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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Seit dem 1.7.1996 gilt gemäß der 2. Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in der Europäischen Union der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Aber spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Kapper vom 29.4.2004 boomt das Geschäft mit dem Erwerb von EU-Führerscheinen. So vor allem in Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien.
Mit dieser Entscheidung und in den darauffolgenden Entscheidungen in den Fällen Halbritter und Kremer stellte der EuGH nämlich klar, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung es verbietet, den Einsatz solcher erworbenen Führerscheine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen.
Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen.
Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 28.06.2004, Az: 8 U 202/03
1. Der Segelsport, auch wenn er wettkampfmäßig in Form einer Regatta betrieben wird, gehört nicht zu den Sportarten, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht.
2. Bei Segelwettfahrten besteht deswegen keine Haftungsfreistellung der Teilnehmer untereinander
BGB § 823 Abs. 1
Auszung vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../u_8u202_03.pdf weiter lesen
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der BAB 10 bei Kilometer 166,4 in Fahrtrichtung Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Hierfür drohte ihm ein Bußgeld von 125 € (Erhöhung aufgrund Voreintragungen) sowie ein Punkt. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Gemessen wurde hier mit dem Messgerät Poliscan Speed .
Während der Hauptverhandlung wurde seitens der Vereidigung eingewandt, dass die Messung nicht korrekt erfolgte. So war auffällig, dass der Auswerterahmen nach rechts verschoben war. Im Übrigen wurde bemängelt, dass die Rahmenhöhe die herstellerseitig angegebene ... weiter lesen
STUTTGART (DAV). Auch die Nutzung von innerstädtischen Behindertenparkplätzen darf durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zeitlich eingeschränkt werden. Dies verstößt nicht gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Das entsprechende Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt.
Der VGH verwies auf die Vielzahl denkbarer Anordnungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte - so nach Dauer, nach Fahrzeugarten, zu Gunsten von Anwohnern oder von bestimmten Arten der Behinderung. Daraus ergebe sich, dass eine Parkmöglichkeit ... weiter lesen
Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehendeRadarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht es, bei ständiger Aktualisierung durch Updates Radarstellen in unmittelbarer Umgebung anzuzeigen.
Unabhängig davon, ob es sich um das klassische Radarwarngerät oder eine Software handelt- ... weiter lesen
Frankfurt a. M. (DAV) - Ein Autofahrer verstößt nicht gegen die besondere Sorgfaltspflicht, wenn er infolge einer Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren an der Tankstelle ein hinter ihm ankommendes Fahrzeug beschädigt. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam - unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt a.M. vom 9.6.2005 (Az.: 901 Owi-218 Js 19469/05).
Die betroffene Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug betankt und war nach dem Tanken rückwärts gefahren, um einem vor ihr stehenden Auto auszuweichen. Dabei hatte sie infolge einer leichten Unachtsamkeit nicht bemerkt, dass hinter ihr ein Fahrzeug stand. Die übliche Strafe bei unachtsamen Rückwärtsfahren liegt bei 50 Euro und zwei ... weiter lesen
Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien
Sind Parkplatzverstöße wirklich so teuer?
Worum geht es?
Uns erreichen Forderungsschreiben der Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana, Slowenien, namentlich des RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler, im Namen der Firma Lošinj usluge d.o.o. wegen eines angeblichen Parkverstoßes, welcher in Mali Lošinj / Kroatien stattgefunden haben soll.
Wer ist RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler / Kanzlei MST & Partner?
Die Kanzlei MST & Partner hat ihren Hauptsitz in Ljubljana / Slowenien, zudem eine Niederlassung in ... weiter lesen
SCHWABACH (DAV). Wer seinem Kind im Supermarkt oder auf dem Parkplatz einen vollen Einkaufswagen anvertraut, sollte besonders aufmerksam sein. Richtet das Kind mit dem Wagen nämlich einen Schaden an, müssen die Eltern dafür einstehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht missachtet haben. Dies betont das Amtsgericht Schwabach in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall ging es um ein siebeneinhalb Jahre altes Mädchen, dem seine Mutter erlaubt hatte, nach dem Supermarktbesuch den Einkaufswagen über den Parkplatz zum Auto zu schieben. Die Mutter ging vorweg, das Töchterchen folgte. Plötzlich konnte das Kind den Wagen nicht mehr richtig lenken und schrammte an einem ... weiter lesen
Schwere Verkehrsverstöße wie z.B. das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sog. Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden.
Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein ?Augenblicksversagen? geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann. ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Rast ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit einem Kavaliersstart los und fährt mit weit überhöhter Geschwindigkeit, muss die Vollkaskoversicherung bei einem dadurch verursachten Unfall nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. August 2007 (AZ: 20 U 218/06) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.
Ein Sportwagenfahrer musste vor einer roten Ampel auf der linken von zwei Linksabbiegerspuren warten. Bei Grün fuhr er mit Vollgas an, um sich mit einem benachbarten Sportwagen ein Rennen zu liefern. Das Fahrzeug drehte sich im Kurvenscheitelpunkt dabei um die eigene Achse und prallte gegen eine Leitplanke. Wie sich herausstellte, war die ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben.
Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen