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Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben.
Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt.
Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer aus einer Ausfahrt kommt, muss besonders vorsichtig sein. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Für die Einordnung als „Ausfahrt“ kommt es auf die äußeren Merkmale an. So führt eine „Ausfahrt“ im Gegensatz zu einer „Straße“ zu einem Grundstück oder Parkplatz und trägt keinen Straßennamen, entschied das Oberlandesgericht München am 6. Februar 2009 (AZ: 10 U 4845/08).
Bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um die Frage, ob die Klägerin Vorfahrt hatte. Beim Verlassen des Parkplatzes eines Altenheims kollidierte sie mit einem auf der Straße fahrenden Fahrzeug. Die Frau meinte, sie sei vorfahrtsberechtigt gewesen, da sie für den anderen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei Schnee und Eis müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise den widrigen Verhältnissen anpassen. Wer die zuständige Kommune im Winter wegen einer Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz verklagen will, geht in aller Regel leer aus. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (AZ 3 U 829/99) vom 04. April 2000 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall war ein Autofahrer über einen - wie er behauptete - wegen des Schnees nicht sichtbaren Bordstein gefahren, auf dem angrenzenden Gleiskörper ins Schleudern geraten und gegen einen anderen Wagen geprallt. Er machte nun mit seiner Klage geltend, die Kommune habe es versäumt, die Gefahrenstelle zu räumen.
Mit dieser Meinung drang er ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen mit Radlern einen Teil des Schadens tragen, die ?Betriebsgefahr? des Wagens ist größer. Allerdings kann ein Radfahrer auch allein haften, wenn er den Unfall verschuldet. Dies gilt auch bei Jugendlichen, die sich gegenüber Autofahrern vorschriftswidrig verhalten. Auf das bereits am 01. Dezember 2004 ergangene Urteil des Landgerichts Koblenz vom (AZ: 12 S 159/04) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Ein vierzehnjähriger Radfahrer überquerte eine Straßenkreuzung und missachtete dabei die Vorfahrt eines Autofahrers. Der Autofahrer, der schon einem anderen Fahrrad, das kurz zuvor den gleichen Weg nahm, ausgewichen war, setzte die Fahrt ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer seinen Führerschein verliert, kann zwar im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die deutschen Behörden diese als Ersatz durchgehen lassen, warnt die Deutschen Anwaltauskunft mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom 4. November 2005 (Az.: 16 B 736/05).
Der Kläger musste seinen Führerschein wegen Drogenkonsums abgeben. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung bestand der Mann nicht, so dass ihm keine neue deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde. Daraufhin versuchte sich der Autofahrer anders zu helfen. Er erwarb einen Führerschein im Nachbarland Tschechien. Bei einer Verkehrkontrolle entzogen ihm deutsche Beamte ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer sich beim Fahren bückt, um eine heruntergefallene brennende Zigarette aufzuheben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall infolge der Unaufmerksamkeit muss die Kaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen, entschied das Landgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war der Kläger von der Fahrbahn abgekommen und verunglückt, als er in der Mittelkonsole seines Autos nach der heruntergefallenen Zigarette suchte. Der Mann argumentierte, er habe versuchen wollen, einen Brand zu vermeiden und sich nur ganz kurz nach vorne beugen müssen, um die glühende Kippe zu finden.
Das Gericht ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein.
In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen.
Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer
Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann es nach einer Fahrerflucht für den Unfallflüchtigen regelmäßig auch zu ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen und Strafen kommen. Wird das Verfahren wegen Fahrerflucht unter bestimmten Umständen eingestellt, wird die Sache ebenso an die zuständige Verwaltungs- bzw. Bußgeldbehörde abgegeben.
Kommt es zu einer Verurteilung, kann die zuständige Bußgeldbehörde nach eigenem Ermessen zusätzlich die Eintragung von bis zu 7 Punkten nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg verhängen.
Bußgeldbescheid Die zuständige Verwaltungsbehörde ... weiter lesen
Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?
Im Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat. Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders auf Autobahnen Probleme auf. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen.
Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen