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Zur Frage, ob die Gemeinde für einen Verkehrsunfall zwischen einem Räumfahrzeug und einem Pkw allein deswegen haftet, weil das Räumschild über die Mittellinie ragt
Kurzfassung
Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen. Und – auf schmalen Straßen – auch damit, dass das Räumschild etwas über die Straßenmitte ragt. Wer seine Fahrweise nicht auf diese Möglichkeit einstellt, muss bei einer Kollision mit einem Schneepflug möglicher Weise seinen Schaden selbst tragen und haftet für den Fremdschaden.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener und jetzt veröffentlichter Fall, bei dem ein Autofahrer (und seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Zahlung von ... weiter lesen
EILENBURG (DAV). Ein Bauunternehmen muss bei Straßenbauarbeiten seine Hinweisschilder so platzieren, dass Autofahrer nicht zu Schaden kommen. Ist ein Schild verkehrsgefährdend angebracht, haftet die Baufirma für unfallbedingte Schäden, urteilte das Amtsgericht Eilenburg in einer Entscheidung, die von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht wurde.
Das Bauunternehmen hatte im zu Grunde liegenden Fall ein Verkehrsschild so aufgestellt, dass es im oberen Teil einen Abstand von nur zehn Zentimeter und am unteren einen Abstand von 17 Zentimeter zum Fahrbahnrand aufwies. Ein Lkw-Lenker streifte beim ordnungsgemäßen Befahren seiner Fahrbahnseite das Schild und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (Az. - 24 U 138/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Auf der Straße einer Tankstelle hatte sich eine Schlange gebildet. Die Klägerin wollte von der Tankstellenausfahrt nach links abbiegen. Der Fahrer eines im Bereich der Ausfahrt wartenden Autos hatte für die Ausfahrt eine Lücke gelassen. Der Beklagte fuhr mit hoher Geschwindigkeit am Stau vorbei und kollidierte an der Ausfahrt mit dem Auto der Klägerin.
Die Richter sprachen dem Beklagten die Schuld zu 60 ... weiter lesen
Berlin (DAV). Versicherungen müssen ein Unfallauto auch begutachten können. Wenn es noch vor der Schadensanzeige repariert wird, verspielt man seinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer verstößt damit gegen das Aufklärungsinteresse der Kfz-Kaskoversicherung. Bei einem beschädigten Fahrzeug soll man daher nicht eigenmächtig reparieren, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 12. Dezember 2014 (AZ: 6 U 122/14).
Der Mann forderte von seiner Vollkaskoversicherung, einen Schaden an seinem Auto ersetzt zu bekommen. Er ließ das Fahrzeug direkt reparieren, noch bevor er die ... weiter lesen
Düren/Berlin (DAV). Wenn während der Fahrt ein Reifen platzt und hierdurch weitere Schäden am Fahrzeug entstehen, liegt kein ?Unfallschaden? vor. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung nicht zahlen muss. Es handelt sich lediglich um reine ?Betriebsschäden?, entschied das Amtsgericht Düren am 16. Mai 2007 (AZ: 45 C 113/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Der Kläger war auf der Autobahn unterwegs, als ein Reifen seines Wohnwagenanhängers platzte. Dadurch wurde das Abdeckblech über dem Reifen weggerissen und die dort liegenden Kabel beschädigt. Den Schaden von 2.130 Euro wollte er von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen.
Bei dem Richter konnte er sich nicht durchsetzen. Die ... weiter lesen
Solingen/Berlin (DAV). Auf großen Parkplätzen, beispielsweise vor Baumärkten, werden die Fahrwege häufig wie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Dann gilt die Straßenverkehrsordnung ? selbst dann, wenn Schilder nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 30. November 2007 (Az: 11 C 193/06).
Im vorliegenden Fall stießen zwei Wagen auf dem Parkplatz eines großen Baumarktes zusammen. Um den Rand des Parkareals läuft ein Fahrweg, von dem rechtwinklig kleine parallel laufende Zufahrtwege zu den Parkbuchten abgehen. An Zu- und Ausfahrt des Parkplatzes weisen Schilder darauf hin, dass die ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Ein neu gekaufter Geländewagen ist dann kein "Neuwagen", wenn er nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Der Kauf kann dann rückgängig gemacht werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 28. Juni 2007 (Az. 9 U 239/06).
In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall kaufte der Kläger Anfang 2005 einen Geländewagen für 29.000 EUR. Das Vorgängermodell gab er in Zahlung. Kurz nach der Lieferung beanstandete er mehrere Mängel. So beschleunigte das Auto nur schleppend über 140 km/h, zudem bockte und vibrierte es stark. Nachdem die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist nicht beseitigt worden waren, trat er vom Kauf zurück. Das beklagte Autohaus ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihren beschädigten Pkw Porsche zur Ermittlung der Reparaturkosten in ein "Porsche-Zentrum" verbringen. Dort wurden die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze dieser Fachwerkstatt auf 30.368,30 DM geschätzt. Die Klägerin ließ eine Reparatur des Fahrzeugs nicht durchführen, sondern verkaufte es in unrepariertem Zustand und verlangte von den ersatzpflichtigen Beklagten Ersatz fiktiver Reparaturkosten in genannter Höhe. Die beklagte Versicherung zahlte hierauf jedoch lediglich 25.425,60 DM, da der Klägerin kein Anspruch auf Ersatz der im "Porsche-Zentrum" anfallenden Lohnkosten zustehe. Vielmehr seien der Schadensberechnung die von der DEKRA ermittelten mittleren ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ärzte können, wenn sie privat zu schnell fahren - es sich aber um einen Notfall handelt - ohne Fahrverbot davonkommen. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 10. November 2004 (Az.: 1 Ss 94/04) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Der 44-jährige Mediziner aus Nordbaden war in einer Tempo-100-Zone mit 161 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Karlsruhe verhängte 500 ? Geldbuße, sah aber - anders als die Bußgeldbehörde - von einem Fahrverbot ab.
Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass in einer ?notstandsähnlichen Situation? ausnahmsweise von dem eigentlich vorgesehenen Fahrverbot abgesehen werden könne. In solchen Fällen sei dem Mediziner, der in Erfüllung seiner ärztlichen Pflichten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer durch sogenannten Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, darf ihm die Versicherung nicht automatisch den Versicherungsschutz verweigern. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. September 2005 (AZ - 8 U 82/04 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf wegen Übermüdung gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen und verweigerte den Versicherungsschutz.
Die Richter ... weiter lesen
„Nichts wie weg!"
Immer mehr Kraftfahrer entfernen sich im Anschluss an einen Unfall nach einer zu kurzen Wartezeit zu Fuß oder mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort. Die Beweggründe sind vielfältig: Alkohol- oder Medikamentenkonsum, Angst vor Unannehmlichkeiten, Verlust des Schadensfreiheitsrabatts der Haftpflichtversicherung, Ärger mit dem Fahrzeughalter, negative berufliche Konsequenzen, Bekanntwerden mit wem man im Auto unterwegs war und so weiter. Das Gesetz dagegen ist einzigartig: Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft! Nach ... weiter lesen
Berlin/Karlsruhe (DAV). Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu, die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 13. März 2007 (Az. VI ZR 216/05) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Seitenrand einer Landstraße geparkt, die Warnblinkanlage eingeschaltet und war dann ausgestiegen. Der in diesem Moment entgegenkommende Kleintransporter erfasste den Mann und verletzte ihn schwer. Der Lkw-Fahrer klagte unter anderem auf Schmerzensgeld. Der Fahrer des Kleintransporters sei ... weiter lesen