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KÖLN (DAV). Wer sein Auto alkoholbedingt zu Schrott fährt, sollte sich gut überlegen, ob er seiner Versicherung eine windige Geschichte als Rechtfertigung anbietet. Spätestens bei Gericht kann eine solche Ausrede nämlich zum Bumerang werden. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer hatte seine Vollkasko-Versicherung verklagt, nachdem diese den Unfallschaden an seinem Sportwagen nicht begleichen wollte. Der Mann war zwar kurz nach der Kollision mit über zwei Promille Blutalkohol nahe dem Unfallort angetroffen worden, bestritt jedoch, am Steuer gesessen zu haben. Bei der Polizei wusste er ... weiter lesen
WARENDORF (DAV). Nur wenn die Verwaltungsbehörde nach einem Verkehrsverstoß ihre Pflicht zur Ermittlung des Fahrers erfüllt hat, darf sie den Halter des Fahrzeugs mit den Kosten des Bußgeldverfahrens belasten. Dies entschied das Amtsgericht Warendorf in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Beschluss. Der Betroffene war Halter eines Autos, das verbotswidrig auf dem Gehweg parkte. Zwei Polizisten verhängten ein Verwarnungsgeld von 30 Mark und brachten den Zahlschein am Wagen an. Fünf Wochen später bekam der Betroffene einen Anhörungsbogen zugesandt, den er mit dem Hinweis, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern, an die Verwaltungsbehörde zurück ... weiter lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest" (MPU = ... weiter lesen
Berlin (DAV). Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 6. März 2008 (AZ ? 12 U 59/07) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein Autofahrer öffnete auf der Fahrbahnseite die Tür, um auszusteigen, nachdem bereits seine Frau und die Kinder auf der Bürgersteigseite ausgestiegen waren. Ein hinter ihm fahrendes ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor. Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
Naumburg/Berlin (DAV). Auch für einen zum Behindertentransport genutzten Kleinbus gibt es nach einem Unfall Geld für den Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass auf die teure Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. August 2013 (AZ: 2 U 147/12). Der Kleinbus eines gemeinnützigen Vereins, der dem Behindertentransport dient, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Verein mietete keinen Ersatztransporter an. Die Fahrten übernahmen die übrigen Fahrzeuge. Hierfür mussten die Dienstpläne dementsprechend angepasst werden. Die ... weiter lesen
In der Urlaubszeit tummeln sich nicht nur viele Deutsche im Ausland, sondern auch viele Ausländer bei uns. Bei einem Unfall mit einem Ausländer reicht es aus, wenn sich der deutsche Beteiligte alle Angaben auf der "Grünen Versicherungskarte" des Kontrahenten notiert. Er bekommt dann vom Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." (Hamburg) Ersatz seines Unfallschadens, entschied das Amtsgericht Aachen (AZ: 6 C 109/96). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil hieß es, eine Deckungszuage der ausländischen Pflichtversicherung sei für den Zahlungsanspruch des Geschädigten nicht erforderlich. Sinn der "Grünen Versicherungskarte" sei es ja gerade, den deutschen Unfallgegner eines ausländischen Verkehrsteilnehmers vor ... weiter lesen
Dortmund (DAV). Ein Unfallopfer bekommt die Kosten für ein Sachverständigengutachten auch dann ersetzt, wenn es nicht von einem allgemein vereidigten Sachverständigen erstellt wurde. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 31. August 2005 hervor (Az.: 104 C 9702/04 SH). Demnach muss ein Unfallopfer keine Marktforschung bei der Auswahl eines Sachverständigen betreiben, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Im vorliegenden Fall stieß ein Einparkender an das Auto des Klägers. Daraufhin beauftragte der Kläger einen Sachverständigen, der in einem Gutachten einen Schaden von rund 4.000 ? feststellte. Die Versicherung des Einparkenden überwies nur einen Teil der Summe und ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06). Zwei Fahrzeuge stießen auf einer so genannten Verteilerfahrbahn zusammen. Das eine Auto fuhr auf der rechten Spur, dessen Fahrer beabsichtigte, auf die linke zu wechseln. Der Fahrer auf der linken Spur wollte auf die rechte wechseln. Als er den Fahrbahnwechsel ... weiter lesen
Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Nach einem Verkehrsunfall sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall folglich keine Rechtsanwaltskosten, dafür aber Rechtssicherheit und begeben sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe. Am effektivsten und am sinnvollsten beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts unmittelbar nach dem Verkehrsunfall. Geschädigte sollten sich nicht gegenüber Dritten; insbesondere nicht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung äußern. Auch sollte das ... weiter lesen
Koblenz (jur). An den Autobahnraststätten haben Autofahrer keinen Anspruch auf eine kostenlose Nutzung der Toiletten. Hierfür fehle es an einer Anspruchsgrundlage, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag, 27. Juli 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 A 10022/18.OVG). Es wies damit einen Autofahrer ab, der beruflich wie auch privat viel unterwegs ist – insbesondere auch auf den Autobahnen in Rheinland-Pfalz. Wie nach dem Konzept des Betreibers Sanifair bundesweit üblich muss er 70 Cent bezahlen, um an einer Raststätte oder Tankstelle die Toilette nutzen zu können. Dafür gibt es einen Wertbon von 50 Cent, der an den Raststätten eingelöst ... weiter lesen