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Bamberg/Berlin (DAV). Eine Freisprecheinrichtung ist kein Telefon. Wer also beim Telefonieren im Auto lediglich eine Freisprecheinrichtung kurzfristig hält, kann nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys scheidet aus. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. November 2007 (AZ: 3 Ss OWi 744/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Der Autofahrer hatte eine Freisprecheinrichtung installiert. Als es bei einem durch die Freisprecheinrichtung angenommenen Telefonat zu einer Funktionsstörung kam, nahm der Fahrer an einer roten Ampel die Freisprecheinrichtung kurzfristig in die Hand, hielt sie an sein Ohr und ... weiter lesen
Am 12.12.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die Neuregelung für das Punktsystem beschlossen. Ziel des neuen Fahreignungsregisters soll laut dem Bundesverkehrsministerium eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung der Punkteeintragung sein. Die Erfahrung mit dem bisherigen Verkehrszentralregister habe laut Ramsauer gezeigt, dass das System nicht akzeptiert wird, wenn gerade unbelehrbare Wiederholungstäter Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchen, um ihre Punkte abzubauen, ohne aber ihr Verhalten wirklich zu ändern. Zudem bestehe beim noch geltenden Verkehrszentralregister das Problem, dass durch komplizierte Tilgungsfristen ... weiter lesen
MÖNCHENGLADBACH (DAV). ?Oberlehrer? im Straßenverkehr laufen zunehmend Gefahr, von der Justiz für ihr oft gefährliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, in dem ein Autofahrer für einen von ihm aus Wut provozierten Unfall verurteilt wurde, den gesamten Schaden allein zu tragen. Die entsprechende Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht.
Hier hatte sich der Kläger über das Verhalten einer Autofahrerin massiv geärgert, deren Fahrzeug überholt und dann plötzlich scharf abgebremst. Es kam zum Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger nun die Frau als Auffahrende vor ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist, teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.
An einer roten Ampel standen der Kläger und der Beklagte hintereinander. Als die Ampel auf ?Grün? schaltete fuhren beide los. Vor der Kreuzungsmitte bremste der Kläger plötzlich ab, woraufhin der Beklagte auffuhr. Der Kläger wollte nun seinen Schaden ersetzt bekommen. Sein plötzliches Abbremsen begründete er mit einer sich nähernden Straßenbahn.
Sowohl das Landgericht als auch das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hatte sich zu dem Aktenzeichen M 23 K 18.335mit den Fragen zu befassen, ob ausgewiesene Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind, eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau darstellen und ob die Beschilderung Frauen diskriminiert.
Der Kläger wandte sich gegen Frauenparkplätze auf dem Park-and-Ride "Parkplatz Altstadt" der beklagten Stadt Eichstätt. Diese hatte die Frauenparkplätze beschildert, nachdem Anfang 2016 eine den öffentlichen Parkplatz nutzende Frau Opfer eines Gewaltdelikts geworden ist. Zur Kennzeichnung der Parkflächen verwendete die Beklagte die Beschilderung "Parkplatz nur für Frauen". ... weiter lesen
Obschon der Parkraum gerade in Großstädte sehr begrenzt ist, sollten Kraftfahrer darauf achten, gerade nicht unzulässig im 5 m-Bereich vor Einmündungen zu parken. Kommt es zu einem Unfall mit einem verbotswidrig abgestelltem Fahrzeug kann dies durchaus zu einer Mithaftung des Falschparkers führen, obschon das Fahrzeug des Falschparkers zum Unfallzeitpunkt stand.
Das Amtsgericht Berlin Mitte (Urteil vom 20. März 2012; 3 C 3261/11) hatte sich genau mit dieser Thematik befasst. Ein Lastkraftwagen kollidierte beim Abbiegen mit einem in vorgenanntem Bereich parkendem PKW. Der Eigentümer des PKW klagte sodann gegen den Fahrer, Eigentümer und Haftpflichtversicherung des Lastkraftwagens. Das Gericht ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fahrlehrer haften für Schäden, die ein Fahrschüler anlässlich der ersten praktischen Fahrstunde erleidet, wenn sie diese nicht ausreichend darauf vorbereiten. Dies entscheid das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 24. April 2002 (AZ 9 O 3071/01), wie die Deutschen Anwaltauskunft mitteilt.
Die Klägerin war schon im Rahmen der ersten praktischen Ausbildung von dem Fahrlehrer veranlasst worden, sich mit einem Motorrad in den öffentlichen Straßenverkehr zu begeben. Der Fahrlehrer selbst fuhr mit seinem Fahrschul-PKW hinter ihr her, wobei er über Funk Anweisen erteilte. Die Klägerin wurde angewiesen an einer Kreuzung links abzubiegen. Sie musste aufgrund von Gegenverkehr zunächst anhalten wobei ihr sodann beim anfahren der ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Auf öffentlichen Parkplätzen besteht bei Schnee und Glatteis nur eine eingeschränkte Streupflicht. Dies betonen die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken.
In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Mann, bepackt mit Einkaufstüten, an seinem Auto auf dem gefrorenen Untergrund ausgerutscht und schwer gestürzt. Folge war ein Oberschenkelhalsbruch. Mit seiner Klage verlangte er nun Schadensersatz und Schmerzensgeld von der zuständigen Kommune, weil diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.
Diesem Argument widersprach das Landgericht Saarbrücken, und das Saarländische Oberlandesgericht ... weiter lesen
Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat eine Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, durch die eine Geisterfahrerin zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden war.
Eine Pkw-Fahrerin war in eine wegen einer Baustelle als Einbahnstraße geführte Nebenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung hinein gefahren. Dort stieß sie beinahe mit einer ihr entgegenkommenden Radfahrerin zusammen.
Zunächst das Amts- und dann das Landgericht hatten die Pkw-Fahrerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat sie jetzt ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen.
Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer
Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen