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Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06).
Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
Wiesbaden/Berlin (DAV). Eine Straßenbaufirma hat Straßenschilder nicht nur entsprechend der Kontroll- und Sicherungspflichten zu befestigen, sondern auch der Wetterlage angemessen. Dies gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Über dieses Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 15. Mai 2008 (92 C 4538/97 ? 28) berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Eine Straßenbaufirma hatte auf einer Autobahnbaustelle ein Warnschild installiert. Als starker Wind der Stärke 8 aufkam, flog das Schild durch die Luft und beschädigte die Motorhaube eines Autos. Der Fahrer klagte auf Schadenersatz.
Nach Ansicht des Gerichts hatte die Straßenbaufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und musste daher dem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn die Gerichte in der Regel bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis des Betroffenen einziehen und ein Fahrverbot aussprechen, kann ein Gericht im Einzelfall davon absehen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 4. April 2006 (AZ - 8220 Ja 22570/05 Ds IX -).
Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Eine daraufhin durchgeführte Blutentnahme ergab einen Alkoholgehalt von 0,85 Promille.
Das Gerichtsverfahren fand erst 15 Monate nach der Trunkenheitsfahrt statt. In diesen 15 Monaten hatte der betroffene Autofahrer ohne weitere Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen.
Das Gericht ... weiter lesen
Begeht ein Kraftfahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit- beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung- kann unter den Voraussetzungen des § 25 StVO und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Allerdings kann in Einzelfällen die Behörde bzw. das Gericht vom Fahrverbot absehen.
Im vorliegenden Fall überschritt der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit auf einer Bundesautobahn um 41 km/h, woraufhin gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 185,00 € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde, wobei hier schon bußgelderhöhend berücksichtigt wurde, dass der Betroffene mehrmals verkehrsrechtlich in ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Davor warnen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22).
Der Beklagte hatte sein Auto trotz Verbots vor einer Ausfahrt geparkt und sie zum Teil blockiert. Als der Kläger beim Hinausfahren versuchte, an dem geparkten Wagen vorbeizufahren, prallte er gegen eine Mauer.
Die Richter stellten einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz fest, da das geparkte Auto die entscheidende Unfallursache war. Der Beklagte und seine Haftpflichtversicherung müssen ein ... weiter lesen
Potsdam (DAV). Wer in der Nacht auf einer gut ausgeleuchteten Straße mit Standlicht fährt, muss nicht immer damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird, auch wenn er Alkohol getrunken hat. Dies entschied das Landgericht Potsdam in einem Beschluss vom 23. Februar 2005 (Az.: 24 Qs 37/05), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt.
Der betroffene Autofahrer war von der Polizei angehalten worden. Eine ihm entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,82 mg/g und darüber hinaus noch den Nachweis für Amphetamine.
Das Amtsgericht Brandenburg hatte ihm daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen, da er in alkoholbedingtem fahruntüchtigem Zustand mit seinem Auto gefahren sei. Er habe ... weiter lesen
Video-Brücken-Abstandsmessverfahren
1. Bei dem Video-Brücken-Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (St 39, 291; 43, 277).
2. a) Ist der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit des Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Abstandes schuldig, welche mit dem genannten Verfahren nachgewiesen wurde, muss der Tatrichter in den schriftlichen Urteilsgründen in der Regel nur das angewendete Messverfahren (ViBrAM-BAMAS), die Geschwindigkeit des Betroffenen sowie die Länge des Abstandes zwischen den Fahrzeugen des Betroffenen und des Vorausfahrenden feststellen. Toleranzen brauchen weder zur Geschwindigkeit noch zum Abstand mitgeteilt zu werden. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wird einem Autofahrer nach einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen, so kann die angeordnete Führerscheinsperre nachträglich vom Gericht reduziert werden, wenn der Autofahrer an einer qualifizierten Nachschulung teilnimmt. Dies ergibt sich aus einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 01. Juli 2002 (AZ: 30 Cs 33 Js 112/02).
Einem Autofahrer war wegen einer Trunkenheitsfahrt (2,5 Promille) der Führerschein entzogen worden. Nach einer qualifizierten Nachschulung wurde die vom Gericht zunächst ausgesprochene Sperrfrist von 11 Monaten auf 8 Monate verkürzt. Das Gericht führte aus, dass durch die Nachschulung beim Verurteilten eine deutlich verbesserte und ... weiter lesen
Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?
Im Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat. Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders auf Autobahnen Probleme auf. ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Bundesstraße geblitzt und erhielt einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug um 24 km/h überschritten.
Die Messung erfolgte mit dem mobilen, rechnergesteuerten Einseitensensor ES 3.0. Seitens der Behörde wurde eine Geldbuße in Höhe von 80,00 € festgesetzt. Zudem wurde die Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg angeordnet. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Darüber wurde die Messung durch einen Sachverständigen überprüft. Nach ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05).
Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen.
Die Richter sahen dies ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte.
Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen