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Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 8.3.2001, Az. 8 U 4368/00
- Geschwindigkeits-Überschreitung schlägt hohe Wellen
- Schiff bei hohem Wasserstand auf dem Main zu schnell unterwegs
- Wellenschlag schleudert Stahl-Nachen gegen einen am Ufer geparkten PKW
- Schadensersatzpflicht des Schiffsführers und des Schiffseigners
- Haftungs-Kürzung wg. Mitverschuldens des PKW-Besitzers
E n d u r t e i l
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II. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner DM 1.080,23 nebst 4 % Zinsen hieraus seit 23.08.1999 zu zahlen.
III. Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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HAMM (DAV). Um Banden auf die Spur zu kommen, die mit provozierten Unfällen Versicherungen schädigen, hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe Beweisregeln aufgestellt. Treffen mehrere Indizien zusammen, werden Schadensersatzklagen in der Regel abgewiesen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Den Richtern kam eine Reihe Umstände in Zusammenhang mit dem Unfall suspekt vor:
- Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt gewesen.
- Der Unfall geschah bei Dunkelheit.
- Das Auto wurde ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Auf Landstraßen müssen Autofahrer bei Dunkelheit kein Fernlicht einschalten. Sie müssen auch nicht damit rechnen, dass plötzlich Fußgänger von der Seite in die Fahrbahn laufen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. November 2006 (AZ: 9 U 115/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Die Klägerin überquerte an einem Abend im Januar bei Dunkelheit eine Landstraße, um zu ihrem Auto zu kommen. Kurz vor ihrem Auto wurde sie vom Beklagten erfasst und erlitt schwere Verletzungen, unter anderem den Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns. Sie rechnete sich selbst ein Mitverschulden von 50 Prozent an und verlangte vom Beklagten 15.000 Euro Schmerzensgeld ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den hinzugezogenen Anwalt bezahlen. Dies gilt auch für einfach gelagerte Fälle, solange sie nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs abzulehnen sind, entschied das Amtsgerichtgicht Kehlheim am 14. November 2001 (AZ 3 C 0620/01), das die Deutsche Anwaltauskunft jetzt veröffentlicht hat.
In dem vorliegenden Fall hatte die Versicherung die Begleichung der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Anwaltskosten, den sie ansonsten in vollem Umfang reguliert hat, abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe, den die Klägerin, als großes Unternehmen, auch ohne Hinzuziehung ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein.
In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Anhänger abstellt, muss ihn beleuchten. Sonst haftet er bei einem Auffahrunfall für den entstandenen Schaden mit. Und zwar selbst dann, wenn eine Straßenlaterne in der Nähe den Anhänger beleuchtet hat. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und weisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Eschwege vom 13. Oktober 2006 hin [Az.: 2 C 772/06 (10)].
Ein Autofahrer hatte innerörtlich am rechten Fahrbahnrand einen Pkw-Transportanhänger abgestellt, ohne ihn mit einer eigenen Lichtquelle zu versehen. Ein anderer Autofahrer war bei Dunkelheit auf den Anhänger aufgefahren. Er war der Meinung, dass den Halter des Anhängers eine Mitschuld an ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft.
Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW.
Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wenn nach einem nächtlichen Bagatell-Unfall der Geschädigte und die eigene Versicherung sofort am nächsten Morgen informiert werden, liegt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Fall entschieden, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.
Ein Autofahrer war nachts gegen 02.30 Uhr in einem Gewerbegebiet von der Straße abgekommen und hatte eine städtische Grünanlage beschädigt mit einem Schaden von weniger als 600 EURO. Der Mann rief über Handy seine Frau an, die ihn etwa eine halbe Stunde nach dem Unfall abholte. Der Unfallwagen blieb an Ort und Stelle stehen. Sofort am Morgen, zu Beginn der ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer plötzlich vor sich auf der Straße einen Fuchs sieht, sollte lieber eine Kollision mit dem Tier riskieren als ein möglicherweise fatales Ausweichmanöver. Dies raten die Verkehrsrecht-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweisen insofern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Darin ging es um einen Fall, in dem ein Autofahrer versucht hatte, den Zusammenstoß mit dem Fuchs zu vermeiden. Bei dem Ausweichmanöver kam er von der Straße ab und landete im Graben. Das Auto wurde dabei erheblich beschädigt. Von seiner Versicherung verlangte der Mann daraufhin den Ersatz der sogenannten Rettungskosten. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen.
Die Koblenzer Richter schlossen sich im Ergebnis der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Land haftet nicht für einen Unfall, der sich auf sogenanntem Flüsterasphalt ereignet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2006 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az: 10 U 150/04).
Der Mann der Klägerin kam mit ihrem Wagen im Sommer 2001 auf der Ausfahrt einer Autobahn ins Schleudern und prallte gegen die Leitplanke, Baken und ein Verkehrsschild. Die Klägerin behauptete, ihr Mann habe wegen eines sehr langsamen, vor ihm von der Fahrspur auf die Verzögerungsspur wechselnden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten müssen. Der Unfall habe sich wegen des dort vorhandenen ?Flüsterasphalts? ereignet. Dieser sei wegen Nässe glatt gewesen und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt es bei einem Wendemanöver zu einem Unfall mit einem links überholenden Fahrzeug, so haftet allein der Wendende aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflichten. Auch die überhöhte Geschwindigkeit eines Einsatzfahrzeugs ändert nichts an der Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß. So entschied das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 02. Oktober 2008 (AZ: 12 U 206/08).
Auf der Suche nach einem Parkplatz kollidierte eine Pkw-Fahrerin mit einem herannahenden Einsatzfahrzeug der Polizei. Die Frau hatte auf der gegenüberliegenden Seite einen freien Parkplatz entdeckt, rechts angehalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann zum Wendemanöver angesetzt. Hierbei kollidierte sie in der Mitte der ... weiter lesen
Handyverstoß
AKTUELLE GESETZGEBUNG
Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu
| Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. |
Länder begrüßen Bußgelderhöhung
Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen