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Informationen über Alkohol am Steuer und die strafrechtlichen Folgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer seinen Führerschein verliert, kann zwar im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die deutschen Behörden diese als Ersatz durchgehen lassen, warnt die Deutschen Anwaltauskunft mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom 4. November 2005 (Az.: 16 B 736/05). Der Kläger musste seinen Führerschein wegen Drogenkonsums abgeben. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung bestand der Mann nicht, so dass ihm keine neue deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde. Daraufhin versuchte sich der Autofahrer anders zu helfen. Er erwarb einen Führerschein im Nachbarland Tschechien. Bei einer Verkehrkontrolle entzogen ihm deutsche Beamte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt. Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
Magdeburg (jur). Autofahrer dürfen während der Fahrt mit ihrem abgelegten Smartphone keine Videotelefonie betreiben. Da mit der Videotelefonie am Steuer „eine nicht nur kurze Blickabwendung“ verbunden ist, stellt dies nach der Straßenverkehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, entschied das Amtsgericht Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. August 2018 (Az.: 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)). Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie abends am 1. Februar 2018 während der Fahrt Videotelefonie mit ihrem Smartphone betrieben hat. Dazu hatte sie das Mobilfunkgerät am Armaturenbrett hinter dem Lenker ihres Autos abgelegt. ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Das Eindringen von Wasser in den Innenraum eines Cabrios durch Benutzung eines Hochdruckreinigers stellt keinen Mangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 21. Februar 2007 (AZ: 4 U 121/06) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Die Käuferin eines Neuwagens, eines Cabrio Citroen C 3, brachte das Fahrzeug in eine Autowaschanlage und führte eine Vorwäsche mit einem Hochdruckreinigungsgerät durch. Das Cabrio verfügt über ein abnehmbares Verdeck, das auf ebenfalls abnehmbaren Holmen aufliegt, damit der Fahrer die Möglichkeit hat, vollkommen offen zu fahren. Beim Kauf hatte der Verkäufer ihr mitgeteilt, dass sie bei einer Autowäsche ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auf Fahrradstraßen darf höchstens Tempo 30 gefahren werden. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlichten Beschluss vom 7. November 2006 (Az.: 2 SS 24/05) ein Urteil des Freiburger Amtsgerichts aufgehoben. Dessen Richter hatten vor zwei Jahren einen 36jährigen Autofahrer von dem Vorwurf freigesprochen, in einer Fahrradstraße zu schnell gefahren zu sein. Er war mit 43 km/h unterwegs gewesen. Ein zuvor verhängtes Bußgeld war ihm erlassen worden. Das Oberlandesgericht stellte nun in seiner Grundsatzentscheidung fest, dass auf den mit einem Fahrrad in einem blauen Kreis gekennzeichneten Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Solche Straßen ... weiter lesen
Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. Gegen das Urteil wendete sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde und begründete dies damit, dass er vor der Messung längere Zeit auf einem Parkplatz eines Schwimmbads geparkt hatte und – nachdem er den Parkplatz wieder verlassen hatte – bis zur Messstelle kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passiert hatte. Zwar hatte er bei der Hinfahrt zum Schwimmbad unmittelbar vor dem Parkplatz ein Schild ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen. Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was ... weiter lesen
Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne kann man zum einen begehen, indem man Gewalt anwendet und zum anderen, indem man mit einem empfindlichen Übel droht. Gerade der Gewaltbegriff war lange Zeit umstritten, ist aber für die Nötigung von Verkehrsteilnehmern von großer Bedeutung. Aus heutiger Sicht bedarf es neben einer körperlichen Kraftentfaltung eines Zwanges, der nicht nur psychisch wirkt ( BVerfGE 104, 92 ff. ). Wird der Nötigende zu einer Geld- oder (seltener) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wird häufig auch die Fahrerlaubnis entzogen. Nicht zuletzt deshalb ist eine sorgsame Verteidigung geboten. Möglicherweise kann eine Verurteilung verhindert werden, auch wenn der ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Zwar gibt es keine Vorschrift, dass Erwachsene einen Fahrradhelm tragen müssen, doch können Radfahrer ohne Helm ihren Versicherungsschutz riskieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12. Februar 2007 (Az: I - 1 U 182/06), dass besonders gefährdete Radfahrergruppen, wie etwa Rennradfahrer, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich einen Schutzhelm tragen müssen. Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, befuhr der Radfahrer im Sommer 2005 mit seinem Rennrad eine Landstraße. Dabei trug er zwar Rennkleidung, aber keinen Schutzhelm. Hinter einer unübersichtlichen Rechtskurve stand ein Traktor mit breitem Heuwender. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, bremste der Mann ... weiter lesen