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Berlin (DAV). Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ: 5 O 227/06).
Rund um die Uhr auf den Nachwuchs aufzupassen, ist kaum möglich und für die Entwicklung des Kindes auch nicht förderlich, informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Entscheidend sei, so die Richter, ob Eltern und Großeltern stets zuverlässig und gewissenhaft gehandelt und das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet hätten.
Ein rüstiger Großvater holte seine fünfjährige Enkelin regelmäßig mit dem ... weiter lesen
Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird bestraft, wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermögliche zu haben. Auch wird bestraft, wer hierzu nicht eine angemessene Zeit gewartet oder nach einem berechtigten Entfernen die Feststellungen nicht unverzüglich nachgeholt hat. Sollte bei dem Unfall ein Mensch getötet bzw. nicht nur unerheblich verletzt worden sein oder liegt ein bedeutender Fremdschaden (ca. 1.300,00 EUR) vor, wird in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen. Die Dauer hierfür beträgt je nach Gerichtsbezirk für einen Ersttäter ca. 1 Jahr. In solchen Fällen ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wenn eine Gruppe Kinder beim Spielen Schäden anrichtet, haften die Beteiligten unter Umständen gemeinsam. Dabei kommt es in Einzelfällen nicht einmal darauf an, wer welchen Verursachungsbeitrag geleistet hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben.
Drei zehnjährige Jungen hatten auf dem Gelände einer Kiesgrube gespielt und dabei besonderes Interesse an einem Radlader gefunden. Sie setzten das schwere Gefährt in Gang und kurvten mit ihm auf dem Areal herum. Das Abenteuer endete in einem Schlammteich, in dem der Radlader umkippte und teilweise versank. Die Kinder konnten sich ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein, - auch wenn das liegengebliebene Fahrzeug, auf das er auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. September 2006 (AZ.: 1 O 308/05).
Ein Autofahrer war auf der Autobahn auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufgefahren, dass am rechten Fahrbahnrand stand. An dieser Stelle verfügte die Autobahn über keinen Seitenstreifen. Allerdings war die Stelle mehrere Hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Autofahrers gesehen einsehbar. Der ... weiter lesen
BOTTROP (DAV). Der Betreiber einer Tankstelle muss die Dachkonstruktion so anbringen, dass ein Lastwagen gefahrlos darunter durchfahren kann. Wenn dies nicht gewährleistet ist, haftet der Betreiber für eventuelle Schäden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Bottrop, auf das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) verweisen.
In dem Fall war der Lkw-Fahrer mit seinem schweren Fahrzeug auf das Tankstellengelände gefahren und mit den regulär zulässigen, vier Meter hohen Aufbauten am Dach und am Wappen der Tankstelle hängen geblieben. Vor Gericht ging es nun um die Frage, wer für die Schäden haftet.
Ein Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Überdachung eine lichte ... weiter lesen
Video-Brücken-Abstandsmessverfahren
1. Bei dem Video-Brücken-Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (St 39, 291; 43, 277).
2. a) Ist der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit des Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Abstandes schuldig, welche mit dem genannten Verfahren nachgewiesen wurde, muss der Tatrichter in den schriftlichen Urteilsgründen in der Regel nur das angewendete Messverfahren (ViBrAM-BAMAS), die Geschwindigkeit des Betroffenen sowie die Länge des Abstandes zwischen den Fahrzeugen des Betroffenen und des Vorausfahrenden feststellen. Toleranzen brauchen weder zur Geschwindigkeit noch zum Abstand mitgeteilt zu werden. ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer sich als Autofahrer umdreht, um auf die Rücksitze zu sehen, handelt riskant. Verursacht er durch seine Unaufmerksamkeit einen Unfall, kann sein Verhalten ? abhängig vom Anlass ? als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Saarbrücken zeigen.
Im ersten der Fälle, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht wurden, war es im Auto auf nächtlicher Fahrt zu einer Beziehungskrise gekommen: Der Fahrer hatte sich handfest seiner Beifahrerin genähert, was seiner im Fond sitzenden Freundin gar nicht recht war. Die wütende Frau versetzte ihm daraufhin von hinten einen Schlag. Als sich der ungetreue Freund umdrehte, verlor er die ... weiter lesen
Zur Haftungsverteilung, wenn ein nach links in ein Grundstück Abbiegender die zweite Rückschaupflicht verletzt und es zur Kollision mit einem von hinten Überholenden kommt
Kurzfassung
Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß es noch: Unmittelbar vor dem Linksabbiegen muss man sich nochmals nach hinten vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Wer diese Regel verletzt, hat bei einem Unfall möglicher Weise zumindest einen Teil von eigenem und gegnerischem Schaden zu tragen.
Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Das Gericht sah jeweils die Hälfte der Verantwortlichkeit bei einem nach links abbiegenden und einem gerade im Überholen begriffenen Unfallbeteiligten. ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Wenn an einer ?Grün? zeigenden Ampel ein Autofahrer ohne jeden erkennbaren Grund plötzlich abbremst, trifft den Fahrer des nachfolgenden Autos bei einem Auffahrunfall in der Regel keine Schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) berichten.
In dem Fall waren mehrere Autos an einer Kreuzung auf der Linksabbiegerspur losgefahren, als für sie die Ampel auf ?Grün? gesprungen war. Der Fahrer des ersten Wagens machte plötzlich eine Vollbremsung, weil die Ampel für den Geradeaus-Verkehr auf ?Rot? umgeschaltet hatte und er dachte, dies gelte auch für die Abbiegespur. Das ihm nachfolgende ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer trotz nach rechts gesetzten Blinkers weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen allein für den Schaden aufkommen, auch wenn der Unfallgegner eigentlich hätte warten müssen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom
2. Mai 2006 (AZ - 16 C 65/06 -).
Ein Autofahrer hatte sein Blinklicht nach rechts gesetzt, war aber trotzdem auf der vorfahrtsberechtigten Straße geradeaus weiter gefahren. An der Straßenkreuzung fuhr eine wartepflichtige Autofahrerin aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung. Sie war der Meinung, dass der Autofahrer nach rechts in die Seitenstraße einbiegen ... weiter lesen
HAGEN (DAV). Einem Fußgänger, der bei Regen in der Dämmerung mit dunkler Kleidung unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit einem Auto die Alleinschuld tragen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Hagen, das von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht worden ist.
Der Kläger hatte eine Straße überquert, um zu seinem parkenden Fahrzeug zu gelangen. Mitten auf der Straße erfasste ihn der Beklagte mit seinem Auto. Der Kläger wurde schwer verletzt, musste mehrfach operiert werden und verlangte nun Schadensersatz von dem Autofahrer.
Dieser machte vor Gericht geltend, er habe den an jenem Abend dunkel gekleideten Kläger beim besten Willen nicht rechtzeitig sehen können. Darin wurde er ... weiter lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest" (MPU = ... weiter lesen