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Rechtsanwalt in Radeberg - Verkehrsrecht
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Berlin (DAV). Wer nachts einen unbeleuchteten, schwer wahrnehmbaren Sperrpfosten auf einen neben der Fahrbahn verlaufenen Fuß- und Radgehweg aufstellt, verletzt die Verkehrssicherungspflicht und haftet für den daraus entstehenden Unfall. So entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 09. November 2001 (AZ 9 U 252/98), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Allerdings gelte auch für Radfahrer das Sichtfahrgebot. Daher treffe den Radfahrer ein Mitverschulden, welches seine Einsprüche um ein Drittel vermindert. Im vorliegenden Fall stürze die Klägerin mit ihrem Fahrrad gegen ein - auf dem Fuß- und Radweg neben der Straße eingesetzten - unbeleuchteten, rot-weiß lackierten Sperrpfosten. Dabei stürzte sie und verletzte sich. ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht hatte sich in einer Entscheidung mit folgendem Fall zu beschäftigen (4Ss 261/11): Ein Kraftfahrer befuhr innerorts eine Straße mit einer Geschwindigkeit von 78 km/h. Ca. 90Meter vor dem Ortsausgangsschild wurde seine Geschwindigkeit gemessen. Nach erfolglosem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde er schließlich vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,- € verurteilt. Zudem erhielt er für die Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte. Gegen diese Entscheidung stellte der Kraftfahrer einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Der Kraftfahrer rügte, dass das Amtsgericht die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden - Württemberg ... weiter lesen
Seit dem 1.7.1996 gilt gemäß der 2. Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in der Europäischen Union der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Aber spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Kapper vom 29.4.2004 boomt das Geschäft mit dem Erwerb von EU-Führerscheinen. So vor allem in Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien. Mit dieser Entscheidung und in den darauffolgenden Entscheidungen in den Fällen Halbritter und Kremer stellte der EuGH nämlich klar, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung es verbietet, den Einsatz solcher erworbenen Führerscheine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wie man sich bei einem ?Grünen Pfeil? an einer Kreuzung richtig verhält, ist vielen unklar. Dies liegt vor allem daran, dass nicht in allen Teilen der Bundesrepublik der ?Grüne Pfeil? Tradition hat und viele Autofahrer dadurch verunsichert sind. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt davor, unbewusst einen Rotlicht-Verstoß zu begehen. Wenn bei einer auf Rot geschalteten Ampel durch einen ?Grünen Pfeil? das Rechtsabbiegen gestattet ist, muss der Verkehrsteilnehmer vor dem Abbiegen an der Haltelinie dennoch stoppen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe von 50,- ? und drei Punkten in Flensburg rechnen. Im Übrigen darf nur abgebogen werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ... weiter lesen
Über die Höhe der Sachverständigengebühren braucht sich ein Geschädigter grundsätzlich keine Gedanken zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühren offensichtlich unangemessen überhöht sind und der Geschädigte dies ohne weiteres erkennen kann. Dies entschied das Amtsgericht München am 27. September 2001 (AZ 331 C 34009/00). Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und gibt daher die Rechtslage wieder. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige festgestellt, dass die Reparaturkosten am Fahrzeug der Klägerin 3589,42 DM betragen. Für das Gutachten stellte der Sachverständige 608,42 DM in Rechnung, die die Klägerin auch ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inlineskaters, kann dieser ? ebenso wie ein Fußgänger ? keinen Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2008 (AZ: 5 W 15/08) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten. Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch ... weiter lesen
MARBURG (DAV). Kinder unter zehn Jahren haften nicht für einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall. Dies gilt auch, wenn die Eltern für ihren Nachwuchs eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, urteilte das Amtsgericht Marburg. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Die gesetzliche Vorschrift, die Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs im Straßenverkehr begünstigt (§ 828 Absatz 2 BGB), gilt seit dem 1. August 2002. Der Unfall, mit dem sich das Amtsgericht Marburg beschäftigen musste, datiert vom 14. September 2002. Der damals neun Jahre und neun Monate alte Junge missachtete auf seinem Fahrrad die Vorfahrt eines ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer sich als Autofahrer umdreht, um auf die Rücksitze zu sehen, handelt riskant. Verursacht er durch seine Unaufmerksamkeit einen Unfall, kann sein Verhalten ? abhängig vom Anlass ? als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Saarbrücken zeigen. Im ersten der Fälle, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht wurden, war es im Auto auf nächtlicher Fahrt zu einer Beziehungskrise gekommen: Der Fahrer hatte sich handfest seiner Beifahrerin genähert, was seiner im Fond sitzenden Freundin gar nicht recht war. Die wütende Frau versetzte ihm daraufhin von hinten einen Schlag. Als sich der ungetreue Freund umdrehte, verlor er die ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Ein Unfallgeschädigter muss sich bei der Restwert-Ermittlung seines beschädigten Autos nur an dem ihm zugänglichen allgemeinen Markt seiner Umgebung orientieren. Er ist nicht verpflichtet, zu Gunsten der gegnerischen Versicherung besondere Anstrengungen zur Ermittlung des preisgünstigsten Angebots beispielsweise durch eine Internet-Recherche vorzunehmen. Auf diese, an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angelehnte Entscheidung des Landgerichts Koblenz haben die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen. Das Gericht billigte diese Grundsätze auch Sachverständigen zu, die im Interesse ihrer Auftraggeber tätig werden. Hintergrund ist in aller Regel die Frage, zu welchem Preis das ... weiter lesen
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto setzt gefährdet nicht nur Leib und Leben, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Das Oberlandesgericht Celle ließ einen Beifahrer die Hälfte der Unfall- und Folgekosten übernehmen. Auf das Urteil vom 10. Februar 2005 weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin (Az.: 14 U 132/04). Zwei Freunde hatten vor dem nachmittäglichen Bierkonsum bestimmt, dass abends einer das Auto fahren sollte. Der andere würde zu diesem Zeitpunkt schon zu viel getrunken haben. Der Auserkorene übernahm auch zunächst das Steuer, später kam es jedoch entgegen der Absprache zu einem Fahrerwechsel. Der Fahrer hatte einen Blutalkoholkonzentrationswert von 1, 87 Promille und verursachte einen Unfall. ... weiter lesen