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MÜHLHAUSEN (DAV). Wer mit seinem Auto auf einer überfluteten Fahrbahn verunglückt, kann nicht damit rechnen, seinen Schaden von der Teilskasko-Versicherung ersetzt zu bekommen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Mühlhausen, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein- DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße, die nach tagelangen Regengüssen zum Teil überflutet war, in einer unübersichtlichen Linkskurve mit Tempo 60 von der Fahrbahn abgekommen. Die Schäden an seinem Fahrzeug addierten sich auf knapp 5.500 Euro. Mit der Regulierung wollte der Betroffene seine Teilkasko-Versicherung beauftragen. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und bekam ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer trotz nach rechts gesetzten Blinkers weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen allein für den Schaden aufkommen, auch wenn der Unfallgegner eigentlich hätte warten müssen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom
2. Mai 2006 (AZ - 16 C 65/06 -).
Ein Autofahrer hatte sein Blinklicht nach rechts gesetzt, war aber trotzdem auf der vorfahrtsberechtigten Straße geradeaus weiter gefahren. An der Straßenkreuzung fuhr eine wartepflichtige Autofahrerin aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung. Sie war der Meinung, dass der Autofahrer nach rechts in die Seitenstraße einbiegen ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.
Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Ein Geschädigter ist nicht gezwungen, bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Restwertgebot einzuholen, bevor er seinen Unfallwagen verkauft. Wenn er ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt hat, darf er den ermittelten Restwertbetrag zu Grunde legen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen. so entschied das Landgericht Köln in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Grundlage war ein Streit zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers. Diese argumentierte, sie hätte für das total beschädigte Auto einen höheren Verwertungspreis erzielt und deshalb weniger an den Geschädigten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung. Weitere Informationen eralten Sie unter verkehrsrechtsanwalt-moers.de. Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer. Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?
Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen
Die Einfahrt in ein Parkhaus überstanden die auf dem Dach eines Fahrzeuges angebrachten Fahrräder nicht. Die 2,10 m Durchfahrtshöhe reichte nicht aus.
Schadensersatz für die Fahrräder und die nicht unerheblichen Schäden am Fahrzeug von insgesamt über 3.000,00 ? begehrte der Fahrer eines Dresdner PKWs von der Betreiberin eines Parkhauses in Marktredwitz. Er war in das Parkhaus eingefahren, ohne zu beachten, dass sein Fahrzeug mit den auf dem Dach aufrecht befestigten Fahrrädern die Einfahrtshöhe deutlich überschritt. Seine Schadensersatzforderung begründete er vor dem Amtsgericht Wunsiedel damit, dass die Hinweise auf die tatsächliche Höhe der Einfahrt nicht ausreichend gewesen seien. Dieser Argumentation setzte die Beklagte den ... weiter lesen
Erkennbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen muss gewährleistet sein
1. Damit straßenverkehrsrechtliche Ge- und Verbote die ihnen zugedachte Wirkung entfalten können, ist die zuständige Behörde gehalten, die Erkennbarkeit der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Regelung zu gewährleisten.
2. Lässt sich nicht mehr aufklären, ob der Verkehrsteilnehmer bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalts- und Informationspflicht das Verkehrszeichen erkennen konnte, geht dies zu Lasten der Behörde, die die Abschleppmaßnahme veranlasst hat und zur Deckung ihres Aufwands Gebühren erhebt.
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.11.2004, Aktenzeichen: 5 A 850/03
Umsetzen wenn der ... weiter lesen
Eine Geschwindigkeitsmessung kann auch ohne Messgerät durch bloßes Verfolgen und Ablesen des Tachometers erfolgen. Da die Beamten in einem solchen Fall nicht auf ein geeichtes Messgerät zurückgreifen (wie zum Beispiel Provida), sind die Voraussetzungen für eine solche Feststellung sehr hoch. Das OLG Düsseldorf hat sich mit Entscheidung vom 22. November 2013 zu den Anforderungen für die ordnungsgemäße Ermittlung der Geschwindigkeitsmessung bei Nacht ausgelassen (2 RBS 122/13).
…In der Regel bedarf es bei schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit neben der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ... weiter lesen
Handyverstoß
Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt:
Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden?
Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, muss einen Teil des Schadens immer selbst zahlen. Dies geht nach Angaben der Deutschen Anwaltauskunft in Berlin aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 18. November 2004 hervor (Aktenzeichen - 26 U 53/04 -).
Ein Mann fuhr auf eisglatter Fahrbahn, als das Fahrzeug vor ihm plötzlich abgebremst wurde. Sein schnell eingeleitetes Ausweichmanöver schlug fehl, und die beiden Fahrzeuge kollidierten. Den Unfallschaden an seinem Fahrzeug wollte der Mann vollständig von der Fahrerin ersetzt bekommen, da diese grundlos gebremst habe und der Zusammenstoß nicht mehr abwendbar gewesen sei. Die Frau war aber nicht bereit, den gesamten Schaden zu übernehmen, ... weiter lesen