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Das OLG Hamm (Entscheidung vom 24. Juli 2012 III-2RVS 37/12) hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, sobald zwischen der Tat und der Verhandlung über zwei Jahre liegen. Hervorzuheben in dieser Entscheidung ist jedoch, dass nicht die amtsgerichtliche Verhandlung, sondern vielmehr die Rechtsmittelverhandlung zur Berechnung des Zeitraums herangezogen wurde. Das Fahrverbot hat einen spezialpräventiven Charakter, der nach einem Zeitablauf von über 2 Jahren nicht mehr greifen kann. Das OLG betont jedoch, dass etwas anders dann gelten kann, wenn der Betroffene in vorwerfbarer Weise das Verfahren verzögert und erst dadurch den Zeitablauf erwirkt.
Allerdings ... weiter lesen
Zur Haftungsverteilung, wenn ein nach links in ein Grundstück Abbiegender die zweite Rückschaupflicht verletzt und es zur Kollision mit einem von hinten Überholenden kommt
Kurzfassung
Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß es noch: Unmittelbar vor dem Linksabbiegen muss man sich nochmals nach hinten vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Wer diese Regel verletzt, hat bei einem Unfall möglicher Weise zumindest einen Teil von eigenem und gegnerischem Schaden zu tragen.
Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Das Gericht sah jeweils die Hälfte der Verantwortlichkeit bei einem nach links abbiegenden und einem gerade im Überholen begriffenen Unfallbeteiligten. ... weiter lesen
Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehendeRadarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht es, bei ständiger Aktualisierung durch Updates Radarstellen in unmittelbarer Umgebung anzuzeigen.
Unabhängig davon, ob es sich um das klassische Radarwarngerät oder eine Software handelt- ... weiter lesen
Eilenburg (DAV). Betreiber von Autowaschanlagen müssen ihre Kunden auf eine geänderte Funktionsweise im Winterbetrieb deutlich hinweisen. Mit dieser Begründung sprach das Amtsgericht Eilenburg (Sachsen) mit Urteil vom 27. September 2005 einem Autofahrer Schadensersatz zu, dessen Fahrzeug beim Einfahren durch ein sich senkendes Tor beschädigt wurde (Az.: 7 C 0549/04).
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall fuhr der Kläger in eine Waschanlage, als sich plötzlich das Rolltor senkte und das Auto beschädigte. Das Tor senkt sich nur im Winterbetrieb nach jedem Auto, im Sommer bleibt es generell offen. Von dem Betreiber verlangte er den Ersatz des Schadens. Dieser zahlte nicht ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung
§ 23 Ia StVO:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Es gibt heutzutage viel Versicherungen, deren Nutzen teilweise nicht zu Unrecht angezweifelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten stellt sich häufig jedoch als sehr sinnvoll dar. Zum einen ist eine solche Versicherung häufig schon für unter 100 € pro Jahr abzuschließen, zum anderen wird man als Autofahrer rein statistisch nicht selten in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sollte man gänzlich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, so hat man in der Regel meist auch nicht mit Kosten zu rechnen. In der Praxis wird allerdings häufig die Schuldfrage in Zweifel gezogen, so dass in dem folgenden Gerichtsverfahren durch Sachverständige und Gutachten ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein.
In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein aus der einem Verkehrsunfall Geschädigter ist berechtigt, einen Sachverständigen zu beauftragen, um die Höhe des Schadens feststellen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss dafür aufkommen, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden am 20. Februar 2003 (AZ 91 C 4316/02 ? 37-), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Kläger war Geschädigter eines Verkehrsunfalls. Daraufhin beauftragte er ein Sachverständigenbüro mit der Begutachtung des Schadens. Dabei wurde vereinbart, dass das Grundhonorar sich nach der Höhe des Schadens und nicht nach den tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwand richten sollte. Die beklagte Versicherung lehnte die Erstattung der Gutachterkosten in diese Höhe ab, da aufgrund dieser ... weiter lesen
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto oft neben der Immobilie das teuerste Gut des Deutschen bzw. der Deutschen. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für ... weiter lesen
Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht nicht nur um die reine Telefonfunktion, sondern um jegliche Benutzung. Darunter fällt unter anderem das SMS-und Emailschreiben; das Surfen im Internet und auch dann, wenn das Smartphone lediglich als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht Essen hatte einen Kraftfahrer verurteilt, der sein Smartphone in der Hand hielt, um während der Fahrt eine Route in die Navigationsapp zu tippen. Der Kraftfahrer wurde zu einer Geldbuße von 40 € ... weiter lesen