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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt.
Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15).
Die Frau parkte ihren BMW auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war. Die hintere Stoßstange des Fahrzeugs ragte leicht über die Vorrichtung hinaus. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. ... weiter lesen
Hamburg (jur). Vermieter von E-Scootern müssen im Zweifel als Halter für rücksichtlos auf dem Fußwegen abgestellte Elektroroller geradestehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der E-Scooter-Vermieter nicht den tatsächlichen Fahrer des Elektrorollers benennen kann oder will, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 23. Januar 2023 (Az.: 327b OWi 1/23).
Im Streitfall war der Hamburger Polizei am 8. September 2022 ein E-Scooter aufgefallen, der den Gehweg blockierte und andere gefährdete. Die Beamten sahen darin einen Parkverstoß und doku-mentierten diesen mit einem Foto.
Halter des E-Scooters war eine Verleihfirma, die für ihre Kunden die Elektroroller im öffentlichen ... weiter lesen
MANNHEIM (DAV). Wer sich kurz nach dem Konsum von Cannabis-Produkten ans Steuer setzt, muss mit dem sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene als ?gelegentlicher? Cannabis-Konsument einzustufen ist. So entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.
In dem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) mitgeteilten Fall war der Betroffene auf der Autobahn bei einer Kontrolle aufgefallen. Ein Gutachten ergab, dass er maximal vier Stunden vor der Kontrolle einen ?Joint? geraucht hatte. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entzog ihm daraufhin sofort die Fahrerlaubnis, ohne das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft.
Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW.
Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen
Bamberg/Berlin (DAV). Eine Freisprecheinrichtung ist kein Telefon. Wer also beim Telefonieren im Auto lediglich eine Freisprecheinrichtung kurzfristig hält, kann nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys scheidet aus. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. November 2007 (AZ: 3 Ss OWi 744/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Der Autofahrer hatte eine Freisprecheinrichtung installiert. Als es bei einem durch die Freisprecheinrichtung angenommenen Telefonat zu einer Funktionsstörung kam, nahm der Fahrer an einer roten Ampel die Freisprecheinrichtung kurzfristig in die Hand, hielt sie an sein Ohr und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Meiningen/Berlin (DAV). Verhält sich ein Fahrradfahrer grob verkehrswidrig und verursacht dadurch einen Unfall, so haftet er zu 100 Prozent für dessen Folgen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Meiningen vom 29.03.2007 (Az.: 4 S 177/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Fahrradfahrer hatte mit seinem Rad eine Linkskurve so geschnitten, dass er auf die andere Fahrbahnseite geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, obwohl dieses versuchte, auszuweichen. Der Pkw-Fahrer klagte auf Erstattung der entstandenen Sachschäden. In zweiter Instanz bekam er Recht.
Das Gericht urteilte, dass der Radfahrer allein hafte, da er durch sein grob verkehrswidriges Verhalten den Unfall ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger bei Rot erneut über die Ampel läuft, nachdem er bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war. Er muss sich nicht bremsbereit halten und es trifft ihn keine Mitschuld. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 234/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
In dem Fall ging ein Fußgänger bei Rot über die Ampel. Als er schon auf der Fahrbahn angekommen war, ging er wieder auf die Busspur zurück, um dann erneut ? einem Bus ausweichend ? auf die Fahrbahn zu laufen. Nach dem Unfall war der Fußgänger der Meinung, dass den Autofahrer eine Mitschuld ? zumindest hinsichtlich der ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Bei Dunkelheit muss ein Autofahrer innerhalb der Strecke anhalten können, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstößt er gegen das Sichtfahrgebot und trägt bei einem Unfall eine Mitschuld. Davor warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Juli 2007 (Az: 12 U 258/06).
Die Klägerin war bei Dunkelheit auf ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug aufgefahren und hatte sich schwer verletzt. Der Fahrer dieses Wagens war zuvor mit einem anderen Auto zusammengestoßen und links an der Leitplanke zum Stehen gekommen. Die klagende Fahrerin hatte ihm vorgeworfen, er habe das Unfallfahrzeug nicht genügend abgesichert und ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer nach dem Diebstahl seines Wagens im Schadensanzeige-Formular seiner Vollkaskoversicherung einen falschen Kaufpreis mitteilt, verliert den Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Der Kläger hatte sein Auto als gestohlen gemeldet und den Kaufpreis mit 11.760 EURO (23.000 Mark) angegeben. Recherchen der beklagten Versicherung führten zu dem Ergebnis, dass der Mann tatsächlich nur 10.379 EURO (20.300 Mark) bezahlt hatte. Damit konfrontiert, berief er sich auf den nachträglichen Kauf dreier neuer Reifen und den Beitrag für eine abgeschlossene ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren und ?einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Mann hatte einen Wagen gemietet. Als er diesen zurückgeben und auf dem Parkplatz der Vermieterin abstellen wollte, musste er den Wagen rückwärts einparken. Obwohl das Auto über ein PDC-System, eine so genannte Einparkhilfe, verfügte, krachte es gegen die rückwärtige Begrenzung des Parkplatzes, wobei die Heckklappe beschädigt wurde. Die Einparkhilfe hatte kein akustisches Signal ... weiter lesen