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Berlin (DAV). Nach bisheriger Auffassung, entsteht in der Regel bei älteren Kraftfahrzeugen, deren Erstzulassung mehr als 5 Jahre zurück liegt, keine Wertminderung. In Einzelfällen kann aber bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und eine größere Fahrleistung vermuten lassen, doch ein Minderwert zu bejahen sein. Dies geht aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 25. Juni 2002 (AZ 13 C 12/02) hervor.
Der Kläger in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war Eigentümer und Halter eines PKW der Marke Mercedes Benz (Baujahr und Erstzulassung 1994) mit einer Laufleistung von 89.221 km. Am 17. September 2001 ereignete sich ein vom Kläger unverschuldeter Unfall mit dem Fahrzeug des ... weiter lesen
Ein Autovermieter muss den Mieter nicht ausdrücklich auf die Sommerreifen eines Mietwagens hinweisen. In jedem Fall ist dies dann nicht erforderlich, wenn zum Zeitpunkt der Vermietung keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschten und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls kein kalendarischer Winter war.
Ist ein Mietfahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Mietwagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Verkehrsunfall, so kommt - nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 13. Juli 2012 - eine Mithaftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Autovermieter machte in diesem Fall Schadensersatzansprüche ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Halter eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichens ist auch außerhalb des Betriebszeitraums verpflichtet, für das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu sorgen. Dies entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. August 2001 (AZ 3 Bf 385/00), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Im vorliegenden Fall war die Klägerin Halterin eines PKWs mit dem Baujahr 1948 und einem Saisonkennzeichen. Der Zeitraum während dessen sich das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen befinden darf, dauert vom 01. April bis zum 31. Oktober jeden Jahres. Durch eine Anzeige des bisherigen Versicherers erfuhr die beklagte Behörde außerhalb des Betriebszeitraums, dass das Versicherungsverhältnis nicht mehr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer in absolut fahruntüchtigem Zustand (ab 1,1 Promille) einen Unfall verursacht, hat wenig Chancen auf Ansprüche aus der Vollkaskoversicherung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Naumburg vom 16. September 2004 (Az.: 4 U 38/04). Die Deutsche Anwaltauskunft warnt daher davor, alkoholisiert zu fahren.
Dem Kläger misslang bei einem nachgewiesenen Blutalkoholwert von 1,15 Promille ein Überholversuch auf einer Landstraße. Da der vor ihm fahrende PKW im selben Moment zum Überholen ausscherte, wich der Kläger wieder nach rechts aus und geriet dabei ins Schleudern. Der PKW des Klägers erlitt einen Totalschaden, der gutachterlich auf 7.500 ? beziffert wurde.
Das Landgericht Stendal verurteilte die Versicherung ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer nach dem Diebstahl seines Wagens im Schadensanzeige-Formular seiner Vollkaskoversicherung einen falschen Kaufpreis mitteilt, verliert den Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Der Kläger hatte sein Auto als gestohlen gemeldet und den Kaufpreis mit 11.760 EURO (23.000 Mark) angegeben. Recherchen der beklagten Versicherung führten zu dem Ergebnis, dass der Mann tatsächlich nur 10.379 EURO (20.300 Mark) bezahlt hatte. Damit konfrontiert, berief er sich auf den nachträglichen Kauf dreier neuer Reifen und den Beitrag für eine abgeschlossene ... weiter lesen
§ 142 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach dieser Vorschrift wird ein Unfallbeteiligter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) - Körperverletzung. Wer eine andere Person körperlich ... weiter lesen
Wiesbaden/Berlin (DAV). Eine Straßenbaufirma hat Straßenschilder nicht nur entsprechend der Kontroll- und Sicherungspflichten zu befestigen, sondern auch der Wetterlage angemessen. Dies gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Über dieses Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 15. Mai 2008 (92 C 4538/97 ? 28) berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Eine Straßenbaufirma hatte auf einer Autobahnbaustelle ein Warnschild installiert. Als starker Wind der Stärke 8 aufkam, flog das Schild durch die Luft und beschädigte die Motorhaube eines Autos. Der Fahrer klagte auf Schadenersatz.
Nach Ansicht des Gerichts hatte die Straßenbaufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und musste daher dem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06).
Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können.
Das ... weiter lesen
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder im Volksmund: "Ich fahr zur Zeit ohne Lappen", bzw. "hab ich nie gemacht", kann aus vielen Situationen heraus geschehen. Der eine hat nie die Fahrerlaubnisprüfung gemacht oder bestanden, der andere musste aufgrund einer "Alkoholfahrt" ein Fahrverbot kassieren oder hat die Fahrerlaubnis ganz verloren.
Jugendliche fahren oft mit getunten Mofas und Rollern, "der ist offen" und haben damit nur eine Fahrerlaubnis für ein "50er Roller", wenn dieser jedoch um die 80 km/h fährt, bräuchte der Halter und Führer eine andere Fahrerlaubnis.
Das nicht nur Mofafahrer ihre Fahrzeuge tunen, sondern auch Motorradfahrer verbotene, die Leistung steigernde Veränderungen vornehmen, ... weiter lesen
Potsdam (DAV). Wer in der Nacht auf einer gut ausgeleuchteten Straße mit Standlicht fährt, muss nicht immer damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird, auch wenn er Alkohol getrunken hat. Dies entschied das Landgericht Potsdam in einem Beschluss vom 23. Februar 2005 (Az.: 24 Qs 37/05), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt.
Der betroffene Autofahrer war von der Polizei angehalten worden. Eine ihm entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,82 mg/g und darüber hinaus noch den Nachweis für Amphetamine.
Das Amtsgericht Brandenburg hatte ihm daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen, da er in alkoholbedingtem fahruntüchtigem Zustand mit seinem Auto gefahren sei. Er habe ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger bei Rot erneut über die Ampel läuft, nachdem er bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war. Er muss sich nicht bremsbereit halten und es trifft ihn keine Mitschuld. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 234/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
In dem Fall ging ein Fußgänger bei Rot über die Ampel. Als er schon auf der Fahrbahn angekommen war, ging er wieder auf die Busspur zurück, um dann erneut ? einem Bus ausweichend ? auf die Fahrbahn zu laufen. Nach dem Unfall war der Fußgänger der Meinung, dass den Autofahrer eine Mitschuld ? zumindest hinsichtlich der ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist.
Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen