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LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
HAMM (DAV). Um Banden auf die Spur zu kommen, die mit provozierten Unfällen Versicherungen schädigen, hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe Beweisregeln aufgestellt. Treffen mehrere Indizien zusammen, werden Schadensersatzklagen in der Regel abgewiesen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Den Richtern kam eine Reihe Umstände in Zusammenhang mit dem Unfall suspekt vor: - Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt gewesen. - Der Unfall geschah bei Dunkelheit. - Das Auto wurde ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Wer auf einem ländlichen Nebenweg mit Schlaglöchern sein Auto beschädigt, kann von der Gemeinde keinen Schadensersatz verlangen, wenn er zu schnell gefahren ist. Über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 29. August 2008 (AZ: 13 O 17/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Klägerin und ihr Sohn wohnen in einem kleinen Weiler, der über eine schmale Ortsverbindungsstraße erschlossen ist. Der Sohn fuhr bei Dunkelheit und Regen in eines der zahlreichen Schlaglöcher und beschädigte dabei eine Felge. Den Schaden von rund 600 Euro wollte die Klägerin von der zuständigen Gemeinde ersetzt bekommen. Sie gab an, ihr Sohn sei nur Schrittgeschwindigkeit gefahren. ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06). Zwei Fahrzeuge stießen auf einer so genannten Verteilerfahrbahn zusammen. Das eine Auto fuhr auf der rechten Spur, dessen Fahrer beabsichtigte, auf die linke zu wechseln. Der Fahrer auf der linken Spur wollte auf die rechte wechseln. Als er den Fahrbahnwechsel ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer in Folge eines riskanten Fahrmanövers einen Unfall verursacht, muss den Schaden alleine tragen. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Der beklagte Autofahrer hatte auf einer Landstraße einen erheblich langsameren Wagen überholen wollen. Weil ihm ein Motorrad entgegen kam, musste er den Überholversuch mit einer Vollbremsung abbrechen. Dabei brach das Fahrzeug aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und erfasste das Motorrad. Dessen Fahrer - der Kläger - erlitt schwere Verletzungen und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Das Argument des Beklagten, der Wagen sei ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ ? 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die ... weiter lesen
Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehendeRadarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht es, bei ständiger Aktualisierung durch Updates Radarstellen in unmittelbarer Umgebung anzuzeigen. Unabhängig davon, ob es sich um das klassische Radarwarngerät oder eine Software handelt- ... weiter lesen
Mit dieser Frage hatte sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu befassen. Der 24jährige Angeklagte hatte im Juni 1999 mit seinem Sportwagen der Marke Lotus gemeinsam mit einem Freund eine „Spritztour“ unternommen, wobei er als Fahrer auf einer Landstraße im Raum Pforzheim in einer Linkskurve bei einer Kurvengeschwindigkeit von 127 km/h ins Schleudern geriet und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenprallte. Dessen 36jährige Fahrerin - eine Mutter zweier Kinder - verstarb an ihren schweren Verletzungen noch am Unfalltag. Das Landgericht Karlsruhe hat den nicht vorbestraften Angeklagten im März 2002 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt, die Vollstreckung der Strafe jedoch ... weiter lesen
SÖMMERDA (DAV). Bei einem reinen Bagatellschaden sollte ein Unfallgeschädigter erst von einer Werkstatt die ungefähren Reparaturkosten schätzen lassen, bevor er einen Gutachter einschaltet. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Sömmerda, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war nach einem leichten Heckanstoß ein Blechschaden zu verzeichnen gewesen, dessen Beseitigung inklusive Mehrwertsteuer etwas über 1.800 Mark kostete. Die Klägerin hatte zuvor einen Sachverständigen eingeschaltet. Die Versicherung des Schädigers zahlte die Reparatur, weigerte sich aber, auch die Gutachterkosten zu erstatten. Das Gericht gab dem Unternehmen ... weiter lesen
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder im Volksmund: "Ich fahr zur Zeit ohne Lappen", bzw. "hab ich nie gemacht", kann aus vielen Situationen heraus geschehen. Der eine hat nie die Fahrerlaubnisprüfung gemacht oder bestanden, der andere musste aufgrund einer "Alkoholfahrt" ein Fahrverbot kassieren oder hat die Fahrerlaubnis ganz verloren. Jugendliche fahren oft mit getunten Mofas und Rollern, "der ist offen" und haben damit nur eine Fahrerlaubnis für ein "50er Roller", wenn dieser jedoch um die 80 km/h fährt, bräuchte der Halter und Führer eine andere Fahrerlaubnis. Das nicht nur Mofafahrer ihre Fahrzeuge tunen, sondern auch Motorradfahrer verbotene, die Leistung steigernde Veränderungen vornehmen, ... weiter lesen