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Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme nicht trennen kann ("Trennungsvermögen"), so ist er zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet. Seine Fahrlaubnis wird ihm entzogen werden. Hierbei sehen einige Gerichte die Grenze, wann das unzureichende Trennungsvermögen vorliegt, anhand schon sehr geringer Cannabiskonzentrationen als belegt an (s.u.).
Behauptung des erstmaligen Cannabiskonsums muss auf Glaubhaftigkeit geprüft werden
1. Nimmt ein Kraftfahrzeugführer unter der Einwirkung von Cannabis am Straßenverkehr teil, ist zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums ... weiter lesen
Nutzungsausfallentschädigung im Totalschadenfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern dieser auf einen Mietwagen verzichtet. Bei einem Reparaturschaden steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Fertigstellung der Reparatur zu.
Im Totalschadenfall bemisst sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nach der so genannten Wiederbeschaffungszeit. Diese wird in Sachverständigengutachten in der Regel mit 12 - 14 Tagen angegeben. Streit entsteht immer dann, wenn der Geschädigte auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet.
Die Haftpflichtversicherungen lehnen dann stets ... weiter lesen
(DAV). Urlauber sollten darauf achten, ihr Reisegepäck von außen unsichtbar im geparkten Auto zu verstauen und die Fahrzeugpapiere immer bei sich zu haben. Ansonsten besteht das Risiko, daß Sie wegen grober Fahrlässigkeit den Anspruch gegen Ihre Versicherung verlieren, wenn der Wagen aufgebrochen oder gestohlen wird. Diesen Rat gibt die Deutsche Anwaltauskunft, der größte Anwaltsuchdienst in Deutschland, zur Ferienzeit.
Die Gerichte urteilen in solchen Fällen sehr unterschiedlich, wie sich aus zwei Entscheidungen ergibt: Zwar entlastete das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 09. Februar 1998 (Az.: 17 U 4971/97) einen Pkw-Fahrer, der nicht nur das Gebäck, sondern auch den Kfz-Brief im Auto gelassen hatte. Zur Begründung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Halteverbot muss nicht beachtet werden, wenn es nicht korrekt durch amtlich zugelassene Verkehrsschilder gekennzeichnet ist. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am 05. Oktober 2005 (AZ.: 6 K 805/03), dass eventuell entstandene Abschleppkosten dann zurückerstattet werden müssen.
Im von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereines (DAV) mitgeteilten Fall sollte in einer Straße ein kurzfristiges Halteverbot wegen Umzugsarbeiten errichtet werden. Das Straßenverkehrsamt beauftragte das Umzugsunternehmen mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder. Es brachte die Schilder daraufhin auf Tafeln an, die in einem kräftigen Türkis gehalten waren und auf denen das Firmenlogo des Umzugsunternehmens angebracht ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Möchte ein Autofahrer links abbiegen und versäumt es dabei, sich vorher zweimal umzuschauen, haftet er im Falle eines Unfalles für ein Drittel des Schadens. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007 (AZ: 8 O 294/07).
Eine Pkw-Fahrerin beabsichtigte, nach links abzubiegen und setzte dementsprechend den Blinker. Sie unterließ es dabei nachgewiesenermaßen, sich wie vorgeschrieben zweimal umzuschauen. Ein ihr folgendes Fahrzeug setzte zum Überholen des Pkw an. An der Stelle der Kreuzung, an der das vorausfahrende Auto zum Einbiegen ansetzte, kam es zu einem Zusammenstoß. Die Fahrerin, die links ... weiter lesen
Handyverstoß
Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt:
Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden?
Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
Nach einem Unfall haben Geschädigte - sofern ein Reparaturschaden vorliegt - die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob fiktiv (Gutachterbasis) abgerechnet werden soll. Bei der fiktiven Abrechnung wird dem Geschädigten der Netto-Reparaturbetrag ausbezahlt.
Sobald der Geschädigte allerdings nach einem Verkehrsunfall sein Schadensgutachten bei der Haftpflichtversicherung einreicht und mitteilt, er würde auf Gutachterbasis abrechnen, wird von Seiten der Haftpflichtversicherung oft versucht, den Schaden durch Vorlage eigener Gutachten zu mindern. Hierzu bedienen sich Haftpflichtversicherung diverser Unternehmen (ua. HP Claim, Dekra, car expert...)
Das Amtsgericht Berlin Mitte ... weiter lesen
SÖMMERDA (DAV). Bei einem reinen Bagatellschaden sollte ein Unfallgeschädigter erst von einer Werkstatt die ungefähren Reparaturkosten schätzen lassen, bevor er einen Gutachter einschaltet. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Sömmerda, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war nach einem leichten Heckanstoß ein Blechschaden zu verzeichnen gewesen, dessen Beseitigung inklusive Mehrwertsteuer etwas über 1.800 Mark kostete. Die Klägerin hatte zuvor einen Sachverständigen eingeschaltet. Die Versicherung des Schädigers zahlte die Reparatur, weigerte sich aber, auch die Gutachterkosten zu erstatten.
Das Gericht gab dem Unternehmen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Daher sollte man an solchen Stellen das Tempo reduzieren und bremsbereit sein. Dies geht bereits aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. Oktober 2001 (AZ: 2 S 97/00) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und die hinterbliebene Familie verlangte von dem Unglücksfahrer und dessen Versicherung Schadensersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu dem Ergebnis, dem Fahrer sei kein Verschuldensvorwurf ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren ? weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder ?nur? mit einem Fahrrad unterwegs war. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2008 (AZ: 1 N 80.07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bereits ein einmaliger Drogenmissbrauch kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen, meint das Verwaltungsgericht Berlin. Es lehnte den Eilantrag eines in Berlin lebenden Autofahrers gegen die Entziehung seines Führerscheines ab. Auf die Entscheidung vom 2. März 2006 (Az.: 20 A 14.06) verweist die Deutsche Anwaltauskunft.
Der Mann hatte im Oktober 2004 seinen Wagen unter dem Einfluss von Amphetaminen und der Modedroge Ecstasy gelenkt. Die zuständige Verkehrsbehörde hatte ihm den Führerschein abgenommen, weil sie ihn für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufte.
Das Gericht bestätigte die Behördenentscheidung. Es spiele keine Rolle, ob der Autofahrer von harten Drogen abhängig sei oder diese ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft.
Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen