Zur Frage, wann ein anderer Fahrzeugführer für einen Unfall haftet, wenn es zu keiner Berührung zwischen den Fahrzeugen kommt
Kurzfassung
Für den Unfallschaden eines anderen kann ein Verkehrsteilnehmer auch haften, wenn sich die Fahrzeuge nicht berührt haben. Es muss aber feststehen, dass seine Fahrweise zum Entstehen des Unfalles beigetragen hat. Allein der Umstand, dass ein Vorausfahrender einen Überholvorgang wegen Gegenverkehrs abgebrochen und gebremst hat, ist hierfür nicht ausreichend.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, mit dem die Klage eines gestürzten Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 10.000,- € abgewiesen wurde. Dem beklagten Pkw-Fahrer, der ... weiter lesen