Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Oberkrämer zum Schwerpunkt „Verkehrsrecht“:
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Berlin (DAV). Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ.: 58 S 142/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Porsche Baujahr 1961 beschädigt. Der Beklagte, der den Schaden vollständig ersetzen musste, war nicht bereit, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen: Der Kläger benötige den Wagen nicht. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens und die ... weiter lesen
Kein Absehen von einem Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß aufgrund von Verwechslung mit grüner Fußgängerampel
Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 22. Dezember 2015 (3 SS OWi 1326/15) begründet das Verwechseln der roten Lichtzeichenanlage mit der grünen Fußgängerampel kein Absehen vom Fahrverbot.
Das OLG führt hierzu aus, dass mit dem gegen ein bußgeldrechtliches Fahrverbot eingewandten Augenblicksversagen begrifflich nur ein Versagen des Betroffenen umschrieben wird, das dadurch gekennzeichnet wird, dass der Handelnde für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum, nämlich nur für einen Augenblick lang die im Verkehr ... weiter lesen
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 8.3.2001, Az. 8 U 4368/00
- Geschwindigkeits-Überschreitung schlägt hohe Wellen
- Schiff bei hohem Wasserstand auf dem Main zu schnell unterwegs
- Wellenschlag schleudert Stahl-Nachen gegen einen am Ufer geparkten PKW
- Schadensersatzpflicht des Schiffsführers und des Schiffseigners
- Haftungs-Kürzung wg. Mitverschuldens des PKW-Besitzers
E n d u r t e i l
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II. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner DM 1.080,23 nebst 4 % Zinsen hieraus seit 23.08.1999 zu zahlen.
III. Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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Auch Fahrrad mit Hilfsmotor darf rote Ampel nicht umfahren
Wer mit seinem Fahrrad mit Hilfsmotor eine Lichtzeichenanlage umfährt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße und mit einem Fahrverbot rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem heute bekannt gewordenen Beschluss entschieden.
Ein Mann aus Lüdenscheid hat eine Geldbuße von rund 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt bekommen. Er hatte sich mit seinem Fahrrad mit eingeschaltetem Hilfsmotor einer Kreuzung genähert. Die Ampel stand für seine Fahrtrichtung auf „Rot“. Er wollte rechts abbiegen. Deshalb hielt er vor der Ampel nicht an, sondern fuhr über den abgesenkten Bordstein auf den Gehweg, bog auf diesem rechts ab und fuhr dann auf der Straße ... weiter lesen
Obschon der Parkraum gerade in Großstädte sehr begrenzt ist, sollten Kraftfahrer darauf achten, gerade nicht unzulässig im 5 m-Bereich vor Einmündungen zu parken. Kommt es zu einem Unfall mit einem verbotswidrig abgestelltem Fahrzeug kann dies durchaus zu einer Mithaftung des Falschparkers führen, obschon das Fahrzeug des Falschparkers zum Unfallzeitpunkt stand.
Das Amtsgericht Berlin Mitte (Urteil vom 20. März 2012; 3 C 3261/11) hatte sich genau mit dieser Thematik befasst. Ein Lastkraftwagen kollidierte beim Abbiegen mit einem in vorgenanntem Bereich parkendem PKW. Der Eigentümer des PKW klagte sodann gegen den Fahrer, Eigentümer und Haftpflichtversicherung des Lastkraftwagens. Das Gericht ... weiter lesen
Hamburg (jur). Vermieter von E-Scootern müssen im Zweifel als Halter für rücksichtlos auf dem Fußwegen abgestellte Elektroroller geradestehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der E-Scooter-Vermieter nicht den tatsächlichen Fahrer des Elektrorollers benennen kann oder will, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 23. Januar 2023 (Az.: 327b OWi 1/23).
Im Streitfall war der Hamburger Polizei am 8. September 2022 ein E-Scooter aufgefallen, der den Gehweg blockierte und andere gefährdete. Die Beamten sahen darin einen Parkverstoß und doku-mentierten diesen mit einem Foto.
Halter des E-Scooters war eine Verleihfirma, die für ihre Kunden die Elektroroller im öffentlichen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt.
Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch für die auf ihn angemeldeten Fahrzeuge zu führen, offensichtlich rechtmäßig ist.
Im Einzelnen lag der Entscheidung folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, ein Rentner, ist Halter von drei Fahrzeugen. Mit einem dieser Fahrzeuge wurde im Sommer 2004 eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, der Fahrer des Wagens überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h. Der Antragsteller gab im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei an, nicht selbst gefahren zu sein. Er war trotz eines Beweisfotos nicht bereit, Angaben zur Identität des ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Rast ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit einem Kavaliersstart los und fährt mit weit überhöhter Geschwindigkeit, muss die Vollkaskoversicherung bei einem dadurch verursachten Unfall nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. August 2007 (AZ: 20 U 218/06) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.
Ein Sportwagenfahrer musste vor einer roten Ampel auf der linken von zwei Linksabbiegerspuren warten. Bei Grün fuhr er mit Vollgas an, um sich mit einem benachbarten Sportwagen ein Rennen zu liefern. Das Fahrzeug drehte sich im Kurvenscheitelpunkt dabei um die eigene Achse und prallte gegen eine Leitplanke. Wie sich herausstellte, war die ... weiter lesen
Wird von einer Bußgeldbehörde nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung dem Betroffenen ein Fahrverbot auferlegt, hat das Gericht im Falle eines Einspruchs des Betroffenen stets zu erwägen, ob nicht aufgrund bestimmter Umstände von dem Fahrverbot abgesehen werden kann.
Das AG Lüdinghausen (Az.: 19 Owi-89 Js 102/12-12/12) hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem der Betroffenen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot auferlegt worden war. Hiergegen wandte sich die Betroffene. Sie brachte vor, dass ihr Arbeitsbeginn in ihrer Ausbildung zur Konditorin insbesondere in die nächtliche Zeit (zwischen 1:00 Uhr und 4:00) gelegt werde und es ihr daher nicht zuzumuten sei, ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?
Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen