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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Droht einem Betroffenen durch ein mehrmonatiges Fahrverbot die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ist dies als unzumutbare Härte zu bewerten, die die Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe begründet. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2004 (Az.: 3 Ss OWi 601/04) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Amtsgericht hatte gegen einen Verkehrssünder ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Das, obwohl der Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass der Betroffene bei einem längeren Fahrverbot mit einer Kündigung rechnen müsse. Mehr als einen durchgehenden Urlaubsanspruch von einem Monat könne er auf Grund hohen Arbeitsaufkommens nicht gewähren, so der Arbeitgeber. Dennoch hielten die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger bei Rot erneut über die Ampel läuft, nachdem er bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war. Er muss sich nicht bremsbereit halten und es trifft ihn keine Mitschuld. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 234/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. In dem Fall ging ein Fußgänger bei Rot über die Ampel. Als er schon auf der Fahrbahn angekommen war, ging er wieder auf die Busspur zurück, um dann erneut ? einem Bus ausweichend ? auf die Fahrbahn zu laufen. Nach dem Unfall war der Fußgänger der Meinung, dass den Autofahrer eine Mitschuld ? zumindest hinsichtlich der ... weiter lesen
Im Herbst kann es wieder verstärkt zu Unfällen auch mit Kleinwild kommen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass auch bei einem fehlgeschlagenen Ausweichmanöver vor einem Hasen oder Kaninchen die Teilkaskoversicherung unter Umständen zahlen muss. Dies entschied - in Abweichung von anderen Urteilen - das Landgericht Saarbrücken (AZ: 14 O 347/94). Das Gericht gestand einem Sportwagenfahrer, der bei einem Ausweichversuch in den Leitplanken gelandet war, knapp 22.000 DM Schadensersatz zu. In dem Urteil hieß es, dem Kläger sei kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen. Zwar sei die Ausweichbewegung wegen eines Hasen überzogen und fehlerhaft gewesen. Doch war sie nach Einschätzung der Richter nicht so überzogen, dass die Grenze ... weiter lesen
NEUBURG/DONAU (DAV). Beim Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Fahrradfahrer haftet der Radler für den Gesamtschaden nur dann, wenn ihm ein grobes Eigenverschulden nachzuweisen ist. Ansonsten muss die Betriebsgefahr des Autos immer in die Haftungsabwägung einbezogen werden, entschied das Amtsgericht Neuburg an der Donau. In dem Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben, war ein Fahrradfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Die Haftpflichtversicherung des Radlers erstattete der Autofahrerin deren Schaden zu 75 Prozent. Die Frau forderte jedoch die gesamten Kosten: Für sie sei der Unfall eine Folge höherer Gewalt, ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein für Hauseigentümer wichtiges Urteil des Oberlandesgericht Celle vom 27. Februar 2004 (Az.: 9 U 220/03) legte fest, wann eine Streupflicht für Hauseigentümer besteht und welchen Umfang diese hat. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall behauptete der Kläger, er sei morgens kurz vor 8:00 Uhr auf dem Gehweg vor dem Grundstück des Beklagten gestürzt. Es sei nicht gestreut und geräumt gewesen. Der Kläger hat bei dem Sturz einen Oberschenkelhalsbruch erlitten, womit ein langer krankheitsbedingter Arbeitsausfall einherging, welcher den Verlust seiner Arbeitsstelle zur Folge hatte. Der Beklagte behauptete, seine im Haus lebende Mutter habe zwischen 6:00 Uhr und 6:30 Uhr mit einer Mischung aus Koch- und ... weiter lesen
Karlsruhe (DAV). Beim Hindernis am rechten Straßenrand darf der Vorbeifahrende die Gegenfahrbahn mit benutzen, wenn auch für den entgegenkommenden Verkehr genügend Raum verbleibt. Dies geht aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Mai 2004 (Aktenzeichen: 10 U 214/03) hervor. Der Kläger befuhr mit seinem PKW eine 2-spurige Straße, an deren rechtem Fahrbahnrand PKW geparkt waren. Die eigentlich 7,35 m breite Fahrbahn wurde so auf 5,35 m verengt. Beim Vorbeifahren nutzte er teilweise auch die linke Fahrbahnseite und es kam zum Zusammenstoß mit des entgegenkommenden Beklagten, obwohl die verbleibende Fahrbahnbreite ein ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nicht auf dem Radweg fährt, ist an einem Unfall mit Schuld, entschied das Landgericht (LG) Schwerin am 15. August 2003 (AZ: 6 S 144/03). Die Deutsche Anwaltauskunft rät daher, immer den Radweg zu benutzen. Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad eine Landstraße, statt den für beide Richtungen freigegebenen Radweg gegenüber zu benutzen. Der Beklagte Autofahrer wollte von einer Seitenstraße auf die vom Kläger befahrene Landstraße abbiegen. Dabei bremste er seinen PKW zunächst an der Haltelinie ab, als er den Kläger auf seinem Fahrrad erblickte. Danach fuhr er wieder kurz an. Der Radfahrer hatte das Abbremsen gemerkt, ist aber auf Grund des Anfahrens des Beklagten davon ausgegangen, dass dieser in die Straße einfahren ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29.6.2000, Az. 2 U 167/00 -6-jähriger Radfahrer verursacht Unfall - Keine Haftung der Eltern mangels Aufsichtspflicht-Verletzung Endscheidungsgründe Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Insoweit wird auf den Tatbestand des Ersturteils und die in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze Bezug genommen. .... Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beklagte hat den ihm obliegenden Entlastungsbeweis gemäß § 832 BGB geführt. a) Das Landgericht Nürnberg-Fürth, auf dessen Ausführungen vollinhaltlich Bezug genommen wird, hat bereits die von der Rechtsprechung ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer sich als Autofahrer umdreht, um auf die Rücksitze zu sehen, handelt riskant. Verursacht er durch seine Unaufmerksamkeit einen Unfall, kann sein Verhalten ? abhängig vom Anlass ? als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Saarbrücken zeigen. Im ersten der Fälle, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht wurden, war es im Auto auf nächtlicher Fahrt zu einer Beziehungskrise gekommen: Der Fahrer hatte sich handfest seiner Beifahrerin genähert, was seiner im Fond sitzenden Freundin gar nicht recht war. Die wütende Frau versetzte ihm daraufhin von hinten einen Schlag. Als sich der ungetreue Freund umdrehte, verlor er die ... weiter lesen
Mainz (jur). Gegen den durch einen geänderten Straßenbelag entstandenen Autolärm müssen sich Anwohner und Grundstückseigentümer innerhalb von drei Kalenderjahren wehren. Die frühere Frist von 30 Jahren gilt nicht mehr, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag, 20. Juli 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 1243/16.MZ) . Es wies damit die Eigentümer eines Hauses an einer Kreisstraße im Raum Mainz ab. In dem Haus befindet sich unten eine Gaststätte, das Obergeschoss wird als Ferienwohnung vermietet. 2009 erhielt die Kreisstraße einen neuen Belag. Auf Wunsch der betreffenden Gemeinde wurden dabei für Teile der Straße Pflastersteine ... weiter lesen