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SAARBURG/BERNKASTEL-KUES (DAV). Ein Kleinunternehmer ist nicht verpflichtet, den Schaden an einem seiner Autos ohne Einschaltung eines Anwalts geltend zu machen. Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe verstoße beispielsweise ein Taxiunternehmer nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, urteilte das Amtsgericht Saarburg.
In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitteilten, war ein Auto auf das Taxi des Klägers geprallt. Dieser schaltete zur Schadensregulierung einen Anwalt ein. Die gegnerische Versicherung zahlte zwar alle Schäden, verweigerte aber die Begleichung der Anwaltsrechnung mit dem Argument, der Fall sei ?sehr einfach gelagert?. Dem widersprach ... weiter lesen
Hamburg (jur). Vermieter von E-Scootern müssen im Zweifel als Halter für rücksichtlos auf dem Fußwegen abgestellte Elektroroller geradestehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der E-Scooter-Vermieter nicht den tatsächlichen Fahrer des Elektrorollers benennen kann oder will, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 23. Januar 2023 (Az.: 327b OWi 1/23).
Im Streitfall war der Hamburger Polizei am 8. September 2022 ein E-Scooter aufgefallen, der den Gehweg blockierte und andere gefährdete. Die Beamten sahen darin einen Parkverstoß und doku-mentierten diesen mit einem Foto.
Halter des E-Scooters war eine Verleihfirma, die für ihre Kunden die Elektroroller im öffentlichen ... weiter lesen
Hof/Berlin (DAV). Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Wagen auch zu gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten mieten, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. September 2006 (AZ: 14 C 1695/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Spät am Abend verursachte eine Autofahrerin einen Unfall, bei dem ein parkendes Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Die Tochter der Besitzerin des Wagens war gezwungen, noch in derselben Nacht ein Pkw bei der Abschleppfirma zu mieten, da sie am nächsten Morgen mit dem Auto zu einem beruflich verpflichtenden Seminar in eine andere Stadt fahren musste und anschließend zu ihrem ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz
Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht für jeden Kraftfahrzeugführer gemäß § 21a StVO während derFahrt eine Anschnallpflicht („Die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein“). Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen diese Vorschrift und kommt es infolge eines Unfalls zu Körperschäden bei jenem Verkehrsteilnehmer, muss er sich dieses verkehrswidrige Verhalten bei der Bestimmung der Haftungsquote anrechnen lassen.
Der BGH hatte sich nunmehr in einer Entscheidung mit einer besonderen Konstellation zu befassen. In dem Sachverhalt hatte die spätere Klägerin nachts auf einer Bundesautobahn aus ungeklärten Umständen die Kontrolle ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inlineskaters, kann dieser ? ebenso wie ein Fußgänger ? keinen Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2008 (AZ: 5 W 15/08) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.
Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten.
Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch ... weiter lesen
- Schadensersatzansprüche können in Deutschland durchgesetzt werden -
Berlin (DAV). Lange war die Urlaubsreise geplant. Das Auto ist vollgepackt und die Freude groß. Nach einem Verkehrsunfall im Urlaubsland und dem folgenden Ärger mit der Versicherung ist die Erholung aber schnell verflogen. Bei Unfällen innerhalb der Europäischen Union müssen sich die Geschädigten wenigstens nicht mehr mit dem Schuldigen und dessen Versicherung im Ausland streiten und das zur Not auch noch in Spanisch. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit.
Seit 2003 können Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche im Heimatland bei einem ?Schadensregulierungsbeauftragten? des ausländischen Haftpflichtversicherers ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer aus Gefälligkeit im ungewohnten Linksverkehr den Mietwagen einer Bekannten fährt, haftet nicht bei einem Unfall. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Oktober 2004 (Az. 12 U 1197/03) können hier bestimmte Umstände einen stillschweigenden Haftungsverzicht der Fahrerin begründen, so die Deutsche Anwaltauskunft.
Die Beklagte und die Klägerin machten gemeinsam auf Zypern Urlaub. Sie mieteten einen PKW für gemeinsame Ausflüge; beide wurden als Fahrer eingetragen. Da die Klägerin mit dem Linksverkehr nicht zurechtkam, vereinbarten sie, dass nur die Beklagte fahren sollte. Die Beklagte wendete bei Dunkelheit, wodurch es zur Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kam. Hierbei wurde die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen.
Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
Dresden (DAV). Ist ein Fahrlehrer bei einer Fahrschulfahrt betrunken, so wird er nur bestraft, wenn der Fahrschüler das Auto nicht selbstständig steuern kann. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Dezember 2005 (AZ.: 3 Ss 588/05) hervor.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schildert den Fall, in dem ein Fahrlehrer bei einer Überlandfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille aufwies. Die Fahrschülerin, die schon 20 Fahrstunden Fahrpraxis hatte, absolvierte die Fahrt beanstandungsfrei. Der Fahrlehrer wies sie nur darauf hin, nicht zu weit rechts zu fahren. Das Amtsgericht hatte den Fahrlehrer als Vorinstanz wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 28.06.2004, Az: 8 U 202/03
1. Der Segelsport, auch wenn er wettkampfmäßig in Form einer Regatta betrieben wird, gehört nicht zu den Sportarten, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht.
2. Bei Segelwettfahrten besteht deswegen keine Haftungsfreistellung der Teilnehmer untereinander
BGB § 823 Abs. 1
Auszung vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../u_8u202_03.pdf weiter lesen