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Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06).
Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können.
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Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden.
Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
Mit der Frage, ob die in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO für Lastkraftwagen auf Autobahnen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auch für solche Mehrzweckfahrzeuge - z.B. der Baureihe „Sprinter“ - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt, die in den Zulassungspapieren als „Pkw“ bezeichnet sind, hatte sich jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu befassen.
In dem zu entschiedenen Fall hatte ein 33-jähriger Betroffener mit seinem Fahrzeug der Marke Mercedes Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen die BAB A 5 im Bereich der Gemarkung Freiburg mit einer Geschwindigkeit von 134 km/h befahren, wobei er in eine Radarkontrolle geriet. Die zuständige ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.
Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
Wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland bestandskräftig entzogen wurde, hilft eine im europäischen Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht automatisch weiter. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in zwei gerichtlichen Eilverfahren entschieden.
Im ersten Fall ist der Antragsteller ein Grieche, der seit langem in Deutschland lebt und hier eine deutsche Fahrerlaubnis besaß. Die wurde ihm im Jahr 1992 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig entzogen. In der Folgezeit wurden seine Anträge auf Wiedererteilung der deutschen Fahrerlaubnis abgelehnt, weil er mehrfach ohne Führerschein gefahren war und andere Verkehrsverstöße begangen hatte. Im Jahr 2001 erwarb er dann in Griechenland eine griechische Fahrerlaubnis, mit der ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Geschwindigkeits-Messungen sind nach Angaben der Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) offenbar häufiger fehlerhaft als bislang angenommen. Dies ergibt sich aus einem im Januar 2003 erstellten Gutachten des Münchener Verkehrs-Sachverständigen Wolfgang Baumert, der sich im Auftrag des Amtsgerichts Stadtroda mit der Messgenauigkeit des häufig benutzten Geräts ?Traffipax? beschäftigt hat.
Baumert kommt nach seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass ?Traffipax? durch Reflexionen verfälschte Messwerte verzeichnet, wenn es an Autobahnabschnitten mit Leitplanken eingesetzt wird. Als Beleg dienten ihm Filme, die an einer Messstelle auf der Autobahn 4 in Bayern entstanden ... weiter lesen
Witzbolde, die sich einen Gleitschirmpropellermotor auf den Rücken schnallen und dann auf ihrem Fahrrad durch die Lande tuckern, brauchen dafür eine Fahrerlaubnis. Sie müssen ihr Vehikel obendrein Haftpflicht versichern, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, AZ Ss105/99 (I 38), in einem Urteil, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall hatte sich der Beschuldigte, ein Tüftler, das 20 PS leistende 350-ccm-Motörchen samt dem ein Meter Durchmesser zählenden Propeller auf den Rücken geschnallt. Über einen am Lenker befestigten Handgashebel kontrollierte er den Vorschub durch den Propeller. Auf seinem ?Turbofahrrad? brummte er dann mit über 25 km/h die Straße entlang.
Dass die Ordnungshüter den Sonderling aus dem ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Verkehrsunfallrecht
Fußgänger muss bei Betreten der Fahrbahn vorrangigen Autoverkehr beachten, sonst hat er keinen Schadensersatzanspruch
Informationen zum Sachverhalt:
Der Kläger versuchte Ende Februar morgens gegen 9.00 Uhr als Fußgänger eine Hauptstraße im ländlichen Wohngebiet zu überqueren und wurde dabei von einem herannahenden Pkw erfasst und schwer verletzt. Der beklagte Autofahrer war mit einer innerorts zulässigen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h gefahren, als der Kläger in Fahrtrichtung gesehen von rechts nach links die Fahrbahn betrat.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der für Verkehrssachen zuständige 5. Zivilsenat des ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert.
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TECKLENBURG (DAV). Wer eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen überholt, geht ein erhöhtes Haftungsrisiko ein. Kommt es beispielsweise zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne abbiegenden Fahrzeug, trägt der Überholende regelmäßig mindestens die Hälfte des Schadens, entschied das Amtsgericht Tecklenburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben.
Im zu Grunde liegenden Fall wollte der Kläger vier vor ihm fahrende Autos überholen. Der Fahrer des Wagens an der Spitze der Schlange wollte zugleich nach links abbiegen. Beide Autos stießen zusammen. Die Versicherung des Linksabbiegers erstattete dem Überholer 50 Prozent seines Schadens, was ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung
§ 23 Ia StVO:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn beim Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem Lkw fällt und dabei ein daneben stehendes Fahrzeug beschädigt wird, so gilt dies nicht als Verkehrsunfall. Macht sich der Lkw-Fahrer davon, gilt dies somit nicht als Fahrerflucht. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 16. Juli 2008 (AZ: (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08)) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Beim Beladen eines Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz war ein Ladungsteil gegen ein neben dem Lkw parkendes Auto gestoßen. Dabei entstand ein Schaden von etwa 1.100 Euro. Der Fahrer des Transporters soll sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, obwohl er den Schaden bemerkt habe. ... weiter lesen