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Rechtsanwalt in Lutherstadt Eisleben - Verkehrsrecht
Experten-Ratgeber
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Nach einem Unfall haben Geschädigte - sofern ein Reparaturschaden vorliegt - die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob fiktiv (Gutachterbasis) abgerechnet werden soll. Bei der fiktiven Abrechnung wird dem Geschädigten der Netto-Reparaturbetrag ausbezahlt. Sobald der Geschädigte allerdings nach einem Verkehrsunfall sein Schadensgutachten bei der Haftpflichtversicherung einreicht und mitteilt, er würde auf Gutachterbasis abrechnen, wird von Seiten der Haftpflichtversicherung oft versucht, den Schaden durch Vorlage eigener Gutachten zu mindern. Hierzu bedienen sich Haftpflichtversicherung diverser Unternehmen (ua. HP Claim, Dekra, car expert...) Das Amtsgericht Berlin Mitte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor. Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Berlin (DAV). Gerade im Herbst besteht die Gefahr zahlreicher Unfälle auf Grund von Nebel. Dabei weist das Oberlandesgericht Schleswig (AZ: 7 U 153/03 vom 12. August 2004) darauf hin, dass bei aufziehenden Nebenschwaden auch derjenige, der Vorfahrt hat, bei Annäherung an eine Kreuzung an einer Landstraße gegebenenfalls unter 50 km/h fahren muss. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall überquerte ein Traktor bei aufziehenden Nebenschwaden unterschiedlicher Stärke die Kreuzung einer Landstraße. Den auf der Hauptstraße fahrenden Beklagten konnte er nicht sehen. So stieß der 70 km/h fahrende Pkw im Kreuzungsbereich mit dem Traktor zusammen. Zwar hatte der Beklagte Vorfahrt, doch musste dieser 25 % des Schadens wegen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Fahrer eines Linienbusses muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der sich noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. Über diesen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 24. Juli 2008 (AZ: 12 U 142/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Radfahrer überholte einen anfahrenden Linienbus, obwohl dieser bereits mit dem Ausscheren aus einer Haltebucht begann, als der Radfahrer noch nicht auf der Höhe des Busses war. Beim Einscheren nach dem Überholvorgang stieß er mit dem Bus zusammen. Der Radfahrer klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht verneinte jedoch einen solchen Anspruch. Auch die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Gericht kann von einem eigentlich gesetzlich zwingend vorgesehenen Regel-Fahrverbot absehen, wenn der Vorfall zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist und ein Fahrverbot zu einer besonderen Belastung des Autofahrers führen würde. Auf diese Möglichkeit weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin, mit Blick auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 5. September 2005 (AZ.: 1 Ss 84/05). Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht von der Verhängung eines Fahrverbots gegen den betroffenen Autofahrer abgesehen, obwohl ein Fahrverbot nach der Regel hätte verhängt werden müssen. Der Betroffene hatte bei einer Alkoholkontrolle 0,28 mg/l ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06). Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die an einem Omnibus an einer Haltestelle vorbeifahren, unterliegen besonderen Sorgfaltspflichten. Dort ist stets mit Passanten zu rechnen, die vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 17. Juli 2007 (AZ: 4 U 338/06-108). Ein Omnibus hatte an einer Haltestelle angehalten, der spätere Kläger war ausgestiegen, einige Meter in Fahrtrichtung des Busses gelaufen und hatte vor diesem die Straße überquert. Der Busfahrer hatte ihm ein Handzeichen gegeben, das der Mann so interpretierte, dass er gefahrlos die Fahrbahn passieren könne. Auf ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren und ?einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Mann hatte einen Wagen gemietet. Als er diesen zurückgeben und auf dem Parkplatz der Vermieterin abstellen wollte, musste er den Wagen rückwärts einparken. Obwohl das Auto über ein PDC-System, eine so genannte Einparkhilfe, verfügte, krachte es gegen die rückwärtige Begrenzung des Parkplatzes, wobei die Heckklappe beschädigt wurde. Die Einparkhilfe hatte kein akustisches Signal ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht nicht nur um die reine Telefonfunktion, sondern um jegliche Benutzung. Darunter fällt unter anderem das SMS-und Emailschreiben; das Surfen im Internet und auch dann, wenn das Smartphone lediglich als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht Essen hatte einen Kraftfahrer verurteilt, der sein Smartphone in der Hand hielt, um während der Fahrt eine Route in die Navigationsapp zu tippen. Der Kraftfahrer wurde zu einer Geldbuße von 40 € ... weiter lesen
Ein Autovermieter muss den Mieter nicht ausdrücklich auf die Sommerreifen eines Mietwagens hinweisen. In jedem Fall ist dies dann nicht erforderlich, wenn zum Zeitpunkt der Vermietung keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschten und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls kein kalendarischer Winter war. Ist ein Mietfahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Mietwagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Verkehrsunfall, so kommt - nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 13. Juli 2012 - eine Mithaftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Autovermieter machte in diesem Fall Schadensersatzansprüche ... weiter lesen