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Der Schluss auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers kann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zulässig sein, wenn dieser sich weigert, ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, auch wenn die der Anordnung zugrunde liegende Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss länger zurückliegt (hier mehr als sieben Jahre). Wesentlich ist, dass die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und keinem Verwertungsverbot unterliegt.
NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 12 ME 142/07weiter lesen
Im mitunter überfüllten und hektischen Straßenverkehr kann es durchaus dazu kommen, dass mancher Verkehrsteilnehmer sich die eine oder andere Verfehlung im Beachten der Verkehrsregeln zu Schulde kommen lässt. Bekanntermaßen werden die schwereren dieser Verfehlungen durch die Polizei mit einem katalogisierten Punktesystem bestraft. Kommt es nun dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Punktezahl erreicht, wird er dazu aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Es ist unbedingt empfehlenswert, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Denn der Gesetzgeber sieht den Führerscheinentzug als ein adäquates Mittel Personen, die eine solche Aufforderung unbeachtet lassen, zu ... weiter lesen
Magdeburg (jur). Autofahrer dürfen während der Fahrt mit ihrem abgelegten Smartphone keine Videotelefonie betreiben. Da mit der Videotelefonie am Steuer „eine nicht nur kurze Blickabwendung“ verbunden ist, stellt dies nach der Straßenverkehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, entschied das Amtsgericht Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. August 2018 (Az.: 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)).
Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie abends am 1. Februar 2018 während der Fahrt Videotelefonie mit ihrem Smartphone betrieben hat. Dazu hatte sie das Mobilfunkgerät am Armaturenbrett hinter dem Lenker ihres Autos abgelegt. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt es bei einem Wendemanöver zu einem Unfall mit einem links überholenden Fahrzeug, so haftet allein der Wendende aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflichten. Auch die überhöhte Geschwindigkeit eines Einsatzfahrzeugs ändert nichts an der Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß. So entschied das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 02. Oktober 2008 (AZ: 12 U 206/08).
Auf der Suche nach einem Parkplatz kollidierte eine Pkw-Fahrerin mit einem herannahenden Einsatzfahrzeug der Polizei. Die Frau hatte auf der gegenüberliegenden Seite einen freien Parkplatz entdeckt, rechts angehalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann zum Wendemanöver angesetzt. Hierbei kollidierte sie in der Mitte der ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer ohne erkennbaren Grund von der Straße in den Graben fährt, ist dies nicht immer grob fahrlässig. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 7. Februar 2007 (Az: 20 U 134/06) entschieden, dass die Vollkaskoversicherung zahlen muss. Bisher mussten Autofahrer immer nachweisen, dass sie keinen solchen schwerwiegenden Fehler begangen haben. Nach diesem Urteil haben die Versicherungen die Beweispflicht, so die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall weigerte sich die Beklagte, dem Kläger seinen Unfallschaden in Höhe von 7.350,00 EUR im Rahmen seiner Vollkasko-Versicherung zu zahlen, da dieser grob fahrlässig gehandelt habe. Der Kläger war während einer ... weiter lesen
Wird jemand wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt, kann ihm zusätzlich unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Im Fall einer Fahrerflucht richtet sich dies nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB, wenn zusätzlich ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden ist oder ein bedeutender Fremdsachschaden entstanden ist. Das Gericht kann gemäß § 111a StPO auch bis zur Verkündung des Urteils die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe vorhanden sind, die vermuten lassen, dass die Fahrerlaubnis auch nach Urteil entzogen werden wird.
Über den Fall einer vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung hatte im Oktober 2010 das Landgericht ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet.
Dieser ... weiter lesen
Berlin (DAV). Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 6. März 2008 (AZ ? 12 U 59/07) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Ein Autofahrer öffnete auf der Fahrbahnseite die Tür, um auszusteigen, nachdem bereits seine Frau und die Kinder auf der Bürgersteigseite ausgestiegen waren. Ein hinter ihm fahrendes ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wie man sich bei einem ?Grünen Pfeil? an einer Kreuzung richtig verhält, ist vielen unklar. Dies liegt vor allem daran, dass nicht in allen Teilen der Bundesrepublik der ?Grüne Pfeil? Tradition hat und viele Autofahrer dadurch verunsichert sind. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt davor, unbewusst einen Rotlicht-Verstoß zu begehen. Wenn bei einer auf Rot geschalteten Ampel durch einen ?Grünen Pfeil? das Rechtsabbiegen gestattet ist, muss der Verkehrsteilnehmer vor dem Abbiegen an der Haltelinie dennoch stoppen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe von 50,- ? und drei Punkten in Flensburg rechnen.
Im Übrigen darf nur abgebogen werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ... weiter lesen
Köln (jur). Wer ohne Führerschein immer wieder Auto fährt und zahlreiche Verkehrsverstöße begeht, kann sein Fahrzeug verlieren. Die Polizei darf das Auto sicherstellen, wenn damit „eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer“ abgewendet wird, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 7. Februar 2017, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 20 L 3178/16).
Im konkreten Fall nannte ein 18-Jähriger einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350 sein Eigen. Nur einen Führerschein hatte der stolze Autoeigentümer nicht. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, regelmäßig seine Sportwagen zu fahren. Seit September 2014 ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat.
Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Ein bemerkenswertes Urteil hat der BGH am 21.11.2024 unter dem Aktenzeichen VII ZR 39/24 gefällt.
Der Sachverhalt:
Der Kläger nutzte eine vom Beklagten betriebene Autowaschanlage und zwar eine so genannte Portalwaschanlage. Hierbei fährt der Kunde mit dem Fahrzeug in die Waschanlage ein. Zumindest eine Person muss von außerhalb des Fahrzeuges den Waschvorgang starten. Die Reinigungsbürsten bewegen sich dann selbständig um und über das Fahrzeug.
Im Eingangsbereich der Waschanlage befand sich ein Hinweisschild mit grob zusammengefasst folgendem Inhalt: „Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder nicht zur Serienausstattung des ... weiter lesen