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Experten-Ratgeber
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Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer ohne erkennbaren Grund von der Straße in den Graben fährt, ist dies nicht immer grob fahrlässig. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 7. Februar 2007 (Az: 20 U 134/06) entschieden, dass die Vollkaskoversicherung zahlen muss. Bisher mussten Autofahrer immer nachweisen, dass sie keinen solchen schwerwiegenden Fehler begangen haben. Nach diesem Urteil haben die Versicherungen die Beweispflicht, so die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall weigerte sich die Beklagte, dem Kläger seinen Unfallschaden in Höhe von 7.350,00 EUR im Rahmen seiner Vollkasko-Versicherung zu zahlen, da dieser grob fahrlässig gehandelt habe. Der Kläger war während einer ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06). Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können. Das ... weiter lesen
Ist das Messfoto unscharf, handelt es sich um ein Firmen- oder Mietfahrzeug oder kommt der Halter definitiv als Fahrer nicht in Betracht, so verschickt die Bußgeldbehörde zunächst einen Zeugefragebogen im Rahmen der Fahrerermittlung. Wird man als Halter im Rahmen der Fahrermittlung angeschrieben, so hat man grundsätzlich wahrheitsgemäß zu antworten, da man als Zeuge und gerade noch nicht als Betroffener befragt wird. Allerdings braucht man auf die Fahrerermittlung nicht zu antworten, wenn man sich auf das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Man muss folglich weder sich selbst noch einen nahen Angehörigen belasten. Hier könnte man meinen, dass Schweigen wohl die einfachste und ... weiter lesen
JENA (DAV). Mit dem Winter nahen für Fußgänger wieder erhöhte Gefahren durch glatte Wege. Doch selbst wenn Eis und Schnee den Verkehr erheblich beeinträchtigen ? die Streupflicht für die zuständige Kommune gilt nicht uneingeschränkt, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts beweist. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilt haben, hatte eine Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. Sie war beim Versuch, eine Straße zu überqueren, gestürzt und warf daraufhin der zuständigen Kommune eine Verletzung ihrer Streupflicht vor. Das OLG wies die Klage mit dem Argument ab, der Klägerin sei der Nachweis nicht gelungen, dass an der Unfallstelle ... weiter lesen
FRANKFURT/MAIN (DAV). Auch in belebten Fußgängerzonen der Innenstädte dürfen sich Passanten nicht darauf verlassen, dass der Bodenbelag völlig eben ist. Einen gefahrlosen und mängelfreien Zustand der Bürgersteige dürfe kein Verkehrsteilnehmer erwarten, unterstrich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlichten Urteil. Ein Mann war in einer Großstadt-Fußgängerzone gestürzt und hatte sich erheblich verletzt. Von der zuständigen Kommune verlangte er nun Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dabei berief er sich auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Gericht argumentierte, im Allgemeinen müssten Passanten ... weiter lesen
Am Kilometer 71,5 auf der Autobahn 10 zwischen Genshagen und AD Nuthetal wird mittels Einheitensensor ES 3.0 die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Besonderheit hier besteht unter anderem darin, dass sich der Blitzer lediglich 200 Meter von dem ersten geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h) entfernt befindet. Im hier vorliegenden Fall befuhr der Betroffene mit einer Geschwindigkeit von 220 km/h die Autobahn im zunächst unbeschränkten Bereich. Als der Betroffene das Verkehrszeichen wahrnahm, bremste er sein Fahrzeug ab und erreichte eine Geschwindigkeit von 165 km/h in Höhe des Blitzer, wo er geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle erließ sodann nach erfolgter Anhörung ... weiter lesen
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
Grundsätzlich ist eine Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung nach einem mit einem Blitzer erfassten Geschwindigkeitsverstoß zulässig. Allerdings muss dabei 1. eine klare Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere des Vergehens und dem Ausmaß der Maßnahme bestehen (BVerfG NJW 06, 3411) und 2. eine solche Maßnahme zielführend sein. Letzteres bedeutet, dass eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände der/s Betroffenen nur erfolgen kann, wenn der Tatverdächtige auf dem Messfoto (Blitzerfoto) nicht klar zu identifizieren ist und der Bußgeldrichter sich durch die o.g. Maßnahme mehr Aufschluss über die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn die Gerichte in der Regel bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis des Betroffenen einziehen und ein Fahrverbot aussprechen, kann ein Gericht im Einzelfall davon absehen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 4. April 2006 (AZ - 8220 Ja 22570/05 Ds IX -). Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Eine daraufhin durchgeführte Blutentnahme ergab einen Alkoholgehalt von 0,85 Promille. Das Gerichtsverfahren fand erst 15 Monate nach der Trunkenheitsfahrt statt. In diesen 15 Monaten hatte der betroffene Autofahrer ohne weitere Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen. Das Gericht ... weiter lesen
Grundsätzlich gilt: Alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen, die Sie aufgrund des Unfalls erleiden und die Ihnen nicht entstanden wären, wenn Sie den Unfall nicht erlitten hätten, stellen dem Grunde nach erstattungsfähige und von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzende Schadenspositionen dar. Dabei kommt es darauf an, ob es sich bei dem Sachschaden um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden oder einen reparaturwürdigen Schaden (Reparaturschaden) handelt. Typische Schadenspositionen bei einem Reparaturschaden sind (nicht abschließend): Reparaturkosten (ggfs. mit MwSt., falls tatsächlich eine Reparatur mit Rechnung erfolgt) Eigene Rechtsanwaltskosten Sachverständigenkosten (Kosten für ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen