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Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt.
In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?.
Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft.
Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW.
Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle erhielt unser Mandant einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Messung wurde mit dem Gerät RIEGL LR 90-235/P durchgeführt. Dieses Messgerät funktioniert auf eine ähnliche Weise wie das RIEGL FG 21-P. Das aufzunehmende Fahrzeug wird mittels eines Lasers anivisiert und daraufhin dessen Geschwindigkeit gemessen, wobei weder eine Fotoaufnahme noch ein Video dokumentiert wird. Beweisrechtlich wird die Messung durch Aussage der protokollierenden Polizeibeamten bestätigt.
Von Seiten der Behörde wurde eine Geldbuße in ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Muss nach einem Unfall ein Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt werden, trägt die Kaskoversicherung auch die Abschleppkosten. Darauf besteht allerdings kein Anspruch, wenn es sich um ein völlig zerstörtes und wertloses Fahrzeug handelt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Dezember 2015 (AZ: 12 U 101/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Einer der Lkw einer Transportfirma brannte in Österreich vollständig aus. Der Restwert des Fahrzeugs betrug 52 Euro. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen. Der Transportfirma wurden hierfür rund ... weiter lesen
Koblenz (jur). An den Autobahnraststätten haben Autofahrer keinen Anspruch auf eine kostenlose Nutzung der Toiletten. Hierfür fehle es an einer Anspruchsgrundlage, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag, 27. Juli 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 A 10022/18.OVG).
Es wies damit einen Autofahrer ab, der beruflich wie auch privat viel unterwegs ist – insbesondere auch auf den Autobahnen in Rheinland-Pfalz. Wie nach dem Konzept des Betreibers Sanifair bundesweit üblich muss er 70 Cent bezahlen, um an einer Raststätte oder Tankstelle die Toilette nutzen zu können. Dafür gibt es einen Wertbon von 50 Cent, der an den Raststätten eingelöst ... weiter lesen
Das von dem Geschwindigkeitsmessgerät regelmäßig aufgenommene Radarfoto wird in der Regel im Verfahren als Augenschein dafür verwendet, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Betroffenen auch tatsächlich um den Fahrer handelt. Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder nur für seine eigene Schuld bestraft wird. Daher muss auch bei Bußgeldsachen in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Grundsatz gewahrt werden. Insofern kommt der Qualität des Radarfotos eine besondere Bedeutung zu, um die Identität des Fahrers nicht nur anhand des Kennzeichens festzustellen.
Das OLG Düsseldorf (Az.: IV- 4 RBs 29/11 ) ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Berlin (DAV).Jeden Tag ereignen sich vielfach Unfälle auf deutschen Straßen. Viele Beteiligte sind an diesen Unfällen schuldlos. Grundsätzlich bezahlt immer der Schuldige die Anwaltskosten, teilt die Deutsche Anwaltsauskunft mit. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen aber viele Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und ?verschenken? damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen. Hierzu gehören z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Sollte die Schuldfrage einmal ungeklärt sein, ist Expertenwissen unverzichtbar.
Nur dann, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts ganz und gar nicht erforderlich erscheint, werden die Gebühren nicht ersetzt. Dies ist beispielsweise bei der reinen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine Gemeinde haftet für einen Glatteisunfall, wenn eine Gefahrenstelle nicht ausreichend bestreut wurde. Gegebenenfalls müsse nachgestreut werden, wenn das Streusalz wegen Schmelzwasser nicht mehr wirkt, entschied das Oberlandesgerichts Hamm am 20. Januar 2006 (AZ - 9 U 169/04). Den Autofahrer trifft aber ein erhebliches Mitverschulden, wenn er zu schnell gefahren ist, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Taxifahrer kam nachts auf einer Brücke wegen Glätte ins Schleudern und prallte gegen eine Laterne. Er zog sich unter anderem einen komplizierten Trümmerbruch eines Unterschenkels zu. Die Gemeinde hatte die Brücke am Morgen davor gestreut. Tagsüber verdünnte sich das Streusalz mit ... weiter lesen
- Schadensersatzansprüche können in Deutschland durchgesetzt werden -
Berlin (DAV). Lange war die Urlaubsreise geplant. Das Auto ist vollgepackt und die Freude groß. Nach einem Verkehrsunfall im Urlaubsland und dem folgenden Ärger mit der Versicherung ist die Erholung aber schnell verflogen. Bei Unfällen innerhalb der Europäischen Union müssen sich die Geschädigten wenigstens nicht mehr mit dem Schuldigen und dessen Versicherung im Ausland streiten und das zur Not auch noch in Spanisch. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit.
Seit 2003 können Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche im Heimatland bei einem ?Schadensregulierungsbeauftragten? des ausländischen Haftpflichtversicherers ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Rast ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit einem Kavaliersstart los und fährt mit weit überhöhter Geschwindigkeit, muss die Vollkaskoversicherung bei einem dadurch verursachten Unfall nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. August 2007 (AZ: 20 U 218/06) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.
Ein Sportwagenfahrer musste vor einer roten Ampel auf der linken von zwei Linksabbiegerspuren warten. Bei Grün fuhr er mit Vollgas an, um sich mit einem benachbarten Sportwagen ein Rennen zu liefern. Das Fahrzeug drehte sich im Kurvenscheitelpunkt dabei um die eigene Achse und prallte gegen eine Leitplanke. Wie sich herausstellte, war die ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht gemäß den §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Gefährdungshaftung des Halters eines jeden PKW. Diese Gefährdungshaftung greift im Verkehr, unter Vorbehalt der Ausschlussgründe des § 8 StVG, immer dann ein, wenn es auf öffentlichen Straßen gekracht hat und sorgt so für einen Ausgleichsanspruch des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung den Schädiger gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 Versicherungsvertragsgesetz. Dies ist auch gut so, denn durch diese Normen wird in den meisten Fällen eine schnelle und unkomplizierte Klärung der Schadensersatzansprüche erzeugt. ... weiter lesen