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Rechtsanwalt in Ebersbach an der Fils - Verkehrsrecht
Experten-Ratgeber
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BADEN-BADEN (DAV). Wer täglich nicht mehr als 20 Kilometer mit dem Auto fährt, darf sich als Unfallgeschädigter aus wirtschaftlichen Gründen keinen Mietwagen nehmen. Er muss sich, um den Schaden möglichst gering zu halten, ausnahmsweise auf das Taxi als Ersatzfahrzeug verweisen lassen, urteilte das Landgericht Baden-Baden. Die Entscheidung wurde jetzt von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Das Gericht betonte zwar, generell sei die Benutzung eines Taxis gegenüber dem Mietwagen mit Nachteilen verbunden: Während das Auto jederzeit zur Verfügung stehe, müssten bei einem Taxi Wartezeiten in Kauf genommen werden. Außerdem sei der Organisationsaufwand für den ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06). Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
MÖNCHENGLADBACH (DAV). ?Oberlehrer? im Straßenverkehr laufen zunehmend Gefahr, von der Justiz für ihr oft gefährliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, in dem ein Autofahrer für einen von ihm aus Wut provozierten Unfall verurteilt wurde, den gesamten Schaden allein zu tragen. Die entsprechende Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Hier hatte sich der Kläger über das Verhalten einer Autofahrerin massiv geärgert, deren Fahrzeug überholt und dann plötzlich scharf abgebremst. Es kam zum Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger nun die Frau als Auffahrende vor ... weiter lesen
CELLE (DAV). Ein Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, nach einem Einbruch sofort zu prüfen, ob der Zweitschlüssel für sein Auto entwendet worden ist. Benutzt er den Wagen weiter, ohne von dem Verlust zu wissen, kann ihm die Versicherung bei einem Diebstahl des Autos keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Leistung verweigern, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Das Urteil wurde jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Einem Zahnarzt war - ohne dass er dies bemerkt hatte - offenbar bei einem Einbruch in seine Praxis der Zweitschlüssel für sein Luxus-Fahrzeug gestohlen worden. Diese "Keyless-Go"-Karte hatte in einem unverschlossenen Spind im Aufenthaltsraum gelegen. ... weiter lesen
Gerade im Winter und im Frühjahr, wenn die Straßen durch Witterungseinflüsse in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt es oftmals zu teils hohen Schäden an Kraftfahrzeugen. Wer aber haftet, wenn Schäden am Fahrzeug durch Schlaglöcher entstehen? Das Landgericht Halle (4 O 774/11) sprach einem Autofahrer Schadensersatz zu, dessen Fahrzeug durch ein Schlagloch beschädigt wurde und auf der betroffenen Straße nicht vor Schlaglöchern gewarnt wurde. Der Kläger war hier mit seinem Kraftfahrzeug auf der Bundesautobahn 9 von München Richtung Halle unterwegs. Auf der Fahrbahn hatte sich aufgrund von so genanntem Betonfraß ein Schlagloch mit einem Ausmaß von 40 x 60 cm mit einer ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Mai 2011 liegt keine Fahrerflucht vor, wenn ein Einkaufswagen während des Ausladens von Einkäufen wegrollt und ein anderes Kraftfahrzeug beschädigt und sich der Verursacher entfernt, ohne seine Personalien feststellen zu lassen. Das Gericht begründet dies damit, dass der Schutzzweck des § 142 StGB (Fahrerflucht) gegen eine Einbeziehung solcher Vorgänge spricht. Die Duldungspflicht zur Feststellung der Personalien stellt nämlich eine Besonderheit des Straßenverkehrs dar. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es in genannter Konstellation an dem erforderlichen straßenverkehrsspezifischen Gefahrenzusammenhang und damit an ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer ein gebrauchtes Auto kauft, das explizit als ?Bastlerfahrzeug? bezeichnet wird, muss mit erheblichen Mängeln am Fahrzeug rechnen. Nur wenn sich der Käufer im Vorfeld ausdrücklich nach dem genauen Zustand des Fahrzeugs erkundigt, kann er bei auftretenden Fehlern Geld zurück verlangen. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 4. August 2008 (AZ: 231 C 2536/08) informieren die Verkehrs¬rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Käufer erwarb ein gebrauchtes Auto, das im Kaufvertrag als "Bastlerfahrzeug" bezeichnet wurde. Nachdem er dieses Auto noch einige Zeit gefahren hatte, stellte der Käufer erhebliche Mängel fest ? unter anderem eine defekte Bremsanlage ?, über die ihn nach seiner ... weiter lesen
Nach einem Unfall haben Geschädigte - sofern ein Reparaturschaden vorliegt - die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob fiktiv (Gutachterbasis) abgerechnet werden soll. Bei der fiktiven Abrechnung wird dem Geschädigten der Netto-Reparaturbetrag ausbezahlt. Sobald der Geschädigte allerdings nach einem Verkehrsunfall sein Schadensgutachten bei der Haftpflichtversicherung einreicht und mitteilt, er würde auf Gutachterbasis abrechnen, wird von Seiten der Haftpflichtversicherung oft versucht, den Schaden durch Vorlage eigener Gutachten zu mindern. Hierzu bedienen sich Haftpflichtversicherung diverser Unternehmen (ua. HP Claim, Dekra, car expert...) Das Amtsgericht Berlin Mitte ... weiter lesen
Die Einfahrt in ein Parkhaus überstanden die auf dem Dach eines Fahrzeuges angebrachten Fahrräder nicht. Die 2,10 m Durchfahrtshöhe reichte nicht aus. Schadensersatz für die Fahrräder und die nicht unerheblichen Schäden am Fahrzeug von insgesamt über 3.000,00 ? begehrte der Fahrer eines Dresdner PKWs von der Betreiberin eines Parkhauses in Marktredwitz. Er war in das Parkhaus eingefahren, ohne zu beachten, dass sein Fahrzeug mit den auf dem Dach aufrecht befestigten Fahrrädern die Einfahrtshöhe deutlich überschritt. Seine Schadensersatzforderung begründete er vor dem Amtsgericht Wunsiedel damit, dass die Hinweise auf die tatsächliche Höhe der Einfahrt nicht ausreichend gewesen seien. Dieser Argumentation setzte die Beklagte den ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07). In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das ... weiter lesen
Die Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens wird ständig fortgeführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der Unfallgeschädigten möchten wir einen kurzen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall geben: Sofern der Schaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung): Wenn der Geschädigte nicht repariert, erhält er lediglich den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert Wenn der Geschädigte teilweise repariert, dann erhält er ebenfalls nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Bei konkreter Abrechnung jedoch bis zum Wiederbeschaffungswert. Wenn der ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt. Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen