Celle/Berlin (DAV). Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Dezember 2007 (AZ: 14 U 97/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Autofahrer, der nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, kollidierte mit einem Motorradfahrer, der dazu ansetzte, ihn zu überholen. Da beide Beteiligten die Situation unterschiedlich schilderten, stand bei dieser Klage Aussage gegen Aussage: Der Linksabbieger berichtete, er habe links geblinkt, das Tempo verringert und sich auf dem linken Teil der Fahrbahnspur eingeordnet, ... weiter lesen