 (AZ: 5 W 15/08) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.
Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten.
Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Taubenhalter haftet hälftig für einen Schaden an einem Flugzeug, der durch die Kollision mit einer Brieftaube entstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm am 11. Februar 2004 (AZ: 13 U 194/03) entschieden.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall kreuzte eine Cessna beim Anflug auf den Flughafen einen Schwarm von Brieftauben. Die Taube eines Brieftaubenhalters geriet in die Turbine des Flugzeuges. Das Flugzeug konnte landen, der Lufteinlass der Turbine wurde aber irreparabel beschädigt. Es entstand ein Schaden in Höhe von 10.500 ?.
Die Hälfte davon musste nun der Taubenhalter tragen. Die Richter führten aus, dass es zwar nicht auf ein Verschulden des Tierhalters ankomme, sondern lediglich ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (Az. - 24 U 138/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Auf der Straße einer Tankstelle hatte sich eine Schlange gebildet. Die Klägerin wollte von der Tankstellenausfahrt nach links abbiegen. Der Fahrer eines im Bereich der Ausfahrt wartenden Autos hatte für die Ausfahrt eine Lücke gelassen. Der Beklagte fuhr mit hoher Geschwindigkeit am Stau vorbei und kollidierte an der Ausfahrt mit dem Auto der Klägerin.
Die Richter sprachen dem Beklagten die Schuld zu 60 ... weiter lesen
Berlin (DAV). Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 6. März 2008 (AZ ? 12 U 59/07) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Ein Autofahrer öffnete auf der Fahrbahnseite die Tür, um auszusteigen, nachdem bereits seine Frau und die Kinder auf der Bürgersteigseite ausgestiegen waren. Ein hinter ihm fahrendes ... weiter lesen