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Berlin/Karlsruhe (DAV). Ein eingeschaltetes Blinklicht an einem stehenden Fahrzeug verpflichtet einen entgegenkommenden Autofahrer nicht dazu, die Geschwindigkeit stark zu drosseln oder anderweitig zu reagieren. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe vom 13. März 2007 (Az. VI ZR 216/05) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Seitenrand einer Landstraße geparkt, die Warnblinkanlage eingeschaltet und war dann ausgestiegen. Der in diesem Moment entgegenkommende Kleintransporter erfasste den Mann und verletzte ihn schwer. Der Lkw-Fahrer klagte unter anderem auf Schmerzensgeld. Der Fahrer des Kleintransporters sei ... weiter lesen
HERBORN (DAV). Wenn ein Autofahrer vor einer Einmündung den Blinker setzt und abbremst, dürfen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass er tatsächlich abbiegt. Fährt der Betreffende dennoch weiter und verursacht einen Unfall, trifft ihn die alleinige Haftung. So entschied das Amtsgericht Herborn in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil.
In dem Fall hatte die Beklagte einen anderen Fahrer durch ein klassisches Täuschungsmanöver in die Irre geführt: Sie hatte rechts geblinkt, fast abgestoppt - und war dann doch plötzlich weiter gefahren, weil sie sich in der Straße vertan hatte. Dies führte im Kreuzungsbereich zur Kollision, weil der in ... weiter lesen
Nahezu jeder Bürger wird in seinem Leben mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Sei es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wegen eines Verkehrsunfalles oder sonst einer verkehrsrechtlich relevanten Maßnahme. Wenn dann anwaltlicher Rat oder gar eine gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt benötigt wird, wird es schnell teuer für die Betroffenen. Gerade wenn es nach einem Verkehrsunfall bei der Schadensregulierung zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt, können die Kosten schnell in die Höhe steigen. Im Streitfall werden vor Gericht meist Sachverständigengutachten eingeholt, die in komplexen Fällen oft mehrere tausend Euro kosten können. Um ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder
In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert:
Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn der betroffene Autofahrer eine Geschwindigkeitsübertretung eingeräumt hat, reicht dies allein zu einer Verurteilung nicht aus, wenn im Urteil nicht ausgeführt ist, warum er damals nach den konkreten Umständen in der Lage war, die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. So z. B. etwa auf Grund eines Blicks auf den Tachometer unmittelbar nach Bemerken der Geschwindigkeitsmessung.
Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. November 2006 (Az: 3 Ss-Owi 1570/2006).
Zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg den betroffenen Autofahrer zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ... weiter lesen
Am 12.12.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die Neuregelung für das Punktsystem beschlossen. Ziel des neuen Fahreignungsregisters soll laut dem Bundesverkehrsministerium eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung der Punkteeintragung sein. Die Erfahrung mit dem bisherigen Verkehrszentralregister habe laut Ramsauer gezeigt, dass das System nicht akzeptiert wird, wenn gerade unbelehrbare Wiederholungstäter Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchen, um ihre Punkte abzubauen, ohne aber ihr Verhalten wirklich zu ändern. Zudem bestehe beim noch geltenden Verkehrszentralregister das Problem, dass durch komplizierte Tilgungsfristen ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden.
Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer den Mindestabstand nur geringfügig unterschreitet, kann auf ein mildes Urteil hoffen wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Das Amtsgericht Bayreuth hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2006 (AZ.: 2 OWi 139 Js 11473/05) bei Unterschreiten des 50-Meter-Abstandes um nur 5,7 Meter eine nur leichte Fahrlässigkeit festgestellt und die übliche Strafe ermäßigt.
Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf einer Autobahn mit 70 km/h. Der Abstand zum vorderen Fahrzeug betrug anstatt der vorgeschriebenen 50 Meter nur 44,3 Meter. Wegen seiner mehreren ? auch einschlägigen - Eintragungen in Flensburg wurde ihm eine erhöhte Geldbuße von 100 Euro und auch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. ... weiter lesen
BERLIN (DAV). Opfer von Verkehrsunfällen können mit mehr Schmerzensgeld rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Detmold (Aktenzeichen 9 O 265/98) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Mit dem Urteil, das schon am 15. Mai 2003 fiel, sprachen die Richter einem Schwerstbehinderten eine in dieser Höhe bislang ungewöhnliche Schmerzensgeldsumme von 350.000 ? zu.
In dem Fall hatte der damals 19-jährige Mann betrunken eine Straße überquert und war von einem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und schwer verletzt worden. Er erlitt ein schweres Hirntrauma mit einem Hirnödem, verschiedene Hirnblutungen und eine spastische Lähmung. Seitdem ist der Mann bettlägerig, kann weder sprechen noch schlucken und sich ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz gedachtes Fahrrad benutzt, muss keinen Schutzhelm tragen. Eine solche Pflicht könne aber für Sportrennradfahrer gelten. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2007 (Az.: I-1 U 278/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Entscheidung lag die Klage eines Dormagener Radfahrers zu Grunde, der auf einem Radweg in Neuss eine Vollbremsung machen musste, um nicht mit der beklagten Fußgängerin zusammenzustoßen, die auf dem Radweg ging. Bei der Vollbremsung blockierte das Vorderrad, der nicht durch einen Helm geschützte Kläger kippte mit dem Fahrrad vornüber und ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Dabei müssen physikalische Berechnungen zu Grunde gelegt werden. In der Folge bleibt es dann bei einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 2. Juli 2015 (AZ: 815 OWi-982 Js 5076/15-107/15).
Die Frau fuhr mit ihrem Auto vor einem Fahrzeug mit zwei Polizisten. Sie fuhr über eine rote Ampel. Die Polizeibeamten gaben an, dass die Ampel auf Rot umsprang, als sich die Autofahrerin etwa zwei Autolängen vor ... weiter lesen