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Handyverstoß
AKTUELLE GESETZGEBUNG
Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu
| Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. |
Länder begrüßen Bußgelderhöhung
Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
130 % Abrechnung bei unterbrochener 6 Monatsfrist nicht möglich.
Sofern der Reparaturschaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) im Rahmen der 130 % Grenze über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung) und der Geschädigte dennoch vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs - Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung).
Das OLG Düsseldorf (I-1 U 144/10; 10.05.2011) hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem die sechs-Monatsfrist unterbrochen wurde. Der nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Geschädigte hatte an seinem ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke.
2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf.
3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt!
4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Im Rahmen der Bauarbeiten auf der A115 (Avus) in Berlin führt die Polizei Brandenburg eine Geschwindigkeitskontrolle kurz vor Berlin durch. Die Geschwindigkeit ist von der sonst üblichen Beschränkung auf 120 km/h zunächst auf 100 km/h reduziert. Die Beschränkung einige Kilometer vor der Baustelle soll Auffahrunfälle durch eventuelle Rückstaus vermeiden. Ob die Beschränkung an dieser Stelle sinnvoll ist, darüber kann gestritten werden. Geblitzt wird schließlich kurz vor der
Autobahnabfahrt Kleinmachnow. Laut Angaben der Messbeamten soll es hier zu überdurchschnittlich vielen Verkehrsverstößen kommen. Dies liegt wohl daran, dass der Kraftfahrer entweder die ... weiter lesen
PFORZHEIM (DAV). Ein Unfallgeschädigter hat in aller Regel Anspruch darauf, zur Wahrung seiner Interessen einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten dafür müsse die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen, entschied das Amtsgericht Pforzheim. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht.
Im zu Grunde liegenden Fall waren zwei Autos zusammengestoßen. Die Einstandspflicht des Verursachers und seiner Versicherung zu 100 Prozent war unstreitig. Allerdings weigerte sich der Versicherer, die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.
Das Gericht sprach ihm jedoch das Recht zu, einen Anwalt zu nehmen. Dies sei "schon aus dem Gesichtspunkt der ... weiter lesen
Neuwied (DAV). Wer nach einem Verkehrsverstoß einsichtig ist und an verkehrspsychologischen Maßnahmen teilnimmt, kann einen langfristigen Führerscheinverlust verhindern. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 7. Juli 2005 (Az.: 3040 Js 7276/05.8 Cs) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Ein Autofahrer fühlte sich von einem vor ihm fahrenden PKW behindert. Deshalb fuhr er
über 3,5 km mit 170 km/h und einem Abstand von nur 7 Metern hinter dem Fahrzeug her. Dieses Drängeln wurde allerdings von einem Polizeifahrzeug gefilmt. Das Amtsgericht entzog dem Autofahrer vorläufig den Führerschein. Der Drängler war aber einsichtig und begab sich in eine verkehrspsychologische Kurztherapie. Dort setzte ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer plötzlich vor sich auf der Straße einen Fuchs sieht, sollte lieber eine Kollision mit dem Tier riskieren als ein möglicherweise fatales Ausweichmanöver. Dies raten die Verkehrsrecht-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweisen insofern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Darin ging es um einen Fall, in dem ein Autofahrer versucht hatte, den Zusammenstoß mit dem Fuchs zu vermeiden. Bei dem Ausweichmanöver kam er von der Straße ab und landete im Graben. Das Auto wurde dabei erheblich beschädigt. Von seiner Versicherung verlangte der Mann daraufhin den Ersatz der sogenannten Rettungskosten. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen.
Die Koblenzer Richter schlossen sich im Ergebnis der ... weiter lesen
Das OLG Köln ( Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09 ) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war.
Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen ... weiter lesen
Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Der Betreiber eines Skilifts ist verpflichtet, die Metallpfosten des Lifts an einer Talstation zum Schutz der Skifahrer vor Verletzungen abzupolstern. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 10. September 2008 (AZ: 1 U 184/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Kläger war als Skifahrer bei der Ankunft im Bereich der Talstation des beklagten Skiliftbetreibers in Hessen gestürzt und mit einem ungepolsterten Begrenzungspfosten aus Eisen zusammengeprallt. Dabei erlitt er einen dreifachen komplizierten Beinbruch. Er forderte von dem Betreiber des Skilifts Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Skiliftbetreiber die ... weiter lesen
Schleswig/Berlin (DAV). Ein Bahnübergang, den viele Reisende benutzen, muss besonders gesichert werden. Das Aufstellen von Warnschildern reicht nicht. Wird ein Reisender durch einen Zug verletzt, muss der Bahnbetreiber (mit-)haften. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Februar 2007 (AZ: 1 U 108/06), wie die Verkehrs¬rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Ein Fahrradfahrer wollte unbedingt noch einen Zug erreichen. Der einzige Zugang zu dem Bahnsteig war eine Absenkung des Bahnsteigs und führte über ein weiteres Gleis für die Gegenrichtung. Er war nur mit Hinweisschildern markiert. Zügen war es dort erlaubt, 40 km/h zu fahren. Als er Fahrrad fahrend den Übergang überquerte, ... weiter lesen
Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.
BGH – Urteil vom 10.07.2007, Aktenzeichen: VI ZR 199/06weiter lesen