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Zu den Auswirkungen einer Abfindungsvereinbarung über Unfallschäden zwischen dem Geschädigten und der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Kurzfassung
Eine Kapitalabfindung zum Ausgleich von Verletzungen infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls kann durchaus ihren Reiz haben. Sie birgt aber auch Risiken. Verschlimmern sich später die Unfallfolgen, kann hierfür gundsätzlich kein Ersatz mehr verlangt werden. Etwas anderes gilt nur für gänzlich unvorhersehbare Folgeschäden.
Diese Erfahrung machten jetzt die Eltern eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Kindes. Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen ihre im Namen des Kindes erhobene Klage gegen den Hafpflichtversicherer des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Behindertenparkplätze dürfen Rollstuhlfahrer nicht zu Fall bringen. Gestalten Kommunen diese nicht rollstuhlgerecht, stelle dies eine unzulässige Benachteiligung behinderter Menschen dar, heißt es in einem am Donnerstag, 21. April 2016, veröffentlichten Beschluss das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 2012/13). Stürzen Rollstuhlfahrer wegen des Kopfsteinpflasters, kommen wegen fehlerhaften Verkehrssicherungspflichten der Kommune Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlung in Betracht.
Im konkreten Fall ging es um ein verhängnisvolles Parken auf einen Behindertenparkplatz direkt am Rathaus der Kreisstadt Ratzeburg in Schleswig-Holstein. Die Klägerin, eine ... weiter lesen
"Unfall mit Mietwagen ? wer zahlt?"
Von der Haftung für Unfallschäden an Mietfahrzeugen ist der Mieter in der Regel freigestellt, wenn er sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Eine solche Haftungsfreistellung war auch im Mietvertrag eines Münchner Firmeninhabers mit der Fa. Sixt vom 28.1.2003 enthalten. Dennoch verlangte das Mietwagenunternehmen Schadensersatz wegen eines mit dem Mietauto zumindest leicht fahrlässig verursachten Unfalls.
Am 7.4.2003 war der Firmeninhaber auf der Autobahn Richtung Kufstein von der schneeglatten Fahrbahn abgekommen und gegen die Mittelleitplanke geprallt. Die Mietwagenfirma verlangte von ihm einen Fahrzeugschaden von rund 10.000,- ? ersetzt. Sie warf dem Mieter vor, er habe ... weiter lesen
Berlin/Hamm (DAV). Wer von einer schmalen Fahrbahn mit unbefestigtem Grünstreifen abkommt, handelt nicht grob fahrlässig. Die Versicherung muss für den Schaden auch dann aufkommen, wenn der Fahrer kurz unaufmerksam war. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Februar 2007 (Az. 20 U 134/06) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Kläger kam auf einer schmalen Landstraße von der Fahrbahn auf den Grünstreifen ab. Er konnte trotz Gegenlenkens nicht verhindern, dass er gegen einen Baum prallte. Es entstand Totalschaden. Als Unfallursache gab der Fahrer an, er sei kurz unaufmerksam gewesen, da er durch einen Blick auf den Beifahrersitz habe kontrollieren wollen, ob er alles ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies aber anders zu beurteilen. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 3. Juni 2008 (AZ: IV 2 Ss (OWi) 84/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Autofahrer hielt auf dem Seitenstreifen und ließ den Motor an. Dann telefonierte er mit seinem Mobiltelefon. Vom Amtsgericht wurde er ? neben dem fälligen Punkt ? zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Hiergegen setzte er sich zu Wehr.
Das OLG bestätigte die Entscheidung des ... weiter lesen
Das von dem Geschwindigkeitsmessgerät regelmäßig aufgenommene Radarfoto wird in der Regel im Verfahren als Augenschein dafür verwendet, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Betroffenen auch tatsächlich um den Fahrer handelt. Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder nur für seine eigene Schuld bestraft wird. Daher muss auch bei Bußgeldsachen in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Grundsatz gewahrt werden. Insofern kommt der Qualität des Radarfotos eine besondere Bedeutung zu, um die Identität des Fahrers nicht nur anhand des Kennzeichens festzustellen.
Das OLG Düsseldorf (Az.: IV- 4 RBs 29/11 ) ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine ausdrückliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten gibt es nicht. Wer aber bei Schnee und Straßenglätte mit seinem Auto und ?unpassender? Bereifung ins Rutschen gerät und dadurch einen Unfall erleidet, sollte von seinem Vollkaskoversicherer keine Leistungen erwarten.
?Nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen bei einem Unfall wegen falscher Bereifung?, kommentiert Rechtsanwalt Oliver Meixner, Hamburg, von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. ?Sommerreifen bei Schneefall stellen zudem eine grobe Fahrlässigkeit dar, und der Vollkaskoversicherer kann völlig zu Recht die Leistung verweigern oder zumindest erheblich einschränken.?
Dies bestätigt auch ... weiter lesen
WARENDORF (DAV). Nur wenn die Verwaltungsbehörde nach einem Verkehrsverstoß ihre Pflicht zur Ermittlung des Fahrers erfüllt hat, darf sie den Halter des Fahrzeugs mit den Kosten des Bußgeldverfahrens belasten. Dies entschied das Amtsgericht Warendorf in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Beschluss.
Der Betroffene war Halter eines Autos, das verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Zwei Polizisten verhängten ein Verwarnungsgeld von 30 Mark und brachten den Zahlschein am Wagen an. Fünf Wochen später bekam der Betroffene einen Anhörungsbogen zugesandt, den er mit dem Hinweis, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern, an die Verwaltungsbehörde zurück ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte.
Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.08.2012 - 14 K 2727/12 ) hatte sich jüngst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Kosten für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs von dem KfZ-Halter wegen Falschparkens verlangt werden können, obwohl sich das Verkehrsschild im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt hat.
In dem Fall hatte der Betroffene in einem Straßenbereich vor einem Haus geparkt, an dem ein Verkehrsschild mit dem Aufdruck „Feuerwehrzufahrt- Fläche für Feuerwehr freihalten“ angebracht war. Die Hausbesitzerin ließ den PKW daraufhin abschleppen und verlangte Ersatz für die dafür entstandenen Kosten vom Betroffenen.
Dieser brachte ... weiter lesen
Köln (DAV). Ein deutscher Unfallgeschädigter kann den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, vor deutschen Gerichten verklagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 12. September 2005 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az.: 16 U 36/05).
Der Kläger hatte Ende 2003 in den Niederlanden einen Unfall mit einem niederländischen Autofahrer. Vor einem deutschen Amtsgericht verklagte er dessen niederländischen Haftpflichtversicherer auf Zahlung des Schadensersatzes. Das Amtsgericht hielt die Klage für unzulässig, da deutsche Gerichte in internationalen Fällen nicht zuständig wären. Hier gegen wandte sich der ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen