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Experten-Ratgeber
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KOBLENZ (DAV). Das Ende einer Straße muss nicht zwingend durch ein Warnschild angekündigt werden. Ist das Ende für einen aufmerksamen Autofahrer ohne weiteres erkennbar, stellt der Verzicht auf ein Schild seitens der zuständigen Behörde keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Fall. Der zu Grunde liegende Sachverhalt war kurios: Ein Mann befuhr - weil die Hauptstraße in der Gemeinde gesperrt war - eine enge Gasse. Diese begann mit einer Breite von 3,80 Meter, verjüngte sich auf 2,50 Meter und endete nach 35 Metern in einem terrassenförmigen Treppenabgang. ... weiter lesen
MARBURG (DAV). Kinder unter zehn Jahren haften nicht für einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall. Dies gilt auch, wenn die Eltern für ihren Nachwuchs eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, urteilte das Amtsgericht Marburg. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Die gesetzliche Vorschrift, die Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs im Straßenverkehr begünstigt (§ 828 Absatz 2 BGB), gilt seit dem 1. August 2002. Der Unfall, mit dem sich das Amtsgericht Marburg beschäftigen musste, datiert vom 14. September 2002. Der damals neun Jahre und neun Monate alte Junge missachtete auf seinem Fahrrad die Vorfahrt eines ... weiter lesen
Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0 Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Inline-Skaters keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Diese müssen sich daher den Verkehrsraum mit den Fußgängern teilen, heißt es in einem Urteil vom 19. März 2002 (AZ VI ZR 333/00). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall fuhr eine Inline-Skaterin auf einer Straße außerorts in einer langgezogenen Linkskurve. Dabei prallte sie mit einem Motorroller zusammen und zog sich schwere Verletzungen zu. Die Straße war dort knapp 5 m breit und hatte keinen Rad- und Fußgängerweg. Der linke Fahrbahnrand wies zur Unfallzeit zahlreiche Unebenheiten auf, so dass die Klägerin in der Mitte der Fahrbahn fuhr. Die vorherige Instanz gab der Klägerin nur zu ... weiter lesen
Der Schluss auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers kann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zulässig sein, wenn dieser sich weigert, ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, auch wenn die der Anordnung zugrunde liegende Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss länger zurückliegt (hier mehr als sieben Jahre). Wesentlich ist, dass die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und keinem Verwertungsverbot unterliegt. NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 12 ME 142/07weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Gutachter ist nicht verpflichtet, nach einem Unfall den Restwert des Fahrzeugs über sogenannte Online-Börsen zu ermitteln, wenn dem Geschädigten selbst ein solcher Online-Verkauf nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2006 (AZ - 16 U 123/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Der LKW eines Fuhrunternehmers wurde bei einem Unfall beschädigt. Der Fahrer hatte keine Schuld. Der von ihm beauftragte Gutachter stellte einen Restwert des LKW von 4.500 Euro fest. Zu diesem Preis verkaufte der Geschädigte das Fahrzeug. Die Differenz zum Schaden sollte die gegnerische Versicherung zahlen. Die wandte ein, der LKW sei mehr ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen
Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt: Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden? Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 26. Januar 2011 (3 Ss OWi 2/2011) wurde vom Fahrverbot abgesehen, nachdem der Betroffene ein Schreiben seines Arbeitgebers vorlegte, worin dieser die Kündigung androhte, sollte der Betroffene ein Fahrverbot erhalten. Bei dem Betroffenen handelte es sich um einen Außendienstmitarbeiter. Dieser hielt bei Tempo 104 hm/h den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht ein. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 240 € und zu einem Monat Fahrverbot. Eine solche Strafe ist nach dem Bußgeldkatalog im Regelfall vorgesehen. Um zumindest das Fahrverbot zu beseitigen, wurde dem Gericht Schreiben des Arbeitgebers des Betroffenen vorgelegt, mit welchem dieser ... weiter lesen
Mainz (jur). Ein mehrfach strafrechtlich verurteilter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern. Das zwischen Taxifahrern und ihren Fahrgästen bestehende „besondere Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gewahrt, wie das Verwaltungsgericht Trier mit zwei am Donnerstag, 7. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschlüssen vom 5. Januar 2016 entschied (Az.: 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ). Danach muss ein Mann seine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung abgeben, der seit 2009 in Mainz als Taxifahrer arbeitet. Er war wegen Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und zuletzt wegen Wohnungseinbrüchen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von ... weiter lesen
Berlin (DAV). In besonders einschneidenden Fällen kann wegen beruflicher Nachteile vom Regelfahrverbot abgesehen werden. Mit diesem Beschluss vom 14. Dezember 2005 (Az: 3 Ss OWi 1396/05), auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel. Ein Autofahrer war wegen einer am 18. Juli 2003 fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das in solchen Fällen normalerweise vorgesehene Fahrverbot wurde aber nicht verhängt. Auf Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde die Sache an das Amtsgericht Wunsiedel zurückverwiesen, das in seinem erneuten Urteil nach umfassender ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW. Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen